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EU-Parlament stimmt für den Entwurf der ePrivacy-Verordnung

EU-Parlament stimmt für den Entwurf der ePrivacy-Verordnung

Es ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Datenschutz auf europäischer Ebene: Das EU-Parlament hat die ePrivacy-Verordnung am 26.10.2017 beschlossen.

Ein wichtiger und richtiger Schritt

Die Abgeordneten folgten damit der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlamentes (LIBE). Trotz teils heftiger Gegenwehr, wir berichteten, stimmten die Abgeordneten mit 318 zu 280 Stimmen für den Entwurf.

Zur Erinnerung: Die Verordnung soll für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten gelten und auch gegenständlich Kommunikationsvorgänge wie Telefonate, Internetzugang, Instant-Messaging-Dienste, E-Mails, Internet-Telefonie oder Personal-Messaging regeln. Weitere Informationen finden Sie hier.

In der derzeitigen Fassung bringt die Verordnung u.a. besseren Schutz vor Tracking durch Drittanbieter. Auch werden neue Verpflichtungen für sichere digitale Kommunikation festgelegt. Die Daten der Betroffenen sollen erst nach deren ausdrücklicher Zustimmung verarbeitet werden dürfen. Auch sog. Tracking-Walls sollen verboten werden. Dies sind Webdienste, die unwillige Nutzer ausschließen können, sofern diese nicht in die Verwendung ihrer Daten zustimmen.

Gegensätzliche Standpunkte

Verlegerverbände wie der BDZV kritisierten den Beschluss und warnen weiterhin vor

„dramatische[n] Auswirkungen auf die Finanzierung von professionellem Journalismus in der digitalen Welt.“

Verbraucherschützer bewerten den Entwurf weitestgehend positiv. An manchen Stellen ginge er ihnen aber nicht weit genug. So kritisiert u.a. der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Klaus Müller:

„Nicht akzeptabel ist hingegen, dass die bisherigen deutschen Verbraucherschutzregelungen zur telefonischen Direktwerbung deutlich geschwächt werden sollen.“

Entscheidende Phase

Nachdem auch das Parlament zugestimmt hat, wird der Entwurf nun u.a. von den Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission verhandelt. Inhaltlich kann sich in den kommenden Monaten noch sehr viel ändern. Gegner und Befürworter werden sicherlich bis zum letzten Tag miteinander ringen, um die Verordnung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Für beide Seiten steht schließlich viel auf dem Spiel.

Ambitionierter Zeitplan

Interessant wird auch die Frage des Inkrafttretens sein. Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung zusammen mit der DSGVO am 25.05.2018 in Kraft treten. Dies gilt aber als nicht gesichert, was zu Rechtsunsicherheiten führen kann. Zudem hätten Unternehmen nur wenig Zeit die Regelungen umzusetzen. Die Entwicklung sollten Betroffene daher im Auge behalten um ggf. kurzfristig reagieren zu können.

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