Comedian Dieter Nuhr hat da so ein Motto, was heißt: „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die … halten.“ Ein Motto, das jedenfalls vom Bundestagsabgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) augenscheinlich konsequent ignoriert wird. Das Hans-Peter Uhl (Rechtsanwalt, Jahrgang 44) als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU nicht unbedingt die Rolle als liberaler Verteidiger von Bürgerrechten einnimmt ist klar. Am Mittwoch dieser Woche schlug er wieder zu und versuchte, den Einsatz des bayrischen Staatstrojaners zu rechtfertigen. Hierbei gab er mal wieder eine Reihe geistreicher Kommentare ab.
Der Inhalt im Überblick
Staat wird von Sicherheitsbeamten regiert
Unter anderem sagte er:
Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub. Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind.
Keine Gewaltenteilung in Bayern
Aha! Bislang konnte man davon ausgehen, dass auch in Bayern Gewaltenteilung ein Thema ist. Danach gäbe es eine Legislative, Judikative und eine Exekutive. Während zur Legislative eigentlich die regierenden Politiker zählen sollten, würde man Beamte eigentlich eher der Exekutive zuordnen.
Der geistreichen Argumentation von Herrn Uhl in diesem Punkt möglichst flach, also tatsächlich horizontal folgend, hat sich in Bayern entweder zwischenzeitlich einiges ins Gegenteil verkehrt oder Herr Uhl hat während seines juristischen Studiums die Vorlesungen zum Staatsrecht schlicht geschwänzt, verpasst, vergessen oder inhaltlich nicht begriffen. Eine unbemerkte Verfassungsänderung Bayerns scheint an dieser Stelle allerdings wenig wahrscheinlich zu sein.
Im Unterschied zu Herrn Uhl sei zudem darauf hingewiesen, dass der Chaos Computer Club (CCC) zwar eine bewegte Vergangenheit haben mag, aber selbst das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen des CCC aufgrund seiner Sachverständigeneigenschaft einholt. Aber wenn Herr Uhl meint, schlauer als das Bundesverfassungsgericht zu sein, dann zeugt das zumindest von einem gewissen Maß an Selbstbewusstsein und diese komische Gewaltenteilung ist ja ohnehin überflüssig, willkommen im Polizeistaat.
Staatstrojaner war rechtmäßig im Einsatz
Weiterhin war Herr Uhl der Auffassung, die bayrische Überwachungssoftware habe
…überall nur das getan, was sie darf.
Spannend, hat doch bereits ein bayrisches Landgericht entschieden (siehe hier), dass der Einsatz des bayrischen Schnüffelprogramms rechtswidrig erfolgt ist. Auch die eher konservativ ausgerichtete FAZ geht beim Thema Staatstrojaner auf Distanz.
Viele krumme Pfeile im Köcher
Aber Herr Uhl wäre nicht er selbst, wenn er sich nicht schon andere Klöpse geleistet und immer eine Reihe krummer Pfeile im Köcher hätte.
Internetzensur in China als Vorbild
Im Zusammenhang mit Internetsperren sagte er in Anspielung auf die olympischen Spiele in China und die dortige Internetzensur:
(…) Was die Chinesen können, sollten wir auch können. Da bin ich gern obrigkeitsstaatlich.
Hört, hört! Demokratie, Diktatur…. Unterschiede zwischen beiden… noch nie bemerkt und die Vorlesungen zum Staats- und Verfassungsrecht etwa komplett geschwänzt?
Kein Recht auf Anonymität
Im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken erklärte Herr Uhl:
(…) Es kann im Internet ebenso wie in der realen Welt kein grundsätzliches Recht auf Anonymität geben.
Aber werfen wir doch einfach mal einen Blick in das Gesetz, denn wie jeder Jurastudent schon im ersten Semester lernt: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
So steht schon in § 3a Satz 2 BDSG:
Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Werfen wir einen weiteren Blick in die Spezialvorschrift für Telemedien § 13 Abs. 6 TMG:
Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
Könnte es also sein, dass es doch ein Recht auf Anonymität gibt, welches von der Legislative ausdrücklich so normiert wurde? Ein Blick in das Volkszählungsurteil des von Herrn Uhl so vernachlässigten Bundesverfassungsgerichts gibt ebenfalls Aufschluss, dort heißt es:
Ein Zwang zur Angabe personenbezogener Daten setzt voraus, dass der Gesetzgeber den Verwendungszweck bereichsspezifisch und präzise bestimmt und dass die Angaben für diesen Zweck geeignet und erforderlich sind. Damit wäre die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken nicht zu vereinbaren. (…) ist das Prinzip der Geheimhaltung und möglichst frühzeitigen Anonymisierung der Daten nicht nur zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des einzelnen vom Grundgesetz gefordert, sondern auch (…) selbst konstitutiv.
CSU-Website von Uhl gehackt
Dem Motto von Dieter Nuhr anscheinend folgend „Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die … halten“, haben Unbekannte der Anonymous-Hackergemeinde nach Bekanntwerden der Rede die CSU-Webpage des Bundestagsabgeordneten gekapert und das dazugehörige Video der Rede auf der Website platziert. Das dies illegal ist, dürfte jedem einleuchten.
Die nächste Forderung Uhls könnte daher seiner Hardlinermentalität folgend vermutlich entweder sein, das Internet insgesamt abzuschaffen oder die Todesstrafe für das Hacken von Websites einzuführen.