Studie zum Cloud Computing: Zugriffe durch US-Behörden (Patriot Act) nicht unterschätzen

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Eine kürzlich erschienene Studie der Universität Amsterdam warnt erneut vor staatlichen Zugriffen durch US-Behörden auf Daten in einer Cloud (Titel und Download: „Cloud Computing in Higher Education and Research Institutions and the USA Patriot Act„). Das Thema ist nicht neu: US-Vorschriften wie der Patriot Act räumen amerikanischen Ermittlungsbehörden weitreichende Zugriffsrechte auf Daten ein, die auf Servern von amerikanischen Anbietern liegen. Und sogar europäische Cloud-Anbieter, die lediglich regelmäßige Geschäftsbeziehungen mit amerikanischen Unternehmen pflegen, können davon erfasst werden.

Bloß Panikmache um den Patriot Act?

Diese Warnungen wurden zuletzt teilweise als übertriebene Panikmache abgetan. Ein Microsoft-Vertreter sprach von einer „Scheindiskussion“ und äußerte wörtlich:

Die Mär mit dem Patriot Act

Zumindest sollte in dieser Diskussion nicht vergessen werden, dass auch europäische Ermittlungsbehörden gewissen Zugriffsrechte haben.

Nicht auf die leichte Schultern nehmen

Die Studie der Universität Amsterdam macht nun deutlich, dass man hier nicht von Panikmache sprechen kann. Insbesondere seien die Hürden für staatliche Zugriffe durch US-Behörden nur sehr gering. Leider könne man aber keine Aussagen über tatsächlich erfolgte Zugriffe treffen, weil die Amerikaner sich diesbezüglich bedeckt halten.

Weniger Panik durch mehr Transparenz

Um vielleicht auch überzogene Bedenken wirklich auszuräumen, wäre es deshalb wünschenswert, wenn die US-Behörden mehr Transparenz im Hinblick auf die Nutzung ihrer Zugriffsbefugnisse schaffen würden. Ohne diese ist weiterhin Vorsicht geboten.

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