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Dr. Datenschutz Shortnews im September 2026 – KW38

Dr. Datenschutz Shortnews im September 2026 – KW38

Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte kompakt und in Kürze, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.

Loop-Engineering statt Prompten: KI-Agenten arbeiten selbstständiger

KI-Agenten müssen nicht mehr bei jedem Arbeitsschritt neu angeleitet werden. Beim sogenannten Loop-Engineering werden ihnen ein Ziel, Feedback- und Prüfkriterien sowie ein Stoppkriterium vorgegeben. Der Agent führt daraufhin wiederholt Aktionen aus, bewertet die Ergebnisse und passt die nächsten Schritte an. Einsatzmöglichkeiten bestehen etwa bei der Code-Erstellung, Datenprüfungen, regelmäßigen Berichten oder ereignisgesteuerten Workflows. Prompts verschwinden dabei nicht, sondern werden Teil eines übergreifenden Systems aus Anweisungen, Prüfungen und Speichermechanismen. Loops sind jedoch kein Selbstläufer: Lange Durchläufe können vom Ziel abweichen, verursachen zusätzliche Kosten und benötigen häufig menschliche Kontrolle.

Bedeutung für die Praxis:

  • KI-Agenten können durch Loops eigenständiger und kontinuierlicher arbeiten. Unternehmen sollten deshalb vor dem Einsatz klare Ziele, Prüfkriterien und Grenzen festlegen. Besonders geeignet sind Aufgaben, bei denen Ergebnisse objektiv überprüft werden können. Fehlen solche Kriterien oder entsteht zwischen den Durchläufen keine neue Information, ist ein einzelner guter Prompt meist die bessere Lösung.

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Meta-Ray-Ban: HmbBfDI sieht kaum rechtssichere Alltagsnutzung

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kommt in seinem Abschlussbericht zur Untersuchung der Ray-Ban Meta AI Glasses zu dem Ergebnis, dass Aufnahmen von Personen außerhalb des engen persönlichen Umfelds im Alltag regelmäßig nicht rechtssicher möglich sein dürften. Wegen der unauffälligen Kamera und des bei Tageslicht schwer erkennbaren LED-Signals könnten Betroffene häufig nicht ausreichend informiert werden, sodass eine Einwilligung praktisch kaum einzuholen sei. Auch für die Verarbeitung der Aufnahmen durch Meta, insbesondere zum Training kommerzieller KI-Modelle, fehle es regelmäßig an einer geeigneten Rechtsgrundlage.

Bedeutung für die Praxis:

  • Unternehmen sollten den Einsatz von Smart Glasses frühzeitig datenschutzrechtlich bewerten und klare Vorgaben für deren Nutzung schaffen. Insbesondere die unauffällige Aufnahme von Beschäftigten, Kunden oder Dritten sowie die Verarbeitung der Daten durch externe KI-Dienste sollten dabei berücksichtigt werden.

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Weitere News zu Datenschutz und IT

  • Bayern: Anstieg bei Cyberangriffen durch ausländische Nachrichtendienste | heise.de
  • AliExpress trackt Nutzer via unhörbarem Audio-Fingerprinting | heise.de
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Urteil zur Auskunftspflicht bei handschriftlichen Notizen

Das VG Berlin befasste sich mit der Frage, ob eine betroffene Person innerhalb der Monatsfrist der DSGVO vollständig über die zu ihr verarbeiteten personenbezogenen Daten informiert worden war. Die Klägerin hatte zunächst lediglich mitgeteilt, handschriftliche Notizen gefunden zu haben, die weder eingescannt noch weitergegeben worden seien. Eine umfassende Auskunft erteilte sie erst später. Das VG Berlin bestätigte den Hinweis der Datenschutzaufsichtsbehörde wegen der verspäteten Auskunft. Auch handschriftliche Notizen seien als personenbezogene Daten einzustufen, wenn sie einer betroffenen Person zugeordnet werden können.

