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Das Zusammenspiel von KI-Verordnung und DSGVO

Das Zusammenspiel von KI-Verordnung und DSGVO

Die unterschiedlichen Gesetze aus dem Bereich der Digitalgesetzgebung greifen oft ineinander. Das kann schnell kompliziert werden. Verschiedene Stellen müssen kooperieren, um die praktische Anwendbarkeit der Gesetze gewährleisten zu können. Dieser Beitrag zeigt auf, was der Europäische Datenschutzausschuss dabei für eine Rolle spielt und was vor dem Hintergrund der KI-Verordnung nun wichtig ist.

Kohärenz zwischen unterschiedlichen Gesetzen gewährleisten

Die Digitalgesetzgebung der EU wird immer komplexer. Mit der KI-Verordnung ist im August dieses Jahres ein weiteres Regelungswerk in Kraft getreten, das mit der DSGVO verzahnt ist. Wie die einzelnen Gesetze aber zusammenspielen, ist nicht immer klar. Die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen, ist Aufgabe des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). In einem Statement von letzter Woche betonte dieser, wie wichtig die Kohärenz von Digitalgesetzgebung mit der DSGVO ist und ging dabei insbesondere auch auf die KI-Verordnung ein. Es sei notwendig, das Zusammenspiel in der Durchsetzung der Vorschriften bzw. Inhalte zu klären. Hierzu arbeitet der EDSA bereits Leitlinien aus. Das ist keine ad-hoc Idee, sondern ein Teil seiner „Strategy 2024-2027“ (Pillar 3, Key Action 1).

KI-Büro und KI-Gremium

Bereits im November hatte sich der EDSA mit einem Brief an das Büro für Künstliche Intelligenz gewandt und von einer „starken Verstrickung“ (strong entanglement) zwischen der KI-Verordnung und dem Datenschutzrecht gesprochen. Nicht nur zwischen dem KI-Büro und dem EDSA wird Kooperation gefordert sein. Auch das sog. „KI-Gremium“ spielt bei der zukünftigen Anwendung der Verordnung eine Rolle (vgl. Art. 65 KI-Verordnung). Das Gremium setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat. Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist Beobachter, das KI-Büro nimmt (ohne Abstimmungsrecht) ebenfalls an seinen Sitzungen teil. Bevor das Fundament für eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt werden kann, muss aber erst einmal Klarheit darüber herrschen, was das KI-Büro und das KI-Gremium machen. Der EDSA bittet in seinem Brief um Informationen über die Etablierung dieser Stellen und bekundet gleichzeitig sein Interesse daran, sich mit dem KI-Büro auszutauschen.

Alles noch in den Kinderschuhen?

Man kann den Dokumenten der letzten Wochen entnehmen, wie der EDSA sich den Weg durch das immer dichtere Geflecht der europäischen Digitalgesetzgebung bahnt. Hierbei nimmt er eine wichtige Aufgabe wahr, denn der Datenschutz darf durch neue Gesetze nicht verwässert werden. Auch wenn nicht einmal klar zu sein scheint, was die Etablierung von Stellen wie KI-Büro und KI-Gremium genau bedeutet – mit einem kooperativen Ansatz ist der EDSA sicherlich auch jetzt schon gut beraten.

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