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Macht Facebook Schule? Soziale Medien im Unterricht

Macht Facebook Schule? Soziale Medien im Unterricht

Medienkompetenz zu entwickeln ist sehr wichtig für Kinder und Jugendliche. Das wissen zwischenzeitlich auch die Lehrer und setzen Facebook & Co. im Unterricht ein. Nicht immer gefällt das allen Beteiligten.

Möglicher Einsatz der sozialen Medien im Unterricht

Die Möglichkeiten zum Einsatz der sozialen Medien im Unterricht sind vielfältig. Der Lehrer kann für seine Klassen spezielle Gruppen einrichten, in denen Fragen diskutiert werden. Hausaufgaben können über Facebook gestellt werden. Den Schülern können Rechercheaufträge in den sozialen Medien gegeben werden.

Facebook & Co. im Unterricht nicht unumstritten

So einfach der Einsatz von sozialen Medien im Unterricht ist, so umstritten ist er auch. Voraussetzung für die Nutzung von Facebook & Co. ist, dass das Kind oder der Jugendliche Inhaber eines entsprechenden Kontos ist. Ein solches Konto kann man in der Regel erst ab einem bestimmten Alter eröffnen. Werden soziale Medien im Unterricht eingesetzt, sind jüngere Kinder entweder von der Teilnahme ausgeschlossen oder gezwungen, sich – meist AGB-widrig – über das Konto eines anderen anzumelden.

Hinzu kommt, dass viele Eltern der Nutzung von sozialen Medien durch ihre Kinder kritisch gegenüberstehen. Kommen diese Medien als Unterrichtsmittel zum Einsatz, wird die Mitgliedschaft zur Pflicht für die Kinder und Jugendlichen. Hiergegen können manche Eltern Einwände haben.

Soziale Medien nicht immer erlaubt

Diese Bedenken sind nicht nur den Schulen bekannt, auch die Kultusministerien haben sich bereits mit der Frage der Zulässigkeit des Einsatzes von Facebook & Co. im Unterricht beschäftigt. Der Umgang mit dieser Problematik variiert von Bundesland zu Bundesland. Während manche Kultusministerien den Einsatz von sozialen Medien im Unterrichht grundsätzlich verbieten (z.B. Baden-Württemberg, Sachsen), überlassen andere diese Frage den einzelnen Schulen (z.B. Bayern, Hamburg).

Rechte der Schüler wahren

Ist der Einsatz sozialer Medien zu Unterrichtszwecken erlaubt, sind dabei die Rechte der Betroffenen zu wahren. Insbesondere sollten Lehrer darauf achten, datenschutzrechtliche Regelungen einzuhalten und Verletzungen der Persönlichkeitsrechte ihrer Schüler zu verhindern.

Eltern können sich an die Schulleitung wenden

Sind Eltern im Einzelfall nicht mit dem Einsatz von Facebook & Co. im Unterricht ihrer Kinder einverstanden, sollten sie sich mit ihren Bedenken zunächst an den Lehrer wenden. Zeigt sich dieser uneinsichtig, ist die Schulleitung zu kontaktieren. Lässt sich auch auf dieser Ebene keine Einigung erzielen, kann auch das Kultusministerium eingeschaltet werden.

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  • Unbedingt sollten Kinder an „Social“-Media herangeführt werden anders ist doch keine Medienkompetenz machbar.
    Ein Sammelkonto für die Klasse und/oder ein schulinternes Mailkonto könnten eine Lösung sein.
    Wichtig, finde ich, ist ihnen anschaulich zu machen wie sie getrackt werden und das ihre Fotos und Daten nie wieder gelöscht werden. Dafür findet ein guter Leherer sicherlich Beispiele die im beschränkten Zeithorizont eines Kindes liegen.
    -R

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