Bedenkt man, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz schätzungsweise je Land ca. zwischen 25 bis 40 Mitarbeitern zur Verfügung haben und berücksichtigt man weiterhin, dass diese sowohl für den öffentlichen Bereich als auch den privaten Sektor zuständig sind, so lässt sich erahnen, dass schon aus Budgetgründen eine datenschutzrechtlich flächendeckende Überprüfung von Unternehmen gar nicht und eine anlasslose Überprüfung allenfalls in Ausnahmefällen möglich ist. Weiterlesen