Bedeutung:

  • Das Urteil verdeutlicht, dass Auskunftsersuchen innerhalb der Monatsfrist des Art. 12 Abs. 3 DSGVO vollständig beantwortet oder nachvollziehbar begründet abgelehnt werden müssen. In die Prüfung sind dabei nicht nur digitale Unterlagen, sondern auch Papierdokumente, handschriftliche Notizen und interne Arbeitsvermerke einzubeziehen, sofern sie einer betroffenen Person zugeordnet werden können. Werden keine auskunftspflichtigen Daten gefunden, sollte dies innerhalb der Frist ausdrücklich und nachvollziehbar mitgeteilt werden.

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Urteil zur Datenverarbeitung durch Meta Business-Tools

Das OLG Brandenburg untersagte Meta, personenbezogene Daten der Klägerin über seine Business-Tools auf Drittseiten und in Dritt-Apps zu erheben, zu speichern und zu verwenden. Die Datenverarbeitung sei mangels Einwilligung und anderer Rechtsgrundlage rechtswidrig. Meta sei hierfür gemeinsam mit den Betreibern der Drittseiten verantwortlich und könne sich nicht auf deren Pflichten berufen. Die Klägerin habe durch die umfassende Erfassung ihres Nutzungsverhaltens die Kontrolle über ihre Daten verloren. Das Gericht sprach ihr daher eine Entschädigung von 2.000 Euro zu und verpflichtete Meta, die bereits gespeicherten Daten zu löschen oder zu anonymisieren.

Bedeutung:

  • Das Urteil stärkt den Schutz vor einer umfassenden Nachverfolgung des Nutzerverhaltens durch Tracking-Tools. Zudem verdeutlicht es, dass Unternehmen personenbezogene Daten über Drittseiten und in Dritt-Apps nicht pauschal und ohne wirksame Einwilligung erheben dürfen. Betroffene können neben der Löschung auch die Unterlassung der weiteren Verarbeitung verlangen und bei einem Kontrollverlust gegebenenfalls eine Entschädigung fordern.

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Weitere wichtige Meldungen

  • SDTB veröffentlicht FAQ zum Datenschutz in der Schule
    Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte hat ihre FAQ um Hinweise zu Messengern, E-Mail-Kommunikation, Elternabenden und Videoaufnahmen im Unterricht erweitert. Sie geben Schulen Orientierung zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im Schulalltag.
    SDTB: FAQ Datenschutz in der Schule
  • BfDI empfiehlt mehr Kontrolle bei der ePA
    In einer Pressemitteilung empfiehlt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Versicherte besser über die elektronische Patientenakte zu informieren und ihnen mehr Kontrolle über die Freigabe ihrer Gesundheitsdaten zu geben.
    BfDI, Pressemitteilung zur elektronischen Patientenakte
  • LfD Niedersachsen meldet deutlichen Anstieg von Datenschutzvorfällen
    In einer Pressemitteilung berichtet der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, dass die Zahl der gemeldeten Datenschutzverletzungen im ersten Halbjahr 2026 um 58 Prozent gestiegen ist. Häufige Ursachen waren unter anderem Fehlversande, versehentliche Offenlegungen sowie Cyberangriffe und Phishing.
    LfD Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 17/2026
  • EuGH begrenzt Veröffentlichung von Aktionärsdaten
    Der EuGH hat entschieden, dass das Unionsrecht keine allgemeine Veröffentlichung der Daten sämtlicher Aktionäre, insbesondere von Minderheitsaktionären, verlangt. Eine voraussetzungslose öffentliche Zugänglichmachung umfangreicher Aktionärsdaten verstoße gegen die DSGVO und die Grundrechtecharta.
    EuGH, Urteil vom 03.09.2026 – Az.: C‑798/24
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  • »DSGVO und Künstliche Intelligenz«
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
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