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SlideShare: Einsatz in Deutschland ist unzulässig

SlideShare: Einsatz in Deutschland ist unzulässig

SlideShare ist ein weltweit tätiger Service zum Teilen von Präsentationen, Dokumenten, Videos und Webinaren. Wie wir kürzlich feststellen mussten, ist eine Nutzung unter Datenschutzgesichtspunkten hierzulande aber nicht möglich und damit unzulässig.

Nach dem Einbinden des Codes für die Integrierung einer SlideShare-Präsentation ist uns mithilfe des Addons Ghostery aufgefallen, dass automatisch Tracking-Tools geladen werden. Neben „Google Analytics“ wird auch „ScorecardResearch“ der Firma ComScore im Hintergrund ausgeführt.

Einbindung von Diensten Dritter

Die Einbindung von Diensten Dritter, sei es der „Like-Button“ von Facebook oder Youtube-Videos, birgt die Problematik, dass ein Einsatz immer auch die Übermittlung der IP-Adressen der Nutzer an den Anbieter der eingebundenen Inhalte mit sich bringt.

Sieht man in der IP-Adresse ein personenbezogenes Datum (wie dies die Aufsichtsbehörden hier in Deutschland tun) steht man dann stets vor dem Problem der datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. Das Einholen einer Einwilligung scheidet meistens aus praktischen Gründen aus und eine Rechtfertigung über § 15 Abs. 1 TMG setzt voraus, dass der eingebundene Dienst für das jeweilige Onlineangebot als „erforderlich“ angesehen werden müsste.

Datenschutzrechtlich noch problematischer wird dies erst recht dann, wenn diese Dienste selbständig darüber hinaus weitere Daten erheben und den Nutzer „tracken“, also Nutzerprofile erstellen und hierbei – was vielfach der Fall sein wird – die (deutschen) Datenschutzvorgaben nicht beachtet werden.

Google Analytics

Diese Vorgaben für Nutzertracking und -analyse wurden von den deutschen Aufsichtsbehörden formuliert und sehen u.a. vor, dass, soweit IP-Adressen ausgewertet werden, dies eine Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die IP-Adresse so gekürzt ist, das eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Hiernach ist beispielsweise ein datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics mit Hilfe von anonymizeIP möglich.

Der Google Analytics-Code von SlideShare wurde jedoch nicht mit anonymizeIP erweitert, so dass der Einsatz schon aus diesem Grund datenschutzrechtlich unzulässig ist.

ScorecardResearch

Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass es sich bei der Firma ComScore um ein US-amerikanisches Marktforschungsunternehmen handelt:

ScorecardResearch (…) hilft durch die Sammlung von Daten über das Internetverhalten auf bestimmten Websites, die sich bei einer umfangreichen Marktforschungsbemühung bei comScore, Inc. angemeldet haben, bei der Erstellung von Berichten über Internetverhalten und Trends. ComScore, Inc. ist eine anerkannte Instanz für Internet- und allgemeine Wirtschaftstrends, deren gesammelte Daten regelmäßig von führenden Medien, wie z.B. New York Times, Wall Street Journal und CNBC und in großem Maße von den größten Internet-Dienstleistern aus der ganzen Welt genutzt werden.

Der auf den Webseiten integrierte ScorecardResearch-Code sorgt dafür, dass auf dem Rechner des Nutzers ein Cookie platziert wird. Der eigenen Datenschutzerklärung der Firma ComeScore zu Folge werden hierdurch Daten erfasst „wie Zeitstempel, URL und Titel der Website“. ComScore analysiert die Informationen und stellt diese dann an ihre Kunden zur Verfügung. Es wird (erwartungsgemäß) weder klargestellt, dass keine IP-Adressen zur Analyse verwendet werden noch, dass diese ggf. gekürzt werden.

