Gestern wurden die Ergebnisse der 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorgestellt. Insbesondere hat die Datenschutzkonferenz sich zu der europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen, zur neuen Datenschutzverordnung, zum EU-Projekt „INDECT„, zu der Öffentlichkeitsfahndung in sozialen Netzwerken und zu ACTA geäußert.
Der Inhalt im Überblick
Europäische Ermittlungsanordnung
Auf Initiative von einigen EU-Mitgliedstaaten wird auf europäischer Ebene über den Entwurf einer Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen beraten. Die Richtlinie wird beherrscht von dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, wonach strafrechtliche Ermittlungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt können, wenn nur eine hinreichend legitimierte Strafverfolgungsbehörde eine entsprechende europäische Ermittlungsanordnung erlässt.
Die Datenschutzkonferenz kritisiert insbesondere, dass eine solche Regelung zur Folge haben kann, dass ein Mitgliedstaat für einen anderen Daten oder Beweismittel erhebt und diesem übermittelt, obwohl die Erhebung nach eigenem Recht nicht zulässig wäre. Ein Mitgliedstaat mit höheren Schutzstandards hat dann kaum Möglichkeiten, eine entsprechende Anordnung eines anderen Mitgliedstaates zurückzuweisen. Eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung in der EU dürfe nicht zu Lasten des Grundrechtsschutzes der Betroffenen gehen.
Die neue EU-Datenschutzverordnung
Die Datenschutzkonferenz hat sich zu der geplanten neuen EU-Datenschutzverordnung weitgehend positiv geäußert. Nach Auffassung der Datenschützer kann die geplante neue Regelung „zu einer wesentlichen Weiterentwicklung“ des Datenschutzes führen. Als begrüßenswert wurde unter anderem gesehen, dass die Betroffenen verstärkte Datenschutzrechte gegenüber länderübergreifend tätigen Unternehmen haben würden. Dabei dürfte vor allem der Schutz vor Facebook und Google gemeint sein, die mit ihren neuen Datenschutzerklärungen erheblicher Kritik ausgesetzt sind.
EU-Projekt „INDECT“
Das EU-Projekt „INDECT“ beschäftigt sich mit dem intelligenten Informationssystem zur Unterstützung von Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung.
Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten wird bei einer solchen Mustererkennung völlig unverdächtiges Verhalten registriert und ausgewertet. Zudem bestünde die Gefahr, dass ein Anpassungsdruck erzeugt wird und somit die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt werden. Kritisiert wird insbesondere, dass öffentliche Gelder in datenschutzrechtlich fragwürdigen Vorhaben investiert werden.
Fahndung in sozialen Netzwerken
Unter anderem wird auch die öffentliche Fahndung in sozialen Netzwerken, sprich Facebook, kritisiert.
Da derartige Fahndungsausschreibungen über die herkömmliche Veröffentlichung weit hinausgehen, sollten hier wesentlich höhere Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit gestellt werden. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang problematisch, dass sich die „Fahndungsanzeigen“ bei Facebook grundsätzlich nicht mehr löschen lassen. Zudem werden die Fahndungsdaten außerhalb der EU bei privaten Betreibern gespeichert, womit die Polizei über sie nicht mehr verfügen kann.
ACTA
Für begrüßenswert halten die Datenschutzbeauftragten jedoch, dass die Bundesrepublik Deutschland ACTA vorerst nicht ratifiziert. Datenschutzrechtlich seien insbesondere die unklaren Formulierungen problematisch. So könne das Abkommen so verstanden werden, dass
„Zugangsprovider verpflichtet werden, den Internetverkehr eines Rechtsverletzers zu überwachen und Datenpakete mit rechteverletzenden Inhalten auszufiltern.“