Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag die Einrichtung der „Stiftung Datenschutz“ beschlossen. Ab Oktober 2012 ist der Aufbau der Stiftung in Leipzig geplant. Diese Wendung in der jahrelangen Debatte um die Schaffung einer solchen Datenschutz-Einrichtung ist überraschend. Schließlich war sie fast schon tot geglaubt gewesen…
Der Inhalt im Überblick
Totgeglaubte leben länger
Seit circa drei Jahren gibt es Pläne für die Stiftung, doch die Bundesregierung zögerte lange mit der Umsetzung. Die schon fast begrabene Idee flammte dennoch mit vorhersehbarer Regelmäßigkeit wieder in den Medien auf, sobald der nächste größere Datenschutz-Skandal auf dem Tisch war. Das erklärte Arbeitsziel der Stiftung sollte nämlich ursprünglich die Verhinderung von Datenschutzskandalen mit Kundendaten sein.
Was lange währt, wird endlich gut?
Nun hat der Bundestag 10 Millionen Euro als Stiftungskapital bereitgestellt. Viel ist das nicht. Deshalb fürchten einige Kritiker, dass vom anvisierten Ziel praktisch nicht genug übrig bleiben wird. Im Antrag vom 26.06.2012, über den der Bundestag abgestimmt hat, heißt es zu den Aufgaben der Stiftung:
Die Stiftung Datenschutz erhält die Aufgabe, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung und Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken. (…)
Die Stiftung Datenschutz wird darüber hinaus die Aufgabe wahrnehmen, mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels zur Orientierung der Verbraucherinnen und Verbraucher beizutragen. (…) Die Stiftung Datenschutz erhält durch ihre Satzung die Aufgabe, dies zu verwirklichen und damit bundesweit anerkannte Datenschutzaudits einschließlich der Vergabe von Datenschutzgütesiegeln zu entwickeln. Die Stiftung Datenschutz wirkt bei der Prüfung von Produkten und Dienstleistungen auf deren Datenschutzfreundlichkeit nach Möglichkeit mit Dritten zusammen. Die Stiftung Datenschutz nimmt damit eine wichtige Aufgabe sowohl für den Verbraucherschutz als auch für die Marktwirtschaft wahr.
Kritik von allen Seiten
Die Kritik an der Ausgestaltung kommt von allen Seiten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Berliner Datenschutzrunde äußern sich beispielsweise in einer gemeinsamen Presseerklärung und erklären, dass die Stiftung nach dem vorliegenden Konzept den Datenschutz nicht effektiv fördern werde. Der finanzielle Rahmen würde nicht ausreichen, um der Aufgabenfülle auch nur ansatzweise gerecht zu werden. Außerdem seien die Aufgaben nur vage formuliert und nicht hinreichend vom Tätigkeitsfeld der Datenschutzaufsichtsbehörden abgegrenzt. Die Stiftung sei nur ein „Feigenblatt“ für die mangelhafte Datenschutzpolitik der Bundesregierung.
Das Positive sehen
Allerdings ist positiv zu sehen, dass die zentrale Vergabe eines Gütesiegels zur Etablierung eines einheitlichen Zertifizierungssystems für den Datenschutz führen könnte. Vorreiter auf diesem Gebiet ist bisher das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, bezeichnet sich als „absoluten Fan der Stiftung“, da er die Gütesiegelvergabe durch das ULD immer als „Vorbild für ein nationales Projekt“ gesehen habe. Hoffentlich scheitert diese „nationale Aufgabe“ nicht an den Interessen der Wirtschaft oder den mangelhaften finanziellen Ressourcen.