Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Bundestagswahl 2017 und Aussagen der Parteien zum Datenschutz

Bundestagswahl 2017 und Aussagen der Parteien zum Datenschutz

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl – alle Wahlberechtigten dürfen ihre Stimme abgeben und damit die Richtung der Politik der nächsten vier Jahre bestimmen. Wir haben für Sie einen Blick in die Wahlprogramme verschiedener Parteien geworfen und Inhalte zum Thema Datenschutz zusammengestellt.

Wahlprogramme der Parteien

In den Wahlprogrammen der meisten der hier erwähnten Parteien findet Datenschutz an vielen Stellen – oft in Verbindung mit anderen Themen – Erwähnung. Eine umfassende Darstellung jedes einzelnen Punktes ginge über das Format dieses Blogs hinaus, so dass wir versucht haben, den Wahlprogrammen ein paar zentrale Punkte zum Thema Datenschutz zu entnehmen. Die Wahl ist nicht immer leicht gefallen. Wir hoffen dennoch Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln zu können, wo die datenschutzrechtliche Reise in den nächsten vier Jahren hingehen könnte.

CDU

Das Thema Datenschutz hat im Wahlprogramm der CDU kein eigenes Kapitel erhalten. Der Datenschutz wird in der Regel in Zusammenhang mit anderen Themen angesprochen. So beispielsweise im Kapitel „Chancen im digitalen Zeitalter“ unter dem Punkt „Chancen für Wirtschaft und Arbeit“. Dort heißt es: „Durch die Digitalisierung fallen in großem Maßstab Daten an, deren Verarbeitung zu mehr Wertschöpfung beitragen kann: Daten sind der Rohstoff der Zukunft. In dem durch die Datenschutzgrundverordnung eröffneten Rahmen werden wir ein Datengesetz erarbeiten. Dieses soll den generellen Zugang zu Daten für wirtschaftliche Zwecke ebenso regeln wie Befugnisse der Sicherheitsbehörden und berechtigte Datenschutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger.“

Auch im Kapitel „Sicherheit im Inneren und nach außen“ findet der Datenschutz kurz Erwähnung. Dort heißt es unter dem Punkt „Für einen starken Staat: Sicherheit erhöhen, Verbrechen und Terror bekämpfen“: „Wir wollen den Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken erleichtern, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht. Dazu werden wir ein Datengesetz neu verabschieden, das sowohl das Informationsinteresse der Sicherheitsbehörden als auch die berechtigten Datenschutzinteressen der Betroffenen regeln soll.“

SPD

Im Wahlprogramm der SPD wird das Thema Datenschutz umfangreich im Kapitel „Es ist Zeit für einen starken Sozialstaat“ unter dem Punkt „Datensicherheit und digitale Grundrechte“ behandelt. Dort heißt es u.a.: „Ziel unserer Datenpolitik ist es, das Recht auf Privatsphäre zu gewährleisten. Gleichzeitig wollen wir das wirtschaftliche Potenzial von Daten nutzen, denn Datenschutz und Big Data schließen sich nicht aus. Wir werden klare Regelungen schaffen, wie Daten verfügbar gemacht werden können und wer welche Daten wann, zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen verwenden darf. Bürgerinnen und Bürger sollen zu jeder Zeit einen Überblick über die Verwendung ihrer Daten haben. Es dürfen keine neuen Datenmonopole entstehen. Personenbezogene Daten sind dabei besonders schützenswert. Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich einwilligen, wenn personenbezogene Daten über sie erhoben, genutzt oder verwendet werden. Datenspeicher und Netzwerke müssen besser gegen illegale Zugriffe von außen gesichert sein.“

