Am Sonntag forderte Bundeskanzlerin Merkel im ARD-Sommerinterview, ein „internationales Datenschutzabkommen“ abzuschließen. Wird sich der oder die nächste Bundeskanzler/in auch nach der Wahl dafür einsetzen? Leider spricht einiges dafür, dass diese Forderung allenfalls so lange diskutiert wird, wie das „Sommerloch“ anhält.
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Internationale Regeln für den Datenschutz
Am Wochenende hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview mit der Welt vorgeschlagen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 um Datenschutzregelungen zu ergänzen. Ein solches Zusatzprotokoll könne
verbindliche Regelungen zum Schutz der Privatsphäre schaffen.
Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte sich für ein internationales Datenschutzabkommen ausgesprochen. „Wir brauchen einen Vertrag, an den sich alle Staaten halten und der dann für alle Unternehmen verpflichtend wird“, sagte sie der Welt am Sonntag.
Diesen Forderungen schloss sich Bundeskanzlerin Merkel (CDU) im Sommerinterview an. Wie der Spiegel berichtet, forderte die Kanzlerin die anderen europäischen Regierungen auf, bei diesem Thema eng zusammenzuarbeiten:
Es wäre natürlich gut, Europa würde hier mit einer Stimme sprechen.
Was wird eigentlich aus der Datenschutz-Grundverordnung?
Internationale Regeln für den Datenschutz könnten natürlich nur die europäischen Staaten im Verbund durchsetzen. Ein Anfang wurde mit der Datenschutz-Grundverordnung gemacht. Wenn einheitliche Standards in ganz Europa gelten würden, hätte das Auswirkungen auf den Datenschutz weltweit.
Wir haben zwar ein tolles Bundesdatenschutzgesetz, aber weil Facebook in Irland registriert ist, gilt das irische Recht, und deshalb brauchen wir hier eine einheitliche europäische Regelung,
hat laut der Zeit auch die Kanzlerin erkannt. Doch ausgerechnet ihr Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist einer der größten Kritiker der Datenschutz-Grundverordnung und setzt bei sozialen Netzwerken eher auf freiwillige Selbstkontrolle statt auf strikte Regeln.
Gerade an der Grundverordnung zeigt sich, dass die Europäische Union in Sachen Datenschutz nicht mit einer Stimme spricht. Das Gesetzgebungsverfahren tritt auf der Stelle und die Verordnung droht durch massive Lobbyarbeit zu verwässern.
Lobbyarbeit der US-Regierung gegen „Anti-FISA Klausel“
Unter den zahlreichen Interessengruppen, die auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss nehmen, gehören nicht nur Wirtschaftsverbände, wie die American Chamber of Commerce, sondern auch die US-Regierung selbst.
Durch die Enthüllungen zu „Prism“ wurde bekannt, dass auf Grundlage des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) auch in Europa Telefongespräche, E-Mails und Daten sozialer Netzwerke vom amerikanischen Geheimdienst NSA ausgespäht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung sollte das ursprünglich erschweren, denn die Herausgabe personenbezogener Daten an staatliche Stellen außerhalb der EU sollte an eine Genehmigung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eines EU-Staats geknüpft sein. Die entsprechende Vorschrift war in Artikel 42 der Grundverordnung enthalten, der deshalb auch „Anti-FISA Klausel“ genannt wurde.
Pikanterweise haben Vertreter der US-Regierung erfolgreich verhindert, dass diese Regelung auch nur in den ersten veröffentlichten Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung aufgenommen wurde, wie unlängst in der Financial Times zu lesen war.
Die Europäische Union ist also nicht einmal in der Lage, durch eigene Gesetzgebungsvorhaben die Daten der Bürger gegen den Zugriff ausländischer Geheimdienste zu schützen. Wenn sie sich schon „im eigenen Hause“ der Einflussnahme durch die US-Regierung beugt, wie soll sie dann ein internationales Datenschutzabkommen durchsetzen?