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Safe Harbor 2.0: Land in Sicht!

Safe Harbor 2.0: Land in Sicht!

Es gibt Neuigkeiten aus den Verhandlungen zu einem Safe Harbor Nachfolgeabkommen. Gesichert ist der Hafen noch nicht, aber immerhin ist Land in Sicht. Um noch einen Safe Harbor Vergleich draufzusetzen (dann ist auch Schluss): Das meldet Věra Jourová vom Ausguck des Schiffes der EU-Kommission, das derzeit sichere Datenwege in die USA erkundet.

Woher kommen die Informationen?

In einem Interview mit dem österreichischen Wirtschaftsblatt äußerte sich Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, zuversichtlich ein neues Safe Harbor Abkommen mit den USA schon bald abschließen zu können. Bei dem Nachfolger von Safe Harbor dürfte es sich tatsächlich um ein Abkommen handeln, nicht um eine einseitige Entscheidung der Kommission.

Wann wird das Abkommen abgeschlossen werden?

Auf die Frage wie lange es noch dauert, bis ein neues Abkommen unterzeichnet werden kann, antwortete Jourová:

„Idealerweise sollten wir uns über alle Streitfragen bis Mitte Jänner [Januar] 2016 einigen.“

Man mag diese Zeitvorgabe als sehr optimistisch bezeichnen, muss aber bedenken, dass der Druck auf beiden Seiten enorm ist. Unternehmen in den USA und ihre Vertragspartner in der EU müssen sich plötzlich mit EU-Standardvertragsklauseln beschäftigen und werden auch dabei von achselzuckenden Juristen darauf hingewiesen, dass selbst diese ggf. nur eine Interimslösung darstellen. Eine einheitliche Stellungnahme der europäischen Aufsichtsbehörden darüber, ob auch dieses Rechtsinstitut von der Entscheidung des EuGH betroffen ist, steht noch aus.

Die Unsicherheit führt dazu, dass den US-Unternehmen teilweise Kunden weglaufen und auf europäische Anbieter setzen. Flächendeckend dürfte die Betreuung der europäischen Kunden derzeit deutlich aufwendiger sein als früher.

Welche Streitpunkte sind noch offen?

Jourová nennt die Kompetenzen der europäischen Aufsichtsbehörden und der Federal Trade Commission. Diese sollen die Vorgaben und insbesondere die vom EuGH geforderten Beschwerdemöglichkeiten der Betroffenen umsetzen. Sie zeigt sich zuversichtlich, dass ein verbindlicher Text bis zum 17. Dezember steht.

Was ist, wenn der Zeitplan nicht eingehalten wird?

Die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden gewähren Unternehmen eine „Übergangsfrist“ bis zum 31. Januar 2016. In dieser Zeit dürfen Datenübermittlungen in die USA aufgrund von EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules weiterhin stattfinden. Sollte eine Nachfolgeabkommen zu Safe Harbor zu diesem Zeitpunkt zwar nicht bereits in Kraft getreten, aber eine Verabschiedung zumindest greifbar nah sein, könnte diese Frist verlängert werden.

Das wäre eine praktikable Lösung, weil eine Situation, in der die Übertragung personenbezogener Daten in die USA nicht rechtskonform erfolgen kann, für viele Unternehmen katastrophal wäre, die Aufsichtsbehörden sich unter der Prämisse des EuGH-Urteils aber schwer tun dürften, EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules als weiterhin zulässige Rechtsinstitute zu erachten. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat schon früh klargestellt, dass es bei unveränderter Rechtslage die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA als unzulässig einstuft.

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