Darüber hinaus findet das Thema Datenschutz auch an anderen Stellen Erwähnung. Im Kapitel „Es ist Zeit für moderne Ausbildung und sichere Arbeit“ wird unter dem Punkt „Digitale Arbeit gestalten“ ein Beschäftigtendatenschutzgesetz versprochen. Dazu heißt es: „Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend personenbezogene Daten erhoben. Es ist notwendig, durch klare Vorgaben zu regeln, welche Daten zu welchem Zweck und zu welchen Bedingungen im Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Zum Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten werden wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz schaffen. Die Ressourcen der Betriebsräte bei der Einführung von IT-Systemen und Software müssen gestärkt werden, damit sie eine umfassende Verhaltens- und Leistungskontrolle effektiv verhindern können.“

DIE LINKE

Im Wahlprogramm der Partei DIE LINKE findet sich kein gesondertes Kapitel zum Thema Datenschutz. Das Thema wird grundsätzlich in Zusammenhang mit anderen Punkten behandelt.

Im Kapitel „Für eine Demokratie, in der es etwas zu entscheiden gibt“ unter dem Punkt „Freiheit und Sicherheit für alle: Bürgerrechte ausbauen“ heißt es: „Die Grund- und Bürgerrechte geraten auch in parlamentarischen Demokratien immer wieder unter Druck. Das gesellschaftliche Klima verroht. Auf den Straßen und in den sozialen Netzwerken werden Menschen bedroht oder angegriffen, die gegen Rechtspopulisten Position beziehen oder weil ihnen Herkunft oder Glaubensbekenntnis zum Vorwurf gemacht werden. Ökonomische und politische Interessen von Unternehmen und staatlichen Behörden gefährden den Datenschutz, indem sie personenbezogene Daten unbegrenzt sammeln und verwerten. Der öffentliche Raum wird im Namen der Sicherheit einer permanenten Überwachung unterworfen, ebenso werden Beschäftigte in den Betrieben oftmals durch Kontrolle und Beobachtung ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt. DIE LINKE kämpft für die Verteidigung und Wiedereinsetzung der Grund- und Bürgerrechte.“

Im gleichen Kapitel fordert die Partei unter dem Punkt „Für ein offenes und freies Internet: solidarisches Handeln stärken, Überwachung beenden“ u.a. stärkere Sanktionen bei Datenschutzverstößen und eine Stärkung der Datenschutzbeauftragten: „Die Nutzerinnen und Nutzer des Netzes sollen über die Erhebung von personenbezogenen Daten umfassend informiert werden. Unternehmen, die gegen Datenschutzauflagen verstoßen, müssen konsequent sanktioniert werden. Dazu gehört eine Stärkung der Datenschutzbeauftragten.“

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Im Wahlprogramm der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird das Thema Datenschutz überwiegend in den Kapiteln „Wir machen Verbraucherinnen und Verbraucher stark“ und „Wir machen das Internet frei und sicher“ behandelt.

Zusammenfassend heißt es im Kapitel „Wir machen Verbraucherinnen und Verbraucher stark“ zum Datenschutz: „Datenschutz ausweiten – Privatsphäre wahren. Datenhungrige Unternehmen speichern individuelles Verhalten ihrer Kund*innen und nutzen diese Daten zur Profilerstellung. Die bestehenden Schutzmechanismen wie das Prinzip der Einwilligung laufen dabei ins Leere. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht zu wissen, wer was wann und wo über sie speichert. Nur sie selbst – kein*e Arbeitgeber*in, kein Internetanbieter, keine Krankenkasse und auch nicht der Staat – dürfen bestimmen, wer Zugriff auf ihre Daten hat und was damit geschehen soll. Wir werden darauf drängen, dass bei der Anpassung der deutschen Datenschutzgesetze an die EU-Datenschutzreform die hohen EU-Standards für klare Grenzen von Sammlung und Verwertung persönlicher Daten und Informationen nicht aufgeweicht werden.“

