Das Bundesverkehrsministerium versuchte 2017 ein neues Eigentum an Daten einzuführen, das Datenschutzrechte außer Kraft gesetzt hätte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht den Vorstoß als gescheitert an.
Der Inhalt im Überblick
Der Vorstoß aus dem Bundesverkehrsministerium
Mit einem „Strategiepapier digitale Souveränität“ versuchte der ehemalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt 2017 die Etablierung eines neuen Rechts an Dateneigentum einzuläuten. Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützte den Vorstoß und versprach es „fair gestalten“ zu wollen. Kritiker hingegen warnten davor, dass Menschen mit einer Übereignung die Hoheit über ihre persönlichen Daten endgültig verlieren könnten, die eigentlich grundrechtlich geschützt seien. Die Datenethikkommission soll in diesem Jahr den Vorschlag noch bewerten.
Nach Beobachtung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber ist es in der Debatte um das Dateneigentum inzwischen leiser geworden. „Es gab viel Widerspruch, nicht nur von Daten- und Verbraucherschützern“, hält Kelber im Gespräch mit Dr. Datenschutz fest. „Zudem hat der Datenschutz einen nicht handelbaren immateriellen Kern. Dieser Grundrechtsschutz lässt sich nicht einfach aushebeln. Eine rein ökonomische Verwertung von personenbezogenen Daten würde daher rechtlich gar nicht funktionieren.“
Kelber: Dobrindts Vorstoß war zum Scheitern verurteilt
Im Grunde sei Dobrindts Vorstoß zu pauschal und daher zum Scheitern verurteilt gewesen, meint Kelber:
„Wir haben doch heute bereits Regelungen für die Nutzung personenbezogener Daten. Mir fehlen da vor allem konkrete Beispiele.“
Dann sollten aber auch die Grenzen des heutigen Rechts benannt und erklärt werden, was das Ziel der Rechtsänderung sein solle. Kelber:
„Nur Begriffe wie Dateneigentum oder Datensouveränität in den Raum zu werfen, wird der Komplexität nicht gerecht.“
Mit einem Dateneigentum hätten Datenverarbeiter in der Automobilindustrie möglicherweise die Daten von Fahrzeugnutzern weiterverwerten können, ohne deren Auskunfts-, Korrektur- und Löschrechte beachten zu müssen. Damit hätte es die im Datenschutzrecht verankerten Rechte ausgehebelt. Das Team von Netzpolitik.org versuchte ein Jahr lang über Informationsfreiheitsanfragen herauszubekommen, welche Überlegungen dem Vorstoß zu Grunde lagen. Das Ministerium konnte dazu jedoch keine dokumentierte Kommunikation finden, der zuständige Mitarbeiter hat das Haus mittlerweile verlassen.
Grundrechte dürfen nicht diskreditiert werden
Ulrich Kelber sagt dazu:
„Man spürt die Absicht, und ist verstimmt. Wenn da wieder die Idee ist, lasst uns Datenschutzrecht zurückdrängen, dann kann ich nur sagen: Lasst es doch einfach. Das ist immer eine Sackgasse.“
Überdies sei es nicht die Aufgabe von Regierungsvertretern das Recht, das sie selbst wenige Monate vorher neu beschlossen haben, in Frage zu stellen. „Was soll das bei den Bürgern auslösen?“, fragt Kelber und mahnt: „Grundrechte zu diskreditieren, sollte nicht die Aufgabe von Regierungsvertetern sein.“
Gastbeitrag der freien Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti. Sie twittert nicht nur zu Datenschutzthemen unter @kooptech.