Das so genannte Fluggastdaten-Abkommen steht schon seit einiger Zeit im Fokus der europäischen Datenschützer. Auch wir berichteten hierüber mehrfach. Das EU-Parlament hat sich jetzt mit recht deutlicher Mehrheit für das umstrittene Abkommen zum Transfer von Flugpassagierdaten ausgesprochen. Wie unter anderem golem meldet, stimmten 406 Abgeordnete für das Abkommen, 226 votierten dagegen und 33 enthielten sich.
Der Inhalt im Überblick
Verdachts- und anlasslose Datenspeicherung
Fluggesellschaften werden durch das Abkommen verpflichtet, etliche Angaben über Passagiere an Behörden weiterzugeben. Zu den erfassten Daten gehören unter anderem der Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer, aber auch Serviceleistungen an Board oder Buchungen für Hotels und Mietwagen. Die Daten werden vorsorglich zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erhoben und vorgehalten. In starke Kritik geraten ist das Abkommen außerdem wegen der Dauer der Aufbewahrung der Daten. Erst nach Ablauf von ganzen 15 Jahren müssen die Daten anonymisiert werden.
… die Kritiker
Hierin sehen Gegner des Abkommens einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Passagiere. So etwa die Initiative NoPNR, die sich zur Abstimmung wie folgt äußert:
Mit der Entscheidung werden Bürgerrechte mit Füßen getreten. Das Fluggastdatenabkommen mit den USA widerspricht der Charta der Grundrechte sowie der Europäischen Menschrechtskonvention und dennoch hat sich das Parlament für die Überwachungsmaßnahme entschieden.
… die Befürworter
Befürworter bringen dagegen das Argument der Rechtssicherheit und -klarheit vor. So der CSU-Abgeordnete Manfred Weber in diesem Zusammenhang:
Wenn jemand in die Vereinigten Staaten reist, dann werden die Daten übermittelt. Und die EU-Kommission hat künftig das Recht, in Amerika nachzuschauen, was sie mit unseren Daten machen und ob sie auch die Spielregeln, die wir vereinbart haben, einhalten.
Datenschutz vs. Sicherheit
Immerhin: Den Befürwortern ist zuzugestehen, dass die durch das Abkommen festgelegten Befugnisse datenschutzrechtlich gesehen für mehr Transparenz sorgen. Die Abstimmungsentscheidung zeigt aber im Ergebnis deutlich: Die Belange der Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung haben sich in diesem Fall klar gegenüber denen des Datenschutzes durchgesetzt. Doch wo wird hier künftig in ähnlich gelagerten Sachverhalten die Grenze zu ziehen sein? Dies sollte kritisch beobachtet werden.
Es zeichnet sich ab, dass ahnliche Abkommen auch mit anderen Staaten abgeschlossen werden bzw. sind sie es schon. Auch der Flugverkehr innerhalb von Europa soll so erfasst werden. Diese Abkommen werden sich an diesem Abkommen orientieren und nicht weniger Daten umfassen. Dann trifft es nicht nur die Reisenden in die USA sondern nahezu alle Flugreisenden. Wir sind dann in der verdachtsunabhängigen internationalen Überwachung aller Flugreisenden. Sind die Daten einmal da, ist es nahezu sicher, dass sie für immer mehr Zwecke geöffnet werden, wieder geht ein Stück Privatsphäre verloren.