Es ist vollbracht! Europa ist seinem Wunsch nach einem einheitlichen, an die heutigen technischen Möglichkeiten angepassten Datenschutz seit gestern Abend einen großen Schritt näher gekommen.
In seiner außerordentlichen Sitzung am gestrigen Montag, den 21.10.2013, hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments unter dem Tagesordnungspunkt 4 den lange kontrovers diskutierten Entwurf zur Änderung der durch die EU-Kommission vorgelegten Datenschutz-Grundverordnung (KOM (2012)11, DSGVO) angenommen und die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union gem. Art. 70 GO beschlossen.
Der Inhalt im Überblick
Rückblick
Wie wir bereits mehrfach hier berichteten, ist die in der Vergangenheit ins Stocken geratene Diskussion um eine einheitliche Datenschutz-Grundverordnung in der letzten Zeit nicht zuletzt durch die Enthüllungen des Edward Snowden wiederbelebt worden.
Nachdem selbst die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel zuletzt bestätigt hatte, dass eine einheitliche Datenschutz-Grundverordnung in der Europäischen Union unumgänglich sei, konnte nun eine breite Mehrheit für den in mühevoller Kleinarbeit durch den zwischenzeitlich zum Berichterstatter berufenen Jan Phillip Albrecht angepassten Entwurf gefunden werden.
Dabei musste sich Albrecht gegen die, wie die Zeit in ihrem Artikel „Das Recht auf Vergessen“ sehr plastisch darstellt, teilweise starke Lobbyarbeit der „Datensammler“ durchsetzen.
Inhalt des Entwurfs
Der nunmehr verabschiedete Entwurf berücksichtigt die über 3.000 Änderungsvorschlage des Europäischen Parlamentes auf den Vorschlag der Europäischen Kommission.
Im Kern enthält der Entwurf folgende Neuerungen:
- Das Recht auf Datenschutz wird zu einem europäischen Grundrecht erhoben, wie dies in Deutschland bereits seit 1983 anerkannt ist.
- Die Rechte der Betroffenen, insbesondere auf Löschung, sollen gestärkt und ein umfassendes Verbot der Datenweitergabe (insbesondere ins Ausland) ohne rechtliche Grundlage geschaffen werden.
- Insbesondere die im inoffiziellen Entwurf der Kommission enthaltene sog. FISA-Klausel (Art. 42 DSGVO), die eine Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der Europäischen Union an Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste von Drittstaaten unterbinden soll, wurde wieder aufgenommen.
- Profiling wird ausdrücklich unter den Einwilligungsvorbehalt des Betroffenen gestellt.
- Bei Datenschutzverstößen sieht der Entwurf zur Abschreckung eine verschärfte Strafe von bis zu 5 Prozent (vormals 2 Prozent) des weltweiten Firmenumsatzes vor.
- Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht für alle Firmen, die innerhalb eines Jahres Daten von mehr als 5.000 Betroffen verarbeiten.
Allerdings wird das allseits diskutierte „Recht auf Vergessen“ (wir berichteten darüber) nicht in seiner ganzen Konsequenz umgesetzt werden.
Wie geht es nun weiter?
Damit wurde der Weg für Gesetzgebungsverhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union (sog. Trilog) und damit für eine Reform des Europäischen Datenschutzes bereitet, an deren Ende möglicherweise noch vor Ende der Legislaturperiode, also bis Mai 2014 ein verabschiedungsfähiger Gesetzentwurf stehen könnte.
Zuvor muss dieser Entwurf allerdings noch mit allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission inhaltlich abgestimmt werden. Ob dies in der Kürze der Zeit zu realisieren ist, bleibt abzuwarten. Sollte eine Verabschiedung nicht innerhalb dieser Legislaturperiode erfolgen, ist unsicher, wann das Gesetzesvorhaben nach der Wahl umgesetzt werden wird.
Das Fazit des Berichterstatters des LIBE-Ausschusses
Die heutige Abstimmung ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem starken EU-Datenschutz,
sagte der Berichterstatter, der Grünen-Politiker Jan Philipp Albrecht der Zeit.
Jetzt werde es auf den Ministerrat ankommen, zügig eine Position zu verabschieden. Nur dann werde es gelingen, sich vor der Europawahl 2014 auf ein europaweit verbindliches Datenschutzgesetz zu einigen.
Ist der Entwurf, auf den Sie verlinkt haben (vom 13.01.2013), wirklich der Entwurf, den der LIBE-Ausschuss am 22.10.2013 verabschiedet hat? Hat sich zwischen Januar und Oktober 2013 und den 4000 Änderungsanträgen nichts mehr getan?
Kaum zu glauben !!
@Datenschutz: Vielen Dank für Ihren richtigen Hinweis. Bedauerlicherweise ist uns hier ein Fehler beim Verlinken unterlaufen. Bei dem verlinkten Dokument handelt es sich um den Berichtsentwurf aus Januar 2013. Der Entwurf, über den der Liebe-Ausschuss entschieden hat, ist unter folgenden Links zu finden:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/comp_am_art_01-29/comp_am_art_01-29en.pdf
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/comp_am_art_30-91/comp_am_art_30-91en.pdf
Wir haben aber auch den Link im Artikel korrigiert.
Bitte veröffentlichen Sie, sobald verfügbar, Links auf die deutsche Übersetzung der Entwürfe vom 21.Oktober.
Wo finde ich den deutschen Entwurf der DSGVO aus Oktober 2013?
Der Link zu dem Entwurf vom 21.10.2013 funktioniert nicht, wo finden ich den Entwurf und vor allem in der deutschen Fassung?