Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll es ein vollkommen neues, einheitliches Datenschutzgesetz für die gesamte Europäische Union geben. Die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat sind auf der Zielgraden – hier der Zeitplan:
Der Inhalt im Überblick
2012: EU-Verordnung soll BDSG ablösen
Die Reformbemühungen begannen Anfang 2012 mit dem ersten Entwurf der EU-Kommission. Überraschend war damals vor allem die Form der Neugestaltung als Verordnung. EU-Verordnungen sind unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat der EU anzuwenden und müssen nicht durch nationale Gesetze umgesetzt werden, wie zum Beispiel die noch geltende EU-Datenschutzrichtlinie. Mit Einführung der Verordnung wird das BDSG Geschichte.
2012-2015: Zähe Verhandlungen kurz vorm Scheitern
Auf Seiten des Europäischen Parlaments war zunächst der deutsche Parlamentarier Jan Philipp Albrecht dafür zuständig, über 4.000 Änderungsanträge abzuarbeiten. Ihm gelang das Kunststück, einen abstimmungsfähigen Entwurf fertigzustellen, der Oktober 2013 vom LIBE-Ausschuss des Parlaments abgesegnet wurde.
Die anschließend noch ausstehende Einigung mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat), der durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten besetzt wird, ließ lange auf sich warten und drohte zeitweise sogar – auch aufgrund Widerstands der deutschen Bundesregierung – zu scheitern.
Juni 2015: Grundlegende Einigung
Wohl auch aufgrund der Snowden-Affäre wurde der politische Druck so groß, dass man sich Mitte Juni im Ministerrat auf eine allgemeine Ausrichtung zur DSGVO einigen konnte. Damit steht einer Verabschiedung nichts mehr im Wege. Dass die Regulierung und Kontrolle von Geheimdiensten kein Thema der DSGVO ist, sei hier nur am Rande bemerkt.
So geht es weiter
Die letzte Feinabstimmung erfolgt nun im bereits begonnenen Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Ministerrat. Für die nicht-öffentlichen Sitzungen wurde folgender Fahrplan festgelegt:
- 14. Juli 2015:
Örtlicher Anwendungsbereich und internationale Datentransfers - September 2015:
Grundprinzipien, Betroffenenrechte und ADV - Oktober 2015:
Aufsichtsbehörden, deren Kooperation sowie Rechtsmittel, Haftung und Sanktionen - November 2015:
Ziele, sachlicher Anwendungsbereich, Spezialvorschriften - Dezember 2015:
Deligierte Rechtsakte, Schlussvorschriften, Sonstiges
Gemeinsam erklärtes Ziel ist dementsprechend ein Abschluss der Verhandlungen Ende 2015.
Mit einem Inkrafttreten der neuen Vorschriften kann somit Anfang 2018 gerechnet werden.