Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
CCTV: Ungewollte Urlaubsvideos aus England für £10

CCTV: Ungewollte Urlaubsvideos aus England für £10

Wer den Sommerurlaub in Großbritannien verbracht hat, der hat nachträglich die Möglichkeit, ein Urlaubsvideo anzufordern. In Großbritannien gibt es Schätzungen zu Folge 5,9 Millionen Überwachungskameras. Das bedeutet umgerechnet auf die Einwohnerzahl: eine Kamera für 11 Personen.

Big Brother in Großbritannien

Es ist unmöglich sich in den Straßen von Großbritannien zu bewegen, ohne von den Überwachungskameras aufgezeichnet zu werden. Die Kameras werden zur Bekämpfung von Terrorismus, zur Strafverhinderung und -verfolgung, zum Gefahrenmanagement und zur Verkehrskontrolle eingesetzt. Zu den staatlich eingesetzten CCTVs kommen zusätzlich die privat installierten Kameras, die für alle erdenklichen Sicherheitszwecke eingesetzt werden dürfen.

Urlaubsvideo für £10

Betroffene haben das Recht, auf Antrag Videomaterial zu erhalten, auf dem sie zu erkennen sind. Hierfür darf der Betreiber der Kamera höchstens eine Gebühr von £10 erheben. Der Antrag muss an den Betreiber der Videokamera geschickt werden. Wer Betreiber einer Kamera ist, ergibt sich aus einem Hinweisschild an der jeweiligen Kamera. Zudem muss sich die Anfrage auf einen bestimmten Zeitpunkt beziehen. Zusätzlich sind ein Identitätsnachweis und eine Beschreibung der eigenen Person notwendig. Innerhalb von 40 Tagen erfolgt die Lieferung des Kurzfilms mit dem Betroffenen als Hauptdarsteller.

Und in Deutschland?

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Videoüberwachung in Deutschland sind wesentlich strenger. Auch bei der Videoüberwachung in Deutschland hat der Betroffene einen Anspruch auf Auskunft gemäß § 34 BDSG. Diese Auskunft ist von der verantwortlichen Stelle sogar kostenlos zu erteilen. Allerdings gibt es keine festgeschriebene Form, in der eine solche Benachrichtigung zu erfolgen hat. Unter Umständen kann auch das Vorspielen der entsprechenden Videosequenz ausreichen. Oftmals kann eine Auskunft über die Videoaufzeichnung bereits daran scheitern, dass die Aufzeichnungen gelöscht wurden. Grundsätzlich sollten Videoaufzeichnung nach 48 Stunden gelöscht werden, wenn keine besonderen Umstände eine längere Speicherdauer begründen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.