Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Bundestrojaner: Was tun wenn der Staat kriminell wird?

Bundestrojaner: Was tun wenn der Staat kriminell wird?

Die Meldung hatte eingeschlagen wie eine Bombe – nun lichtet sich langsam der Rauch. Nachdem die regierende CDU/CSU über Wolfgang Bosbach („Kann deine Fresse nicht mehr sehen“, Ronald Pofalla), Rechtsanwalt und Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, noch publikumswirksam Beweise forderte, ist nun klar, dass sie nur bei der Schwesterpartei hätte nachfragen müssen. Das Bayerische LKA unter Führung der CSU hatte die Spionage-Wanze eingesetzt. Programmiert wurde das Script von der Firma DigiTask, die daneben u.a. auch die Bundesnetzagentur, den Zoll und das Land Baden-Württemberg beliefert hat.

Gar nicht witzig!

Zwar tritt der CCC in seiner Bewertung noch humorvoll nach:

„Wir sind hocherfreut, daß sich für die moralisch fragwürdige Tätigkeit der Programmierung der Computerwanze kein fähiger Experte gewinnen ließ und die Aufgabe am Ende bei studentischen Hilfskräften mit noch nicht entwickeltem festen Moralfundament hängenblieb.“

Doch in der Sache handelt es sich um einen handfesten Skandal.

Fakt ist, dass der Trojaner alles kann, was das Bundesverfassungsgericht als rechts- und verfassungswidrig beurteilt hat. Wenn eine staatliche Behörde diesen Trojaner in Deutschland einsetzt, handelt es sich schlicht um Staatskriminalität, wie die Süddeutsche Zeitung zutreffend kommentiert.

Überwachung notwendig

Man muss kein Opfer eines Gewaltverbrechens gewesen sein um zu erkennen, dass es eine zivile Gesellschaft ohne staatliche Instanzen, die eben diese gegen Angriffe schützt, nicht geben kann. Die Polizei hat dabei, nimmt sie ihre Aufgabe ernst, alle erlaubten Mittel auszuschöpfen um ihre Aufgaben zu erfüllen. Und natürlich besteht dabei die Tendenz mehr zu machen als man eigentlich darf.

Die Spionage-Wanze, wie sie nun offensichtlich eingesetzt wurde, ist aber ein eklatanter Verstoß gegen Grundwerte unserer Verfassung. Politiker und Kommentatoren, die dies nicht erkennen oder relativieren, haben sich schlicht vom Boden der Verfassung verabschiedet!

Polizeilicher Überwachungsrausch

Berauscht von den technischen Möglichkeiten scheinen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden alle Mittel ausschöpfen zu wollen, die ihnen die Technik bietet.

So auch hier. Statt sich an den rechtlichen Rahmen und den Beschluss des Gerichts zu halten, bestellten die bayerischen Behörden offenbar bei ihrem Dienstleister mehr als notwendig war – eben eine Software, in der die Möglichkeiten zum verfassungswidrigen Ausspionieren implementiert waren.

Denn Art und Funktion der Spionage-Software bestimmt immer der Auftraggeber. Man liefere Kunden grundsätzlich ein Basisprogramm, so der DigiTask Anwalt Seibert, wenn die Behörden unter Verweis auf Gerichtsbeschlüsse mehr anforderten, bekämen sie mehr.

Kontrolle der Kontrolleure

In der ganzen Diskussion fällt auf, dass überhaupt kein Konzept besteht, wie Sicherheitsbehörden mit den neuen technischen Möglichkeiten umgehen sollen und wie eine Kontrolle funktionieren kann.

Innenminister fordern grundsätzlich weitgehenste Überwachungsmögklichkeiten. In den Behörden selbst ist offenbar kein ausreichender technischer Sachverstand vorhanden, so dass externe Dritte als Programmierer eingesetzt werden müssen. Auch Gerichte, die Überwachungsmaßnahmen anordnen und kontrollieren müssen, können den genauen Umfang der technischen Möglichkeiten einer Schnüffelsoftware nicht selbst abschätzen.