Im Kapitel „Wir machen das Internet frei und sicher“ heißt es unter dem Punkt „Für einen modernen Datenschutz“: Datenschutz ist wesentliche Bedingung für eine freiheitliche Demokratie. Er ermöglicht freie individuelle und gesellschaftliche Entfaltung und schützt vor Eingriffen des Staates und von Konzernen. Die etablierten Datenschutzziele müssen in der Entwicklung und als Voreinstellung von Technologie verankert werden. Personenbezogene Daten sind unveräußerlich und daher kein Handelsgut. Automatisierte Diskriminierung wollen wir unterbinden, sei es beim individuellen Preis-Profiling, beim Kredit-Scoring oder auch bei der inneren Sicherheit. Und wir müssen dafür sorgen, dass sich alle Unternehmen an die rechtlichen Vorgaben wie das neue EU-Datenschutzrecht halten. Wir sehen einen starken Datenschutz als internationalen Wettbewerbsvorteil, den wir verteidigen und ausbauen wollen. Den Mittelstand wollen wir aktiv im Bereich Datenschutz- und IT-Sicherheit unterstützen und Anreize für datenschutzfreundliche Lösungen setzen. Der Staat muss seine Verantwortung für eine zukunftsfähige Regulierung endlich annehmen. Wir wollen für die Bestandsdatenauskunft von IP-Adressen eine Berichtspflicht der Internetzugangsanbieter einführen und die Hürde für die Abfrage erhöhen.

Darüber hinaus setzt sich die Partei im Kapitel „Wir gestalten die Digitalisierung“ unter dem Punkt „Gute Arbeit 4.0“ für die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes ein.

Piratenpartei

Im Wahlprogramm der Piratenpartei wird das Thema Datenschutz umfangreich im Kapitel „Freiheit und Grundrechte“ behandelt. Unter dem Punkt „Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken“ spricht sich die Partei für einen starken Datenschutz aus: „Wir PIRATEN setzen uns für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.“

Im Punkt „Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern“ fordert die Piratenpartei den Ausbau des Datenschutzrechts und die Einführung eines Datenbriefes, der Betroffenen im Wege einer Mitteilungspflicht zur Verfügung gestellt werden soll: „Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordern wir PIRATEN ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes. […]. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordern wir die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren.“

Darüber hinaus verspricht die Partei in dem Punkt „Datenschutzbehörden stärken“ sich für eine Stärkung der Datenschutzbehörden einzusetzen.

FDP

Im Wahlprogramm der FDP finden sich das Thema Datenschutz in zwei zentralen Kapiteln wieder. Zum einen im Kapitel „Datenschutz in der digitalisierten Welt“ und zum anderen im Kapitel „Datenschutz und -sicherheit international gedacht“.

Die FDP fordert hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten, dass die Verfügungsgewalt über personenbezogene Daten bei dem jeweils Betroffenen verbleibt: „Wir Freie Demokraten wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger Verfügungsgewalt über auf ihre Person bezogene Daten haben. Niemand soll sie gegen deren Willen nutzen können („Opt-in“). Dazu braucht es Transparenz: Jeder muss wissen, wer, wann und warum personenbezogene Daten speichert und darauf zugreift. Wer entschieden hat, staatlichen oder privaten Stellen Zugriff auf sie zu geben, muss auch weiterhin die Kontrolle behalten („Auskunftsrecht“). Es muss überprüfbar sein, ob sich die Nutzer an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten.“

Des Weiteren spricht sich die FDP deutlich gegen eine anlasslose Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten aus: „Wir Freie Demokraten kämpfen gegen jede anlasslose Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten – sei es aufgrund von Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenerhebung oder automatischer Kennzeichenerfassung mit dauerhafter Datenspeicherung. Denn mehr gespeicherte Daten schaffen nicht mehr Sicherheit.“

AfD

Im Wahlprogramm der AfD wird der Datenschutz im Grunde nicht thematisiert. Lediglich unter dem Punkt „Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz“ wird in einem speziellen Fall der Schutz von Gesundheitsdaten aufgegriffen. Wörtlich heißt es: „Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), auf der bisher nur Versichertendaten gespeichert sind, soll in einer weiteren Ausbaustufe ein Schlüssel zu einer zentralen Datenbank sein, in der neben diagnostischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen alle Informationen aller behandelnden Ärzte über den Patienten (Patientenakten) zusammengetragen werden. Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab.“

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.