Gemäß Art. 15 DSGVO kann jede betroffene Person vom Verantwortlichen darüber Auskunft verlangen, welche personenbezogenen Daten dort über die betroffene Person gespeichert bzw. generell verarbeitet werden. Das können im Einzelfall sehr viele Daten sein, zum Beispiel bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis. Die Begeisterung hält sich daher bei Unternehmen normalerweise in Grenzen, wenn sie mit einem Auskunftsbegehren konfrontiert werden. Aber warum ist das eigentlich so schwierig? Weiterlesen