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Eine kurze Reise durch die Welt der Reisedatenweitergabe

Eine kurze Reise durch die Welt der Reisedatenweitergabe

Nicht nur durch das Fluggastabkommen zur Weitergabe von personenbezogenen Daten zu Flugreisenden, PNR, sondern durch eine Vielzahl weiterer Gesetze werden Daten über einzelne Bürger länderübergreifend und bereits seit vielen Jahren ausgetauscht.

Alle drei, vier Jahre entsteht ein neues Gesetz, welches die Weitergabe von teilweise sehr sensiblen personenbezogenen Daten an Institutionen und Einrichtungen weltweit statuiert. Der Gesetzgeber ist anscheinend versucht, die Rechtfertigung für eine Datenweitergabe an den jeweiligen Stand und vor allem die Möglichkeiten der Technik anzupassen.

Eine kurze Reise durch die Welt der Reisedatenweitergabe:

1989 – Interpol

Grenzübergreifende Kriminalitätsbekämpfung ist zunächst die Hauptaufgabe der internationalen Polizeiorganisation Interpol. Seit 1989 hat die „Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission“, so die offizielle Bezeichnung.

1999 – EUROPOL

Mit dem Ziel die Leistungsfähigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und ihre Zusammenarbeit zu verbessern im Hinblick auf die Verhütung und die Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität“ wurde 1999 EUROPOL ins Leben gerufen.

2002 – Eurojust

Eurojust oder die Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit ist die Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Diese „EU-Agentur“ koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene mit Bezug zu organisierter Kriminalität und schweren Verbrechen.

2005 – Schengen III

Seit 2005 haben einige EU-Staaten, darunter Deutschland, den polizeilichen Datenaustausch gemäß der Schengen III Vereinbarung intensiviert. Ziel ist damals wie auch heute bei den folgenden Abkommen, die engere polizeiliche Zusammenarbeit gegen Terrorismus und die organisierte Kriminalität.  Nach dem „Schengen III“ Abkommen können bereits z.B. Fingerabdrücke und DNA Spuren ausgetauscht, bzw. untereinander verglichen werden. Des Weiteren erhielten die Strafverfolger einen ständigen Online-Zugang zu den nationalen Datenbanken über die Besitzer von Kraftfahrzeugen.

2009 – Zusammenarbeit mit den USA

Im Jahre 2009 hat sich die Bundesrepublik mit den Amerikanern zu einer Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität entschlossen. Im Rahmen dieses seinerzeit sehr stark umstrittenen Gesetzes, können mehr als sensible Daten übermittelt werden können, wie etwa Daten zu Sexualität, Religion oder auch der Gewerkschaftszugehörigkeit. Zwar hat der Bürger als Betroffener einen Auskunftsanspruch, dies setzt jedoch überhaupt die Kenntnis betroffen zu sein voraus. Sofern keine Belange der Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik entgegenstehen, muss das Bundeskriminalamt Auskunft über die vorhandenen und übermittelten Daten geben.

2012 – PNR

Nun werden mit dem PNR 2012 weitere Daten über Flugreisende abgegeben. Die Kombination aus den verschiedenen Abkommen ist dabei daran, den gläsernen Bürger zu schaffen. Dies durch einen Kombination aus technischen Möglichkeiten und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Auch unbescholtene Bürger, welche weder „Terrorcamps“ besucht haben oder im Rahmen von kriminalpolizeilichen und erkennungsdienstlichen Maßnahmen untersucht wurden, benötigen biometrische Daten bspw. zum Erhalt eines aktuellen Reisepasses. Der Besitz eines solchen Reisepasses ist zwar national nicht vorgeschrieben, jedoch notwendig um das Recht der Reisefreiheit auszuüben.

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  • Wenn persönliche Daten unbescholtener deutscher Bürger ins Ausland weitergegeben werden, kommt dies dem Landesverrat oder Hochverrat nahe.

    „Sofern keine Belange der Sicherheit und Interessen der Bundesrepublik entgegenstehen, muss das Bundeskriminalamt Auskunft über die vorhandenen und übermittelten Daten geben.“

    Im Zweifel stellt auch der einfache, unbescholtene Bürger ein Risiko dar. Regelmäßig muss dann sein Auskunftsinteresse dem staatlichen Geheimhaltungsinteresse weichen.

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