Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Die neue TTPW-VO: Transparenz und Dokumentation

Die neue TTPW-VO: Transparenz und Dokumentation

Politische Akteure greifen heute verstärkt auf digitale Medien zurück, um ihre Botschaften zu verbreiten und politische Entscheidungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dabei bedienen sie sich auch sogenannter Targeting-Methoden, bei denen Werbebotschaften gezielt an bestimmte Personengruppen ausgespielt werden – basierend auf deren demografischen Merkmalen, politischen Präferenzen oder Verhaltensmustern. Die TTPW-VO bringt für politische Werbung umfassende Transparenz sowie strenge Dokumentations- und Informationspflichten. Dieser Beitrag beleuchtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen und gibt praxisnahe Hinweise für Unternehmen und Parteien.

Was fordert die TTPW-VO an Transparenz bei politischer Werbung?

Seit 10.10.2025 gilt eine neue europäische Verordnung. Die TTPW-VO (Verordnung über Transparenz und Targeting politischer Werbung) verpflichtet Anbieter politischer Werbung zu erhöhter Transparenz. Ziel ist es, Manipulation und Desinformation im digitalen Raum einzudämmen. Begegnet werden soll dem Risiko, dass die Betroffenen nur noch Werbeanzeigen sehen, die ihre bestehenden Ansichten bestätigen oder allein auf Aufmerksamkeit zielen. Die TTPW-VO schafft besondere Schutzmechanismen für die politische Meinungsbildung im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung und legt hohe Anforderungen an deren Einsatz fest.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedeutet dies, dass Unternehmen und Parteien offenlegen müssen, wie und warum personenbezogene Daten für Targeting-Zwecke genutzt werden. Transparenz umfasst dabei insbesondere:

  • Offenlegung der Identität des Auftraggebers politischer Werbung
  • Beschreibung der Zielgruppen und der eingesetzten Targeting-Kriterien
  • Information über die verwendeten Datenquellen und deren Herkunft

Geregelt ist dies in Art. 19 der TTPW-VO. Diese Anforderungen überschneiden sich mit den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere dem Transparenzgebot gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO. Unternehmen und Parteien müssen sicherstellen, dass betroffene Personen nachvollziehen können, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Außerdem bedarf nach Art.18 der TTPW-VO die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke des Targetings einer expliziten Einwilligung für politische Werbung und die Daten dürfen nur noch bei dem Betroffenen selbst erhoben werden. Ergänzend wird geregelt, dass kein Profiling durchgeführt werden darf.

Welche Dokumentations- / Informationspflichten ergeben sich aus der TTPW-VO?

Die TTPW-VO verschärft die Dokumentations- und Informationspflichten für politische Werbung erheblich. Neben den bereits bestehenden Pflichten aus der DSGVO kommen spezifische Anforderungen hinzu:

  1. Dokumentation der Werbemaßnahmen:
    Jede politische Werbemaßnahme muss detailliert dokumentiert werden. Dazu gehören Angaben zu Inhalt, Zielgruppe, Zeitraum, Budget und eingesetzten Targeting-Mechanismen.
  2. Informationspflichten gegenüber Betroffenen:
    Betroffene müssen klar und verständlich über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Dies umfasst: Zweck der Datenverarbeitung/ Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung) / Spezifische Informationen zu Targeting
  3. Nachweis der Einhaltung:
    Unternehmen und Parteien müssen jederzeit nachweisen können, dass sie die Transparenz- und Informationspflichten erfüllen. Dies erfordert eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation aller Prozesse.

Wie lassen sich Transparenz und Dokumentationspflichten in der Praxis umsetzen?

Für Unternehmen, insbesondere Werbedienstleister, Verlage und Plattformbetreiber ergeben sich aus der TTPW-VO konkrete Handlungsfelder. Die Umsetzung der Transparenz- und Dokumentationspflichten kann durch folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Erstellung und Pflege eines Verzeichnisses politischer Werbemaßnahmen
  • Implementierung transparenter Datenschutzhinweise auf Webseiten und in Werbemitteln
  • Schulung von Mitarbeitenden zu den neuen Anforderungen
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Datenschutzprozesse

Eine praxisnahe Umsetzung könnte wie folgt aussehen:

  • Entwicklung eines standardisierten Informationsblatts für Betroffene
  • Nutzung von Consent-Management-Tools zur Einholung und Dokumentation von Einwilligungen
  • Einführung eines internen Kontrollsystems zur Überwachung der Einhaltung der TTPW-VO

Welche Risiken bestehen bei Verstößen gegen die TTPW-VO?

Die Nichteinhaltung der Transparenz- und Dokumentations- / Informationspflichten kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen und andere Maßnahmen fest. Die TTPW-VO sieht jedoch – ähnlich wie die DSGVO – empfindliche Bußgelder vor. Die Sanktionen müssen demnach wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (Art. 25 TTPW-VO). Darüber hinaus drohen Reputationsschäden und Vertrauensverluste bei Wählern und Kunden. Unternehmen sollten daher frühzeitig interne Prozesse anpassen, Verantwortlichkeiten klar definieren und regelmäßig Schulungen und Audits durchführen.

Zudem können auch Wettbewerber nach dem UWG Abmahnungen aussprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch politische Parteien die Möglichkeit, rechtlich gegen Verstöße vorzugehen – etwa mit der Begründung, dass unzulässige Werbung die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtigt.

Transparenz und Dokumentationspflichten als Chance

Mit der TTPW-VO werden bestehende Transparenz- und Widerspruchsregelungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Digitale-Dienste-Gesetzes ergänzt. Betroffenen steht künftig neben dem Auskunfts- und Widerspruchsrecht zudem der Beschwerdeweg über die Datenschutzbehörden offen. Einzelheiten der deutschen Umsetzung werden durch das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) geregelt, das sich gegenwärtig noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Fest steht jedoch, die TTPW-VO stellt Unternehmen und Parteien vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Chance, durch konsequente Transparenz und sorgfältige Dokumentation das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. Eine frühzeitige und strukturierte Umsetzung der Anforderungen ist aus datenschutzrechtlicher Sicht unerlässlich.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »DSGVO und Künstliche Intelligenz«
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »ISMS: Informationssicherheit mit System«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2025B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2025.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.