Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Erstes Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft im NSA-Skandal

Erstes Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft im NSA-Skandal

Mit einigen Anstrengungen ist es dem Rechtsanwalt Marcus Dinglreiter gelungen, die Staatsanwaltschaft Coburg zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren in Sachen „NSA-Affäre“ zu bewegen. Das Mitglied der Piratenpartei musste dafür ein sogenanntes Ermittlungserzwingungsverfahren in Gang bringen, da die Staatsanwaltschaft sich zunächst geweigert hatte, von sich aus tätig zu werden.

Gegen den Widerstand der Staatsanwaltschaft

Anfang Juli hatte Dinglreiter zunächst eine Strafanzeige erstattet. Weder die Staatsanwaltschaft Coburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatten jedoch einen ausreichenden Anlass gesehen, ein offizielles Ermittlungsverfahren aufzunehmen. Dinglreiter hatte darauf eine Ermittlungserzwingungsklage auf den Weg gebracht, durch die die Staatsanwaltschaft jetzt gezwungen wurde, weitere Ermittlungen vorzunehmen. Zu den Hintergründen sagt er:

„Ich sehe in den aktuell berichteten Szenarien einer Totalüberwachung durch Geheimdienste eine unerträgliche Bedrohung für meine eigene Privatheit, die Privatheit meiner familiären und sozialen Beziehungen sowie die Vertraulichkeit meiner anwaltlichen Korrespondenz. Diese sind durch unsere Verfassung garantiert und ich werde sie mit all meiner Kraft und Überzeugung verteidigen.“

Weitere Entwicklung noch offen

Ob das Ermittlungsverfahren tatsächlich zu einem konkreten Tatverdacht führt, steht zurzeit noch völlig in den Sternen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg hat sich der Sache zunächst einmal angenommen.

Auch bei der Bundesanwaltschaft ist man derzeit nicht untätig, hier läuft jedoch nur ein sogenanntes  Beobachtungsverfahren, eine Vorstufe des Ermittlungsverfahrens. Die Bundesanwaltschaft hat hierfür in einem ersten Schritt Informationen bei verschiedenen Behörden abgefragt.

Wenn man sich jedoch an den Enthusiasmus erinnert, mit dem der Bundesinnenminister die NSA-Affäre für beendet erklären wollte, so wird sich die Bearbeitung des ganzen Vorgangs wohl noch eine Weile hinziehen.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 31.12.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.