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Steuerhinterziehung – Informations-Eldorado für das Finanzamt

Steuerhinterziehung – Informations-Eldorado für das Finanzamt

Deutschland und zahlreiche andere Länder bekämpfen den grenzüberschreitenden Steuerbetrug / Steuerhinterziehung vehement. Für Steuerbetrüger wird es nun immer enger, Selbstanzeigen sind zu einem blühenden Geschäftsmodell geworden. Während eine Selbstanzeige eine freiwillige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ermöglicht, warten andere Steuersünder geduldig und hoffnungsvoll gegenüber dem Finanzamt ab. Doch schon bald steht dem Bundeszentralamt für Steuern ein wahres Informations-Eldorado zur Verfügung, um „schwarze Schafe“ aufzuspüren. Zeit, sich Sorgen zu machen…

Hintergrund

Heutzutage gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, um im Ausland international zu investieren und sich einer korrekten Besteuerung zu entziehen, da der Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen bislang schwierig bis unmöglich war.

Damit ist jetzt Schluss: Am 29.10.2014 haben die Finanzminister von 51 OECD-Partnerstaaten in Berlin ein multilaterales Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen unterzeichnet (Common Reporting Standard, CRS). Deutschland hat sich darin verpflichtet, ab September 2017 für den Meldezeitraum 2016 Informationen über Finanzkonten mit anderen OECD-Partnerstaaten auszutauschen.

Die nationale Umsetzung des Abkommens erfolgte durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz – FKAustG).

Warten auf das Finanzamt – Wie läuft das Verfahren ab?

Deutsche Finanzinstitute sind dadurch mit Beginn des Kalenderjahres 2016 verpflichtet, für jedes meldepflichtige Konto eine Vielzahl von Daten zu erheben und bis zum 31.07. des jeweiligen Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Die Daten werden, sodann an die jeweiligen CRS-Partnerstaaten weitergegeben. Das Bundeszentralamt für Steuern erhält im Gegenzug Daten der anderen CRS-Partnerstaaten zu ausländischen Konten, deren Inhaber in Deutschland ansässig sind. Diese Daten werden an die Landesfinanzbehörden zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens weitergeleitet.

Welche Daten werden übermittelt?

Die Finanzinstitute übermitteln Einzel- und Massendaten an das Bundeszentralamt für Steuern, die nach § 8 Abs. 1 FKAustG beispielsweise Angaben zu

  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Wohnsitz
  • Kontonummer
  • Name und Identifikationsnummer des meldenden deutschen Finanzinstituts
  • Kontosaldo oder -wert zum Ende des betreffenden Kalenderjahres

enthalten.

Dabei widmet sich das Gesetz Konten von geringem Wert und Konten von hohem Wert (vgl. §§ 11 f. FKAustG).

In welche Länder werden Daten übermittelt?

Der Datenaustausch erfolgt mit fast 100 CRS-Partnerstaaten, die Sie hier finden (Stand: 02.11.2016).

Selbst Länder wie China, Russland und Saudi Arabien haben sich diesem internationalen Steuerabkommen angeschlossen. Und auch die Schweiz beteiligt sich am automatischen Informationsaustausch.

Mit den USA sind eigene Regelungen umgesetzt worden (Foreign Account Tax Compliance Act, FATCA). Der erste Informationsaustausch erfolgte bereits zum 30.09.2015.

Zeit, sich um den Datenschutz und das Bankgeheimnis Sorgen zu machen

Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, nimmt der Staat immer häufiger, umfassender und intransparenter Zugriff auf persönliche Bankdaten. Datenschutz, Kritik von Datenschützern oder Bankgeheimnis hin oder her.

Gibt es denn keine Alternativen? Was meinen Sie?

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  • Natürlich gibt es Alternativen. Eine wäre die Steuerehrlichkeit vor allem der gutverdienenden Staatsbürger in unserem Land. Es stellt sich nicht die Frage, ob ein Austausch von Daten zur Vermeidung von Verbrechen notwendig ist. Es sollte eher die Frage gestellt werden, ob diese Umsetzung zielführend ist oder ob nicht schon vor der Weitergabe bestimmte Daten gefiltert werden.

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