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Rollenwechsel: Polizei wehrt sich gegen Überwachung

Rollenwechsel: Polizei wehrt sich gegen Überwachung

Bei der Polizei gibt es viele Befürworter der Überwachung der Bürger.

Als Hauptargument wird gerne die Verbesserung der Aufklärungsquote von Verbrechen ins Feld geführt. Der Wunsch nach der Legitimation von Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Fahndung in sozialen Netzwerken ist groß. Informationen sind der Grundstein zur erfolgreichen Verbrecherjagd.

Wenn der Jäger zum Gejagten wird

Ganz anders ist es aber, wenn es um die Überwachung der Polizisten selbst geht.

In Hamburg sollen ab August 2013 Streifenwagen mit GPS-Empfängern ausgestattet werden. Diese GPS-Technik soll den Polizisten nicht zur Navigation dienen, sondern der Zentrale Informationen über den Standort des Streifenwagens geben.

Koordination der Einsatzmittel durch GPS

Die Ortungstechnik per GPS wird schon seit geraumer Zeit in Rettungswagen eingesetzt, um der Leitzentrale die Koordination der Wagen zu erleichtern. So kann sichergestellt werden, dass Hilfe möglichst schnell vor Ort ist. Auch die Polizei soll durch diese Technik schneller zur Hilfe eilen können. So vergeht zwischen Notruf und Eintreffen der Polizisten weniger Zeit und eventuell wird so der ein oder andere Verbrecher noch auf frischer Tat erwischt.

Hört sich nach einer guten Idee an. Doch auf einmal erklingen aus Polizeikreisen ganz neue Töne:

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Hamburg und die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ist das System ein digitaler „Leinenzwang“ und eine elektronische Kontroll- und Überwachungsinstanz.

Zweierlei Maß zur Sicherheit der Bürger

Zusammengefasst heißt es, dass auf der einen Seite mehr Überwachung der Bürger zur Aufklärung von Straftaten gefordert wird. Eine Überwachung der Polizisten ist aber eine unzumutbare Überwachungsinstanz.

Diesen Widerspruch erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der DPolG so:

Video- und Telefondatenüberwachung findet nur an Orten beziehungsweise in Situationen statt, in denen es um die Sicherheit der Menschen geht. Bei der GPS-Überwachung der Polizei geht es hingegen um eine dauerhafte und verdachtsunabhängige Überwachung. Der Polizeipräsident scheint seinen eigenen Mitarbeitern nicht zu vertrauen.

Wer hat Angst vorm Überwachen?

Dabei wird der Standort der Streifenwagen allein der zuständigen Einsatzzentrale übermittelt und nicht gespeichert. Wovor fürchten sich die Polizisten also? Ist Datenschutz nicht nur für die, die etwas zu verbergen haben?

Gleiches Recht für alle

Datenschutz ist eben kein Täterschutz. Natürlich dürfen Polizisten – ebenso wie andere Arbeitnehmer – nicht bedingungslos überwacht werden. Die Erhebung von Positionsdaten zur Koordinierung der Einsatzwagen ist nicht per se unzulässig. Auch hier bedarf das System einer genauen Prüfung, ob datenschutzrechtliche Grundsätze wie z. B. Datensparsamkeit und Zweckbindung eingehalten werden.

Mehr zum Thema GPS-Überwachung von Arbeitnehmern finden Sie hier.

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  • Schon merkwürdig, dass man die Überwachung sonst wohl selbst durchführt, und auf einmal „überwacht“ wird. Bei aller Beachtung des Datenschutzes sollte der GPS Überwachung der Fahrzeuge nichts im Wege stehen. Man sollte bei der Sache bleiben; hier werden die Fahrzeuge geortet, nicht die Mannschaft. Meist ist es doch so, dass pro Dienststelle einige Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Einem gezielten tracking könnte man zu gewissem Maße ausweichen, wenn sich die Besatzung erst kurz vorher für einen der Streifenwagen entscheidet. Somit wäre ein tracking nicht groß vorher planbar.

    Andererseits sind dies Dienstwagen und auch nur dienstlich zu nutzen. Zum einen dem geneigten Steuerzahler geschuldet, zum anderen hat man seine Aufgaben zu erfüllen. Und da ist es doch klar, dass, wie im Tesxt schon geschrieben, auch die Vorteile des GPS genutzt werden sollten. Stellt man sich vor, der Rettungsdienst hätte sich so wehement dagegen gewehrt? Und ja, man kann wirklich Zeit dabei gewinnen. Und der primäre Auftrag der Bediensteten ist es nun mal, schnellstmöglich zu helfen. Warum nicht mit solch technischen Möglichkeiten. Oder fühlen sich nun alle damit übergangen, haben was zu befürchten? Darum geht es nicht. Hier greift die Grundlage, schnellstmöglich handeln zu können. Auch um Leben retten zu können. Diese Verhältnismässigkeit sollte man immer abwiegen.

    Mann könnte ebenso die These aufstellen, dass manche was zu befürchten hätten dadurch. Wie oft aber kommt es vor, dass gerade durch diese unverhältnismässig z. B. Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt werden, oftmals ohne ausreichende Gründe? Wie so oft… einem Richter kann man vieles erzählen…
    Aber so kann das nun mal passieren, dass die, die uns kontrollieren, auch mal kontrolliert werden könnten.

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