Auch im dritten Teil unseres Jahresrückblicks lassen wir ausgewählte Datenschutzthemen der Monate Juli bis September 2017 Revue passieren.
Juli
Im Sommermonat Juli wagten wir zunächst den Blick über den Tellerrand und schielten nach China. Das Social Credibility System dort erschien uns wie der Plot einer gut gelungenen Dystopie. Doch auch Gesetzgeber in Europa schliefen nicht. Die Niederländer verabschiedeten ein umfassendes Überwachungsgesetz, die Bundesregierung arbeitete sich an diversen Gesetzesverschärfungen ab.
Die DSGVO wurde darüber selbstredend nicht vernachlässigt. Wir befassten uns mit den Anforderungen der Einwilligung von Kindern und welche besonderen Kategorien personenbezogener Daten es nach der Verordnung geben wird. Einer DSGVO-Studie nach gab es zu diesem Zeitpunkt noch erhebliche Mängel bei der Umsetzung. Doch auch die aktuelle Gesetzeslage war von Interesse. Die Anforderungen an richtiges Tracking durch die Benutzung von Pseudonymen wollten wir mitgeben.
August
Die Vorteile von Blockchain sind hinlänglich bekannt. Zu nennen seien etwa die relative Manipulationssicherheit, die dezentrale Struktur und schnelle Transaktionen. Aber auch die datenschutzrechtlichen Nachteile müssen beachtet werden. Und überhaupt Datenschutz: er kann nerven und ist doch so wichtig. So setzten wir uns mit Device Fingerprinting auseinander und wiesen auf die vielen Probleme hin.
Aber was wäre der August ohne DSGVO? Same same but different. Die Auskunftsrechte der Betroffenen waren uns neben den Aufsichtsbefugnissen und Sanktionen der Aufsichtsbehörden und der richtigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken einen Artikel wert.
September
Ein Thema, das nach wie vor viele interessiert, erfuhr eine Gesetzesänderung. Nun ist es möglich legal seinen Personalausweis / Pass unter gewissen Voraussetzungen abzulichten. Aber auch die Judikative wollte mitmischen. So ist eine Überwachung der Internetnutzung durch Arbeitgeber nach einem EGMR-Urteil unzulässig.
Wir gaben praktische Tipps zur Nutzung von öffentlichen Hotspots und wie man sich vor Ransomware schützt.
Die DSGVO war z.B. mit Artikeln zu Datenschutzerklärungen, den Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten und dem Recht auf Datenübertragbarkeit vertreten.
Morgen geht es weiter mit den Monaten Oktober – Dezember: Jahresrückblick 2017 – Teil 4