Deaktivierung der Tracking-Tools nicht möglich

Höchst bedenklich ist hier vor allem, dass ohne Wissen der betreffenden Webseitenbetreiber versteckte Dienste mitgeliefert werden, für die diese grundsätzlich haften. Und auch bei rechtzeitigem Entdecken dieser Funktionen ist ein datenschutzkonformer Einsatz in Deutschland nicht möglich, weil man die Tracking-Tools nicht deaktivieren kann.

Man könnte zwar die erforderlichen Nutzungsinformationen im Sinne des § 13 Abs. 1 TMG in der eigenen Datenschutzerklärung integrieren. Ein Einsatz der Tracking-Tools, der die Vorgaben der deutschen Aufsichtsbehörden berücksichtigt, ist jedoch unmöglich.

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  • Was wollen Sie denn machen? Abschalten? Liebe Datenschützer, wo lebt Ihr eigentlich? Die Menschen da draussen gehen mit PayBack Karten an Kassesysteme, tippen in Whats App und was der Geheimdienst macht wissen wir alle? Und da wollen sie jetzt nach und nach mal alle amerikanischen Dienste durchgehen? Richtigen Datenschutz erreichen Sie nur noch wenn sie den Stecker raus ziehen und die Buschtrommel nutzen. Sehen Sie doch mal ein. Facebook wird bleiben und Slideshare auch, glaube Sie allenerstes der oben aufgeführte Artikel wird irgendwas bewirken? Mit nichten.

  • Schon erstaunlich was alles getrackt wird! Mit Analytics kann ich persönlich ja noch leben, aber bei ScorecardResearch frage ich mich schon was das soll.

  • Gibt es eine Disclaimer-Empfehlung fürs Impressum? Oder geht der Abmahnwahn jetzt in die nächste Runde?

  • @Werner:

    Datenschutz ist ein Grundrecht. Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, was mit seinen Daten passiert. Um dieses Recht des Einzelnen zu schützen, gibt es Gesetze. Für uns ist es wichtig, auf Missstände und Gesetzesverletzungen hinzuweisen. Ein Polizist quittiert auch nicht seinen Job, weil täglich neue Verbrechen passieren. Sie schließen auch ihr Fahrrad ab, obwohl es viele Möglichkeiten gibt das Schloss zu knacken. Damit jeder sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ausüben kann, muss der Einzelne wissen, welche Daten von ihm verarbeitet werden. Es steht Ihnen natürlich frei, die von Ihnen aufgezählten Dienste weiter zu nutzen oder sich zu wehren. Wir haben uns für das Letztere entschieden.

  • Pingback: Podcast: Folge 4 – Sind wir nicht alle ein bisschen datenschutzwidrig? Datenschutz auf Websites
  • @Werner:
    Es ist ein himmelweiter unterschied, ob ich „wissentlich“ meine Daten freiwillig zur Verfügung stelle (Payback) oder dies unwissentlich und ohne mein Einverständnis geschieht (Slideshare + Tracking-Tools).

  • Wieso läuft eigentlich auf dieser Seite Google Analytics? Mein Ghostery zeigt mir das hier auch an. Seid ihr dann nicht auch datenschutzrechtlich bedenklich?

  • @Erwin:
    Ja, wir setzten Google Analytics ein. Im Gegensatz zu SlideShare erfüllen wir jedoch die Vorgaben der Aufsichtsbehörden.

    siehe: Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

    @Wimnie:
    Ja, es gibt einen Mustertext für die Datenschutzerklärung:

    siehe: SlideShare: Datenschutz geht doch!

  • Pingback: Ist Slideshare in Deutschland verboten? :: smartmetrics - the contentmetrics web analytics blog
  • „weil man die Tracking-Tools nicht deaktivieren kann“ – wie wäre es z.B mit Firefox und Ghostery ? Ach so, das sind Fremdworte

  • Ich nutze seit Jahren Slideshare, die codes werden bei mir umtransformiert:
    http://mizine.de/iframe_opt-in.php

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