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Bundestag berät über Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz

Bundestag berät über Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz

Im Bundestag findet heute die erste Lesung des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes zur Umsetzung der Öffnungsklauseln der EU-Datenschutzgrundverordnung statt. Interessant ist dabei, dass die Beratung in der Tagesordnung zeitlich vorgezogen wurde.

Finaler Entwurf des Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU)

Dem zur Beratung stehende Entwurf des DSAnpUG-EU schlägt massive Kritik von Datenschützern entgegen. Insbesondere werden die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz und zu den Betroffenenrechten als unzureichend angesehen. Schon die ersten beiden Versionen des Referentenentwurfs wurden kritisiert, im Folgenden aber nur wenige der Punkte verändert oder angepasst. Gegen den „Datenschutz-Ausverkauf“ rief auch die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage zu einer Demonstration am heutigen Tage vor dem Bundestag auf.

Bundesratsausschüsse kritisieren den Entwurf

Auch aus den Bundesratsausschüssen kommen kritische Stimmen. Sieben Ausschüsse des Bundesrats haben sich mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt und am 01. März dieses Jahres eine Empfehlung abgegeben. In der Empfehlung äußern sich die Ausschüsse wie folgt zu verschiedenen Punkten des Entwurfs:

  • Die erforderliche Anpassungen des vorrangigen Fachrechts (Spezialgesetze) ist bisher nicht erfolgt, daher sei das Anpassungsgesetz nicht final bewertbar
  • Es bestehe Bedarf für eine Beschränkung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO, da Parallelen zum Auskunftsrecht bestünden und dieses auch Schranken hat.
  • Eine Definition für „Anonymisierung“ fehle, da der Begriff im Entwurf verwendet wird und im Gegensatz zum Begriff „pseudonymisieren“ aber nicht ausdrücklich definiert wird.
  • In § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG-E soll das Wort “rechtlicher” durch das Wort “zivilrechtlicher” ersetzt werden.
  • Im Beschäftigtendatenschutz bestünden weitreichende Ergänzungs- und Überarbeitungserfordernisse.
  • Die Einführung einer gesetzlichen Klarstellung, unter welchen Voraussetzungen die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilten Einwilligungen nicht fortgelten, sei notwendig.
  • Erfordernis der Schriftlichkeit der anzufertigenden Dokumentationen durch datenverarbeitende Stelle abgesehen werden kann. sieht in Art. 12 Abs. 4 DSGVO.

Nun bleibt abzuwarten, welche der Empfehlungen in der nächsten Sitzung des Bundesrates angenommen werden.

Erste Lesung im Bundestag

Heute, am 09. März 2017, findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 statt. Außerdem steht auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) auf der Agenda.

In der Tagesordnung vorgezogen

Das Thema Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz steht laut offizieller Tagesordnung des Bundestages heute an 11. Stelle der Sitzung. Die Beratung des Entwurfs findet daher in der Zeit zwischen 17:50 Uhr und 18:35 Uhr statt. In einer früheren Fassung des Ablaufs der Plenarsitzungen mit Stand 17.Februar 2017, war die Beratung des Entwurfs jedoch noch für 23:45 Uhr als Punkt 26 angesetzt. Außerdem wurde ursprünglich nur eine Beratungszeit von 25 Minuten dafür veranschlagt. Daneben wird heute Abend um 00:25 auch noch über das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beraten.

Unklar ist warum die Beratung des Anpassungsgesetzes in der Agenda vorgezogen wurde. Wollte man durch die späte Uhrzeit schwierige Verhandlungen vermeiden und das Thema schnell durchwinken und ist schlussendlich damit doch auf Widerstand gestoßen?

Unbequeme Themen werden im Bundestage gerne zu später Uhrzeit, oder an Tagen an denen der Fokus der Öffentlichkeit auf anderen Ereignissen liegt, behandelt. Wie auch schon der Fall des umstrittenen Meldegesetzes zeigt, das 2012 während des EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien beschlossen wurde.

Vielleicht liegen der Änderung der Tagesordnung aber auch rein organisatorische Gründe zugrunde.

Was passiert nach der Lesung

Gemäß Artikel 78 Abs.1 der Geschäftsordnung des Bundestags folgen auf die erste Lesung im Bundestag grundsätzlich noch zwei weitere, bevor das Gesetz im Gesetzgebungsverfahren fortschreiten kann. Geplant ist die Verabschiedung des Gesetzes für April.

Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form erfolgreich das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, steht zu vermuten, dass zeitnah dagegen vorgegangen wird.

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