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Digitaler Striptease: Tipps für die nächste USA-Reise

Digitaler Striptease: Tipps für die nächste USA-Reise

Wer in die USA einreist, muss damit rechnen sich an der Grenze unfreiwillig digital auszuziehen. Wer das nicht möchte, wird im Zweifel wieder nach Hause geschickt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich für den Fall der Fälle vorbereiten können.

Land der unbegrenzten (Zugriffs)Möglichkeiten

So werden die USA gerne genannt und so bezeichnen sie sich auch selbst, die Klammer einmal außen vorgelassen. Ein jeder soll all die Freiheiten genießen können, die ihm so vorschweben. Mit diesem Bild der USA sind die meisten von uns aufgewachsen und viele bewundern es noch heute. Aber spätestens an der Grenze wird so mancher auf den Boden der Realität zurückgeholt. Denn was für den Einzelnen gelten soll, gilt erst recht für die Grenzkontrolleure der USA. Sie haben das Recht

  • nach den Zugangsdaten eines jeden Smartphones zu fragen,
  • können dabei digitale Konten durchwühlen und
  • einen bei Missachtung ihrer Anweisungen die Rückreise antreten lassen.

Müssen wir das hinnehmen?

Ja, aber. Wer in ein Land einreist, hat die dortigen Gesetze zu beachten und wird nach ihnen behandelt. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht vorbereiten darf. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat jüngst auf der 34C3 ein paar Tipps zu Verhaltensweisen an der Grenze und danach präsentiert. Der einstündige Vortrag kann hier nachgeschaut werden. Die Tipps sind universell einsetzbar und natürlich auch bei Einreisen in andere Länder empfehlenswert. Denn die USA sind nicht das einzige Land, das solche Regeln an seinen Grenzen anwendet. Genannt werden können hier u.a. Russland, China und die Türkei. Aber auch in Großbritannien, Kanada und Australien gibt es ähnliche Regelungen für den Zugriff auf digitale Geräte.

Die Wahrscheinlichkeit an der Grenze aufgefordert zu werden, liegt momentan bei 1:13.000. Der Wert mag zunächst beruhigen, doch ist die Tendenz stark steigend. 2015 waren es noch 5.000 Durchsuchungen, 2017 schon 30.000.

Verhaltensregeln beachten

Die EFF hat ein paar simple Verhaltensregeln aufgestellt, die Reisende im Vorfeld und bei Ankunft beherzigen sollten.

Weniger ist mehr

  • A-Lösung: Lassen Sie Geräte, auf denen sich Daten enthalten und die Sie nicht unbedingt brauchen, zu Hause. Was nicht dabei ist, kann auch nicht durchsucht oder beschlagnahmt werden.
  • B-Lösung: Schaffen Sie sich ein Ersatzgerät an, auf dem möglichst wenige Daten vorhanden sind. Überlegen Sie sich vorher, was Sie unbedingt brauchen.
  • C-Lösung: Sie können Ihre Daten in eine gut geschützte Cloud laden und diese später wieder auf Ihr Gerät ziehen.

Hierbei müssen Sie jedoch zweierlei beachten. Zum einen sollten Sie sichergehen, dass Ihre Daten auf Ihrem Gerät (für den Fall einer Beschlagnahme) auch wirklich gelöscht sind und nicht wiederhergestellt werden können. Tipps hierzu gibt die EFF auf ihrer Webseite. Durchsucht werden dürfen nur physisch vorliegende Geräte, nicht aber Cloud-Speicher. Wer aber eingeloggt ist, kann durchleuchtet werden. Zum anderen kann ein taufrisch aufgesetztes Smartphone verdächtig wirken. Ein Punkt, der nicht unterschätzt werden sollte.

Regeln des menschlichen Zusammenlebens

Einfache Verhaltensregeln im Umgang mit anderen Menschen sollten erst recht an der Grenze eingehalten werden. So simpel es klingt, es kann einem helfen stets höflich zu bleiben. Zudem nicht provozieren und nicht provozieren lassen. Gelassenheit ist Trumpf, Lügen das Gegenteil. Wer z.B. über ein bestehendes Facebook-Konto hinwegzutäuschen versucht, könnte größeren Ärger provozieren, weil man wahrheitsgemäß antworten muss.

Um all dies zu gewährleisten, sei empfohlen, vor Abreise mögliche Szenarien geistig durchzuspielen. Wäre man bereit Passwörter herauszugeben, Geräte beschlagnahmen zu lassen oder sogar die Rückreise anzutreten?

Passwörter ändern

Hat man tatsächlich den Grenzbeamten Zugang gewährt, ist es ratsam anschließend alle Passwörter zu ändern. Diese könnten nämlich für spätere Zugriffe von den Beamten gespeichert worden sein.

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Diese und weitere Empfehlungen sind auf der dafür bereitgestellten Seite der EFF zu finden (sehr umfangreich!). Wem seine digitale Privatsphäre wichtig ist und überlegt in die USA oder einen Staat mit ähnlich harten Grenzkontrollen zu reisen, sollte sich wenigstens über die oben aufgezählten Punkte Gedanken machen. Dies gilt im Übrigen auch für Geschäftsreisende. Vor Reiseantritt sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber fragen, wie sie sich im Fall einer Aufforderung zur Passwortweitergabe verhalten sollten.

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  • Da hilft alles aufplustern und meckern nichts. In solchen und ähnlichen Fällen gilt schlicht das Hebelgesetz! Täter mal wer am längeren sitzt. Also Dank solcher Informationen kann man sich vorbereiten. Danke.

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