Potentielle Steuerhinterzieher – fein säuberlich gesammelt auf nur einer CD. Das Angebot erscheint verlockend, denn wie könnte man einfacher an solch brisanten Informationen gelangen. 2,5 Millionen Euro zahlen, 100 Millionen Euro einnehmen – das hört sich nach einem guten Geschäft an. Wen interessiert es da schon, ob die Daten illegal erlangt worden sind. Schließlich würden sie helfen, Straftaten aufzudecken und könnten die Verfolgung erheblich vereinfachen.
Die Kanzlerin hat sich für den Kauf der CD ausgesprochen. Und nach Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg hat nun auch Bayern die Qual der Wahl, eine Steuer-CD zu kaufen. Doch noch sind die rechtlichen Konsequenzen nicht abschließend geklärt – ist der Kauf legal, illegal oder befindet er sich in einer rechtlichen Grauzone? Einerseits wird die Meinung vertreten „es müsse alles versucht werden, um an die Daten möglicher deutscher Steuersünder heranzukommen“. Andererseits wird das Vorgehen der Regierung als illegal angesehen – und als Folge dessen Anzeige gegen Frau Merkel erstattet. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz spricht sich deutlich gegen den Ankauf der Daten-CD aus.
Allein das Risiko, auf einer solchen CD aufzutauchen, hat schon einige Steuerhinterzieher zur Selbstanzeige bewogen. Denn schließlich lockt in diesen Fällen eine Straffreiheit.
In diesem Fall scheint wohl tatsächlich der Spruch zu gelten: „Der Zweck heiligt die Mittel“! Während sonst grundsätzlich gilt, dass ein illegal erlangtes Beweismittel einem Beweisverwertungsverbot unterliegt, scheint auch in diesem Punkt für die Regierung eine Ausnahme zu gelten…
Es erscheint äußerst fraglich, ob die Regierung damit überhaupt noch eine Vorbildfunktion hat – und falls ja, was das für eine sein soll…