Die EU-Kommission hat am Mittwoch die zu starke staatliche Aufsicht gegenüber Datenschutzbehörden bemängelt und Deutschland für den Fall, dass die Bundesländer nicht innerhalb von zwei Monaten die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gewährleisten ein empfindliches Zwangsgeld angedroht.
Vorgaben des EuGH nicht umgesetzt
Dem vorausgegangen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09. März 2010, in dem die europäischen Richter rügen, dass in Deutschland sowohl die Landesdatenschutzbeauftragten, als auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz unter staatlicher Aufsicht stehen – beispielsweise ist der Bundesdatenschutzbeauftragte direkt dem Innenministerium unterstellt. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen das sich aus Art. 28 Absatz 1 Satz 2 der EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) ergebende Erfordernis der „völligen Unabhängigkeit“ dieser Stellen dar. Diese Nichtumsetzung der bereits im März 2010 vom EuGH geforderten Maßnahmen rügt nun die EU-Kommission unter Androhung eines empfindlichen Zwangsgeldes.
Ausblick
Es bleibt spannend, inwieweit Bund und Länder in der Lage sein werden innerhalb der gesetzten Frist die entsprechenden Gesetzesänderungen zu beschließen. Doch über eine zu kurze Frist darf sich hier wahrlich niemand beschweren, immerhin ist seit der EuGH Entscheidung bereits über ein Jahr vergangen. Der jetzige Vorstoß der EU-Kommission zeigt aber deutlich, dass Europa das Thema Datenschutz hochhält und eine konsequente Befolgung und Umsetzung der europäischen Vorgaben anstrebt.