Es ist soweit: Ab morgen tritt Googles neue Datenschutzerklärung in Kraft. Google gibt darin bekannt, zukünftig die persönlichen Informationen von den Konten seiner Nutzer bei einem Großteil seiner über 70 Dienste miteinander zu verknüpfen. Betroffen sind beispielsweise Dienste wie Google Mail, YouTube und Picasa. Wir berichteten bereits über die mit der neuen Datenschutzerklärung zusammenhängenden Bedenken.
Der Inhalt im Überblick
Erste Untersuchungsergebnisse der CNIL liegen vor
Nun liegen erste Ergebnisse einer Untersuchung vor, welche die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) im Auftrag der Art. 29-Gruppe angefertigt hat.
Die CNIL kommt zu dem Ergebnis, dass Googles neue Datenschutzerklärung nicht mit den Anforderungen der Europäischen Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) vereinbar ist. Dies sei vor allem in Bezug auf die den Betroffenen zur Verfügung gestellten Informationen der Fall.
Mangel an Transparenz und Verständlichkeit
Die EU-Datenschutzrichtlinie sieht in Art. 6 und Art. 7 unter anderem vor, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte eindeutige Zwecke erhoben werden dürfen und die betroffene Person ohne jeden Zweifel ihre Einwilligung in die Verarbeitung erteilt haben muss.
Googles neue Datenschutzerklärung stelle nach Beurteilung der CNIL aber lediglich allgemeine Informationen über alle Dienstleistungen und die von Google verarbeiteten Daten zur Verfügung. Google biete jedoch zahlreiche Online-Dienste an, die sich sowohl in Bezug auf den Zweck und auf die von ihnen verarbeiteten Daten stark unterscheiden.
Verschlechterung für den Nutzer
Demzufolge sei es für die durchschnittlichen Nutzer, die die neue Datenschutzerklärung lesen, unmöglich zu unterscheiden, welche Zwecke, gesammelte Daten, Empfänger oder Zugangsrechte gegenwärtig für ihre Nutzung eines bestimmten Dienstes von Google wichtig sind. Zwar informiert Google seine Nutzer darüber, was nicht mit ihren Daten geschehen wird, wie z.B. die Weiterleitung der Daten an Werbeagenturen. Darin könne aber keine ausreichende, umfassende Information angesehen werden.
Google bewirbt die neuen Datenschutzeinstellungen mit einer Zunahme an Transparenz. Tatsächlich ist angesichts der Aussage der CNIL, es sei
„sogar für ausgebildete Fachkräfte für den Datenschutz extrem schwierig zu wissen, welche Daten zwischen welchen Dienstleistungen zu welchen Zwecken verknüpft werden“
das Gegenteil der Fall.