Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Fluggastdatenabkommen: Immer weniger Datenschutz!

Fluggastdatenabkommen: Immer weniger Datenschutz!

Die USA und der Datenschutz – dass das beides an vielen Stellen nicht zusammenpasst oder zumindest mit unseren europäischen Vorstellungen von Datenschutz nicht im Einklang steht, ist nichts neues. Ein Thema, das Datenschützer auch hierzulande immer wieder beschäftigt, wurde jetzt in einer Studie noch einmal geprüft: Die Übermittlung von Daten europäischer Fluggäste in die USA.

Verstoß gegen europäische Vorschriften

Das letzte EU Abkommen für Fluggesellschaften für die automatische Übermittlung von Daten europäischer Passagiere verletzt fundamentale europäische Datenschutzrechte – so eine Studie, welche von den Grünen im Europaparlament in Auftrag gegeben wurde, wie zdnet.uk berichtet.

Die Studie wurde von Gerrit Hornung (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, IT-Recht und Rechtsinformatik Universität Passau) und Franziska Böhm (Datenschutzexpertin der Universität Luxemburg) durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass das 2011 abgeschlossene PNR-Abkommen europäische Datenschutzgesetze erheblich verletzt.

Der Hintergrund: Das PNR-Abkommen

Das PNR-Abkommen regelt das Passagiernamensregister, in welchem Daten über die Flugbuchung gespeichert werden und die Weitergabe dieser Daten.

Im November 2011 wurde das letzte PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA abgeschlossen. Hierin sollte unter anderem geregelt werden, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden der EU von den amerikanischen Behörden besser informiert werden.

Es geht bergab mit dem Datenschutz!

Die Studie vergleicht die Abkommen zwischen der EU und den USA von 2004, 2007 und 2011 und fand dabei heraus: mit der Wahrung der europäischen Datenschutzrechte ging es stetig bergab:

  • Zweck und Verwendung der Daten wurde ausgeweitet;
  • es dürfen mehr Daten an Dritte weitergegeben werden;
  • die Rechte sind kaum durchsetzbar;
  • die Speicherdauer der Daten wird verlängert und, und, und…

Die Liste der Verschlechterungen ist lang. Hinzu kommt: Der eigentliche Zweck – die Rechtfertigung für das Abkommen – hat noch zu keiner Verhaftung oder einem Ermittlungserfolg geführt.

Grüne hoffen auf Unterstützung

Die Grünen wollen mit dieser Studie einen Weg gegen das Abkommen ebnen – und hoffen die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament zur Ablehnung des Abkommens bewegen zu können, wie die zeit berichtet.

„Das Abkommen widerspricht den eigenen Forderungen der EU-Parlamentarier und gerade auch denen der Sozialdemokraten – und es widerspricht europäischem Datenschutzrecht. Wenn die Sozialdemokraten kohärent mit ihren bisherigen Forderungen bleiben wollen, dürfen sie dem PNR-Abkommen nicht zustimmen“,

so Jan-Philipp Albrecht, EU-Abgeordneter der Grünen laut zeit.

Am 27. März wird der Innenausschuss des Parlaments darüber entscheiden, ob er dem Plenum die Zustimmung oder Ablehnung des Abkommens empfiehlt. Und nicht nur die Grünen, sondern auch die Datenschützer hoffen auf die richtige Entscheidung aller Beteiligten…

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.