Am gestrigen 21. Mai 2024 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der EU nun endgültig den sog. „AI-Act“ (KI-Gesetz). Er ist der erste dieser Art weltweit und kann einen globalen Standard für die KI-Regulierung setzen. Dieser Artikel enthält die wichtigsten gesetzlichen Regelungen, stellt das Stimmungsbild zum Gesetz dar und beschreibt die nächsten Schritte.
Der Inhalt im Überblick
Grundsätzliches zum AI-Act
Das neue Gesetz kategorisiert verschiedene Arten von künstlicher Intelligenz je nach Risiko. Der AI-Act folgt dabei grundsätzlich einem „risikobasierten“ Ansatz, d. h. je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, desto strenger sind die Vorschriften.
KI-Systeme mit Social Scoring werden z.B. als inakzeptabel eingestuft. Das Gesetz legt zudem u.a. Regeln fest für die Verwendung biometrischer Daten durch KI-Systeme. Weitere Informationen zu KI und dem AI-Act finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zum Thema AI-Act.
Ziel und Geltungsbereich des AI-Acts
Der AI-Act soll die Achtung der Grundrechte der EU-Bürger gewährleisten und Investitionen und Innovationen im Bereich der künstlichen Intelligenz in Europa fördern.
Daneben soll er die Entwicklung und Einführung von sicheren und vor allem vertrauenswürdigen KI-Systemen im gesamten EU-Binnenmarkt regulieren. Artikel 2 Abs.1 des AI-Acts legt die Anwendbarkeit des Gesetzes fest und nennt dabei neben Anbietern und Betreibern von KI-Systemen unter anderem auch betroffene Personen die sich in der Union befinden.
Sanktionen für Unternehmen
Die Artikel 99 ff. AI-Act regeln die Vorgaben für Sanktionen. Die Geldbußen für Verstöße liegen je nach Art des Verstoßes nach Artikel 99 Abs. 3 und 4 zwischen 35 Mio. / 7 % Jahresumsatz und 15 Mio. / Jahresumsatz. Für KMU und Start-ups gelten anteilige Bußgelder.
Transparenz bei der Entwicklung von KI
Die Verordnung sieht nach Artikel 6 ff. AI-Act eine größere Transparenz bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen mit hohem Risiko vor. KI-Systeme mit hohem Risiko müssen nach Artikel 49 AI-Act in der EU-Datenbank für KI-Systeme mit hohem Risiko registriert werden. Darüber hinaus müssen z.B. die Anbieter eines Emotionserkennungssystems nach Artikel 50 Abs. 3 AI-Act natürliche Personen darüber informieren, wenn sie mit einem solchen System in Kontakt kommen.
Maßnahmen zur Unterstützung von Innovationen
Der AI-Act sieht in Kapitel 6 einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen vor und zielt darauf ab, evidenzbasiertes regulatorisches Lernen zu fördern. Das neue Gesetz erlaubt unter bestimmten Bedingungen auch die Erprobung von KI-Systemen unter realen Bedingungen.
Stimmen zum Gesetz
Die Meinungen zum Gesetz gehen teilweise zwischen Politik und Interessengruppen auseinander.
“The adoption of the AI act is a significant milestone for the European Union. This landmark law, the first of its kind in the world, addresses a global technological challenge that also creates opportunities for our societies and economies. With the AI act, Europe emphasizes the importance of trust, transparency and accountability when dealing with new technologies while at the same time ensuring this fast-changing technology can flourish and boost European innovation.“
So Mathieu Michel, Belgischer Staatssekretär für Digitalisierung, Verwaltungsvereinfachung, Schutz der Privatsphäre und die Bauordnung.
Nina George Präsidentin des European Writers‘ Council setzt sich schon seit langem für die Rechte von Autoren und Autorinnen gegenüber der KI-Nutzungen ein und äußert sich beim NDR eher verhalten zum AI-Act:
„Es gibt diesen schönen Spruch „besser als nichts“. Damit drückt man aus: Wir haben es wirklich nötig gehabt, dass es reguliert wird. Natürlich ist es kein Wunschkonzert und auch kein glänzender Tannenbaum, unter dem all das liegt, was wir uns gewünscht hätten. Aber das Gesetz ist besser als nichts.“
In der Vergangenheit gab es bereits Stimmen, die in der Verordnung eine weitere Regulierung sehen, die Europa im digitalen Wettbewerb weltweit zurück setzt. So sieht Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) darin sogar eine „dramatische Überregulierung der Wirtschaft“, der AI-Act sei „maximal innovationshemmend.“
Die nächsten Schritte des AI-Acts
Nach der Unterzeichnung durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates wird der Rechtsakt in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt zwanzig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft. Die neue Verordnung entfaltet dann zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ihre Anwendbarkeit.