Über Möglichkeiten, die Sicherheit eines Computers zu erhöhen, haben wir bereits vielfach berichtet. Heute wollen wir Ihnen zeigen, wie Sie die Sicherheit der auf Ihrem Smartphone gespeicherten Daten steigern können.
Der Inhalt im Überblick
Erhebliche Datenmengen im Speicher des Smartphones
War der Umfang der gespeicherten Daten bei reinen Mobiltelefonen noch überschaubar, speichern die Nutzer von Smartphones auf ihren Geräten mittlerweile in großer Menge Daten aus allen Lebensbereichen. Neben den Kontaktdaten von Freunden, Bekannten und der Familie finden sich auf einem durchschnittlichen Smartphone auch Musik- und Bilddateien, Zugangsdaten zu verschiedenen Anwendungen und – wird das Gerät auch zu geschäftlichen Zwecken genutzt – Daten aus diesem Bereich.
Viele dieser Daten (z.B. Strandfotos) sind per se sensibel, manche (z.B. Zugangsdaten zum Online-Banking) vermitteln auch den Zugriff auf andere sensible Daten. Sich über die Sicherheit des eigenen Smartphones Gedanken zu machen, kann sich demnach lohnen.
Sieben goldene Sicherheitsregeln
Was können Sie also tun, um Ihr Smartphone und die darauf gespeicherten Daten sicherer zu machen?
- Backups
Damit die auf dem Gerät gespeicherten Daten auch dauerhaft zur Verfügung stehen, sollten Sie diese Daten durch regelmäßige Backups sichern. Je nach Anbieter lassen sich diese Backups mehr oder weniger kompliziert erstellen. Die neu erstellten Backup-Dateien sollten Sie auf einem externen Medium (z.B. einer Speicherkarte) oder auf Ihrem Computer speichern. - Verschlüsselung
Sofern möglich, sollten Sie die auf Ihrem Smartphone gespeicherten Datenbestände verschlüsseln. So vermeiden Sie, dass ein Dritter auf Ihr Smartphone zugreifen kann, sollte es sich einmal ungewollt von Ihnen trennen. - Passwortschutz
Der Zugriff auf das Smartphone selbst sollte mit einem Passwort geschützt sein. Möchten Sie Apps verwenden, sollten Sie darauf achten, dass diese ebenfalls über einen Passwortschutz verfügen. Passwörter sollten Sie nicht auf dem Gerät speichern. Ein unbefugter Nutzer kann sich so nicht ohne weiteres in die von Ihnen verwendeten Anwendungen einklinken. - Updates
Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystems Ihres Smartphones, halten Sie auch die von Ihnen verwendeten Apps immer auf dem neuesten Stand und Sicherheitslücken werden geschlossen. Angreifern, die über das Internet auf Ihr Gerät zugreifen wollen, machen Sie damit die Arbeit erheblich schwerer. - Berechtigungen
Bevor Sie eine neue App installieren, sollten Sie prüfen, auf welche Daten diese App zugreifen will. Hierüber geben Ihnen die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung der App Auskunft. Auch hier lohnt es sich, bereits installierte Anwendungen hin und wieder daraufhin zu überprüfen, ob z.B. durch ein Update eine Änderung des Zugriffsumfangs eingetreten ist. - Verbindungseinstellungen
Überprüfen Sie regelmäßig die Verbindungseinstellungen. Unsichere Verbindungen (z.B. öffentliche HotSpots) sollten Sie vermeiden oder nur per VPN zugreifen. - Datenlöschung
Schließlich gilt auch für Smartphones: Was nicht gespeichert wurde, kann nicht gestohlen werden. Der Datenbestand sollte auch auf den tragbaren Mini-Computern so klein wie möglich gehalten werden. Nicht mehr benötigte Dateien und Apps sollten Sie daher löschen. Ebenso löschen sollten Sie Cookies, die einen Rückschluss auf Ihr Surfverhalten ermöglichen. Um hier Rückschlüsse zu vermeiden, sollten Sie auch den Geräte-Cache regelmäßig leeren.
Einfache, aber effektive Maßnahmen
Sicher, diese Ratschläge klingen für den ein oder anderen banal. Regelmäßig umgesetzt werden Sie Ihnen jedoch dabei helfen, die Sicherheit des auf Ihrem Smartphone gespeicherten Datenbestands erheblich zu erhöhen. Werden die Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking-Account nicht ausgespäht und Ihre privaten Selfies vom Strand nicht unbefugt weiterverbreitet, werden Sie diese Ratschläge zu schätzen wissen.
Wenn auch wie in Ihrem Beitrag die dienstliche Anwendung angesprochen wird, es sich also um eine Mischnutzung privat/dienstlich handelt, wäre es wichtig anzumerken, dass bei dieser Mischnutzung SocialMedia Applikationen aus bekannten Gründen nicht – oder nur nach Freigabe der FA IT z.B. mit einer WhiteList – ausgeführt werden dürfen.
Noch besser: Verbot der Privatnutzung aller dienstlich beschafften Kommunikationsgeräte über eine entsprechende Nutzungsvereinbarung.
Beste Grüße und Dank für Ihre wertvollen Tipps bzw. Beiträge.
Das stimmt. Vielen Dank für den Hinweis.