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Der Fahrplan der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIV)

Der Fahrplan der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIV)

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIV) zielt darauf ab, den Ausbau der digitalen Netzinfrastruktur in Europa zu beschleunigen. Zu diesem Zweck sieht die Verordnung Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus vor. Die hierzu geltenden Übergangsfristen liefen nunmehr alle 2026 ab. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Verordnung.

Zweck und Zeitplan der Gigabit-Infrastrukturverordnung

Mit der GIV soll ein Rahmen für den schnelleren und kostengünstigeren Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität (VHC-Netze) in der Europäischen Union geschaffen werden. Die GIAV ist grundsätzlich ab dem 12.11.2025 anzuwenden. Für einige Bereiche gelten jedoch Fristen bis 2026. Die Regelungen werden kaskadiert ab 12.11.2025 wie folgt anwendbar:

  • Seit dem 12. Nov. 2025: Grundsätzliche Geltung der Gigabit-Infrastrukturverordnung
  • Seit dem 12. Feb. 2026: Anwendung von Art. 10 Abs. 1 bis 3 GIV zur Gebäudeausstattung mit (Glasfaser-)Kabeln
  • Seit dem 12. Mai 2026: Anwendung von Art. 4 Abs. 3, 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2, 3 GIV, Art. 12 Abs. 1 bis 3 GIV, die umfassende Informationspflichten für an infrastrukturellen Vorhaben private und öffentliche Träger vorsehen.

Wen berechtigt und verpflichtet die Gigabit-Infrastrukturverordnung

Zentraler Bestandteil des GIAV ist die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten. Neben TKG-Anbietern und anderen Betreibern von physischen Infrastrukturen mit Versorgungsbezug (Gas, Strom, Wärme, Wasser…) oder Verkehrsinfrastrukturen sind auch Betreiber von Sekundärdiensten, die die Bereitstellung von Diensten solcher Infrastruktur ermöglichen oder unterstützen, sowie öffentliche Stellen einbezogen. Die Genannten müssen künftig umfangreiche Informationen über Lage, Art und Nutzbarkeit ihrer Infrastrukturen bereitstellen sowie ggf. deren Mitnutzung ermöglichen.

Die ab dem 12. Mai 2026 geltenden Transparenzpflichten schreiben ferner vor, dass Daten an zentralen Informationsstellen (ZIS) zu übermitteln sind. Unmittelbar verpflichtet sind Telekommunikationsunternehmen, Netzbetreiber aus den Sektoren Energie, Verkehr und Wasser sowie öffentliche Stellen, bestimmte Daten an die ZIS zu melden und aktuell zu halten. Die ZIS in Deutschland ist bei der Bundesnetzagentur angesiedelt, die ebenso deren Datenbank betreibt. Das FAQ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung gibt im Einzelnen hierzu weitere Hilfestellung.

Beschleunigung durch digitale Prozesse und Genehmigungsfiktionen

Die GIV verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu, Genehmigungen für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität innerhalb von vier Monaten zu erteilen. Bleibt eine Entscheidung aus, wird in vielen Fällen die Genehmigung fingiert. Ferner schreibt die GIV einen vollständig digitalisierten Genehmigungsprozess vor. Dadurch entsteht vor allem für Kommunen Modernisierungsdruck. Zugleich bietet sie für Kommunen aber auch die Chance, Prozesse effizienter und transparenter zu gestalten. Inwieweit dies gelingt, hängt hier von der Prozessgestaltung der jeweiligen Verwaltung ab.

Glasfaser als Standard: Die Gigabit-Infrastrukturverordnung im Bauwesen

Für die Bauwirtschaft, Wohnungsunternehmen und Immobilienentwickler ist die ab dem 12. Februar 2026 geltende Pflicht zur Ausstattung von Neubauten sowie größeren Renovierungen mit glasfaserfähigen, gebäudeinternen Infrastrukturen und Glasfaserverkabelung von Relevanz. Weitere Details finden sich auch hier wieder im ministeriellen FAQ.

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung – ein infrastrukturelles Mammutprojekt

Die GIV ist eine konsequente Fortführung des Infrastrukturausbaus gemäß des Politikprogramms für die digitale Dekade 2030 der EU. Mit ihrem Fokus auf digitale Verwaltungsprozesse, Transparenzpflichten, sektorenübergreifende Kooperation und verbindliche Fristen lässt sie auf einen digitalen Aufschwung im Bereich der Infrastruktur in den EU-Mitgliedstaaten hoffen. Ob es aber beim bloßen Hoffen bleibt, ist abzuwarten.

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