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Im Auftrag der Arbeitsagentur – Post öffnet Briefe von Arbeitslosen

Im Auftrag der Arbeitsagentur – Post öffnet Briefe von Arbeitslosen

Die Bundesagentur für Arbeit lässt seit Montag in Schleswig Holstein und Thüringen testweise eingehende Post von Erwerbslosen systematisch öffnen und digitalisieren. Durch diese Umstellung von Papier- auf elektronische Akten (sog. eAkten) verspricht sich die Bundesagentur für Arbeit langfristig weniger Verwaltungsaufwand und Kostenersparnisse.

Gläserne Arbeitslose?

Martin Behrsing, seines Zeichens Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich über den Test entsetzt und forderte dessen unverzüglichen Stopp:

Wir brauchen ganz bestimmt keinen gläsernen Erwerbslosen, um die Effizienz der Bundesagentur zu stärken.

Bundesagentur für Arbeit sieht den Datenschutz gewahrt

Dem hält der Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit, Christian Rauch, entgegen, dass der gesamte Prozess der Digitalisierung strengen Datenschutzkriterien unterliegt und externe Zugriffe, wie etwa die von Gerichten, ausgeschlossen seien. Er betonte hierbei, dass es durch diese Umstellung zu keinem gläsernen Menschen kommen werde. Vielmehr weist er auf die Vorteile der Umstellung hin, wonach eingehende Dokumente in Zukunft schneller bearbeitet werden können. Sollte sich der Pilottest als erfolgreich erweisen, sind deutschlandweite Scanzentren geplant, in denen ab 2012/2013 Dokumente digitalisiert werden sollen. Nähere Informationen zu Aspekten des Datenschutzes oder der IT-Sicherheit gab es indes nicht.

Und dann ist da noch das Briefgeheimnis

Welchen Weg die eingehende Post genau zurücklegt wurde bislang ebenfalls nicht offen kommuniziert. Insoweit lässt sich auch nicht abschließend beurteilen wie das Briefgeheimnis gemäß Art. 10 GG gewahrt und ein Verstoß gegen § 202 StGB vermieden werden soll.

Umstellung kostet eine halbe Milliarde Euro

Die Digitalisierung von Papierdokumenten ist sicherlich grundsätzlich zeitgemäß, wenngleich die veranschlagten Kosten in Höhe von einer halben Milliarde Euro innerhalb von sechs Jahren für die Einführung von und Umstellung auf eAkten verwundern.

Ausblick

Bei solchen Summen bleibt zu hoffen, dass bei der Einführung von eAkten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Hacking-Attacken hat auch das Thema IT-Sicherheit höchste Priorität und darf nicht vernachlässigt werden. Nur so kann vermieden werden, dass nach dem Outing von rund 700 Arbeitslosen in Celle Daten der aktuell drei Millionen Arbeitslosen in Deutschland Ziel einer Hacking-Attacke werden.

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  • …und der Sach- oder Fallbearbeiter druckt das ganze aus und heftet’s ab ;-)

  • Stimmt Mike2001!. Der Fall erinnert mich an eine Fa. in welcher ich 2006 noch beschäftigt war. Die Frau vom Chef beschwerte sich über den Platz den all die alten Dokumente beanspruchten. Ich habe sie dann darauf hingewiesen dass diese Dokumente nur 10 Jahre aufgehoben werden müssen. Darauf sie: Dann vernichten sie doch die alten Sachen. Lassen sie vorher aber Kopien von allem machen. ???????? Ich war sprachlos!

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