Diethmar Dath weist in seinem Essay in der FAZ vom 10.10.2011 zurecht darauf hin, dass

„die auf dem Stand der Technik funktionierenden Werkzeuge der Kontrolle selbst für die Kontrolleure schwer kontrollierbar geworden sind.“

Zutreffend fordert der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) daher

„einen raschen Ausbau der notwendigen technisch geschulten Fachdezernate bei der Justiz zur Unterstützung von Staatsanwaltschaften und Justiz, damit die zuständigen Stellen auch wüssten, über was sie im Einzelfall im Genehmigungsverfahren zu entscheiden haben.“

„Angesichts der rasanten technischen Entwicklung ist es dringend erforderlich, dass bei allen Staatsanwaltschaften und zur Unterstützung der Richter entsprechende Fachdezernate gebildet werden“, sagte der GdP-Chef. „Bevor wir als Polizei derartige Untersuchungen anlaufen lassen, müssen wir sicher wissen, dass Staatsanwaltschaften und Richter befähigt sind, die Zulässigkeit der eingesetzten Methoden zu beurteilen.“

Wer kontrolliert wen?

Und welche parlamentarische Kontrolle kann man erwarten, wenn der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl, seinerseits Dr. jur., nicht etwa den evidenten Verfassungsbruch als solchen benennt sondern implizit der Bundesjustizministerin die Schuld gibt und öffentlich sagen darf, es handele sich um die „Skandalisierung legitimer Maßnahmen“ und die Kritik am BKA-Gesetz durch die SPD als „linkes Gerülpse“ diffamieren kann.

Grundlegende Zulässigkeit von Spionagesoftware

Man muss sich grundlegend die Frage stellen, wie eine staatliche Spionagesoftware überhaupt rechtmäßig eingesetzt werden kann.

Jedenfalls müsste es, wie Frank Rieger vom CCC anmerkt,

„einen präzisen Katalog von zugelassenen Ermittlungswerkzeugen geben, ohne Unschärfen und Grauzonen.“

Zudem dürfte der Einsatz von Spionagesoftware zur Strafverfolgung ohnehin ein denkbar schlechtes Mittel sein, da nicht mehr nachweisbar ist, ob das belastendes Material auf einem Rechner von Anwender oder einem Dritten stammt. Denn mittels des Trojaners können problemlos und nicht mehr nachweisbar Dateien auf den Rechner kopiert werden.

Grenzen definieren

Überhaupt muss man grundlegend die Grenzen staatlichen Handelns definieren.

Zivilisierte Gesellschaften ächten körperliche Gewalt zur Erzwingung von Aussagen und sehen die körperliche Unversehrtheit des Verdächtigen als unverbrüchlich an – auch bei schwersten Straftaten. Dass dadurch die Ermittlungsarbeit erschwert wird und möglicherweise vermeidbare Straftaten nicht verhindert werden, mag im Einzelfall schwer zu ertragen sein – wird aber hingenommen, da man weiß, dass allmächtige Staatsapparate zwangsläufig zum Missbrauch ihrer Macht tendieren.

Aber auch bei der der privaten Rückzugssphäre ist in gleichem Maß eine absolute Grenze staatlichen Handelns geboten – auch wenn es verlockend scheint, die technischen Möglichkeiten auszureizen.

Für einen Staat, der flächendeckend seine Bürger bespitzelt und technisch überwacht, gibt es keinen historischen Vorläufer. Daher fällt es leicht, Kritikern Panikmache zu unterstellen. Doch in einer Zeit, in der der Staat alle Teilnehmer von Demonstrationen anlasslos überwacht werden und eine hunderttausendfache Funkzellenabfrage gemacht wird, in der in England darüber diskutiert wird, dass bei gewaltsamen Bürger-Protesten, ähnlich wie in Ägypten oder im Iran, Social Media geblockt werden sollen, in denen US-Ermittlungsbehörden ohne wirkliche Verdachtsmomente von Providern Auskunft über die E-Mailkommunikation von kritischen Internetaktivisten und Parlamentsabgeordneten verlangen können, muss ein gesellschaftlicher Diskurs ansetzen, wo im Informationszeitalter die Grenze beginnt, an der staatliche Überwachungstätigkeit auf- und der unverbrüchliche Freiheitsraum der Bürger anfängt.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.