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Studie: Kein höheres Datenschutzniveau durch ePrivacy-Verordnung

Studie: Kein höheres Datenschutzniveau durch ePrivacy-Verordnung

Eine Studie des WIK Institut zur ePrivacy-Verordnung kommt zu interessanten Ergebnissen. Die Verordnung führe zu einer Proliferation von Log-In-Systemen und verfehle somit ihr Kernziel, ein höheres Datenschutzniveau zu schaffen, da über diese Systeme ein wesentlich direkterer Zugang zu persönlichen Daten möglich sei. Die Studie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegeben.

Das WIK Institut und das BMWi

Das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur- und Kommunikationsdienste (WIK) leitet und organisiert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die wissenschaftliche Begleitforschung des Förderschwerpunktes „Mittelstand-Digital – Strategien zur Transformation der Unternehmensprozesse“.

Eine der wesentlichen Aufgabenstellungen sei auch zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und die breite Vermittlung von Ergebnissen, insbesondere durch Studien. Die Hauptziele der Begleitforschung liegen im Bereich von Förderprojekten.

Das WIK-Institut veröffentlichte Ende November eine Studie zur ePrivacy-Verordnung, die es in sich hat. Die Studie wurde vom BMWi in Auftrag gegeben.

Zentrale Ergebnisse der Studie zur ePrivacy-Verordnung

Einige interessante Ergebnisse der Studie haben wir hier zusammengefasst:

  • Nach Schätzung der Europäischen Kommission erteilen nur rund 11 % der Nutzer eine Einwilligung zu Cookies. Die Studie des WIK stellt heraus, dass sich hierdurch in Zukunft Werbebudgets um etwa ein Drittel reduzieren werden. Davon werde in erster Linie das Display- und Affiliate-Werbegeschäft betroffen sein. Demgegenüber würden die Auswirkungen bei Suchwerbung (insbesondere Google) und bei Werbung in sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook) relativ klein ausfallen.
  • Es sei darüber hinaus damit zu rechnen, dass sich der europäische Online-Werbemarkt vom US-amerikanischen Werbemarkt weiter entkoppeln werde. Dadurch könnten Investitionen in Zukunftstechnologien und neue Geschäftsmodelle wie autonomes Fahren oder künstliche Intelligenz beeinträchtigt werden.
  • Werbebudgets werden durch die ePrivacy-Verordnung künftig in geschlossene Log-In-Systeme wandern, d. h. Soziale Netzwerke oder Bezahlschrankensysteme.
  • Entgegen der Einschätzung der Europäischen Kommission wird auf der Grundlage der ePrivacy-Verordnung wohl deutlich weniger Verbraucher in zielgerichtete Werbung mit Hilfe von Cookies einwilligen.
  • Unter Verweis auf eine Analyse von IAB Europe wird bis 2020 mit eine Reduzierung von Werbeetats zwischen 45 und 70 % durch die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung gerechnet. Diese Schätzung erscheint aus Sicht des WIK eher konservativ zu sein.
  • Einnahmeverluste für Werbetreibende können nur begrenzt ausgeglichen werden. Es droht eine deutliche Einschränkung der Medienvielfalt, insbesondere bei Anbietern hochwertiger Inhalte.
  • Die ePrivacy-Verordnung würde ihr Kernziel – ein höheres Datenschutzniveau zu gewährleisten – verfehlen. Die Einwilligung durch Verbraucher sei kein geeignetes Mittel, um die Datensouveränität der Verbraucher zu schützen. Verbraucher würden ausweislich anderer Studien des WIK ganz erheblich von werbefinanzierten digitalen Geschäftsmodellen profitieren.

Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bemängelt, dass sich die Studie des WIK einseitig auf die vermeintlich negativen Folgen für das Online-Werbegeschäft konzentriert und dabei potenzielle Chancen, die sich für die Branche aufgrund der Änderungen ergeben könnten, ignoriert.

Darüber hinaus wurde kritisiert, dass ausschließlich Stakeholder aus den Bereichen der Digitalen Wirtschaft, der Verlage und der Online-Werbewirtschaft für die Studie interviewt wurden.

Frau Voßhoff hierzu:

„Ich hätte mir gewünscht, dass man für eine Studie über die Auswirkungen der E-Privacy-Verordnung einen ausgewogeneren Ansatz gewählt hätte. Leider wurde die Chance vertan, im Rahmen der Studie beispielsweise auch neue Geschäftsmodelle mit datenschutzfreundlicherem Tracking des Nutzerverhaltens zu beleuchten. Das in der Studie skizzierte düstere Szenario dürfte daher niemanden überraschen, greift aber zu kurz. Ich bin der festen Überzeugung, dass Internetnutzerinnen und -nutzer frei entscheiden sollten, ob ihr Surfverhalten gespeichert und analysiert werden darf. Dieses grundlegende Recht wird keineswegs zum Untergang der Werbewirtschaft und damit des Internets führen. Die Werbewirtschaft hat es jahrelang versäumt, freiwillige Maßnahmen wie die „Do-not-Track“-Einstellung in Browsern effektiv umzusetzen. Nun darf man sich nicht beschweren, wenn der Gesetzgeber dieses Manko behebt.“

Im Kern hält die Bundesdatenschutzbeauftragte fest: Datenschutz darf nicht von kommerziellen Erwägungen gesteuert sein!

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  • Ich glaube diesen ganzen Studien sowieso nicht mehr. Jeder „frisiert“ seine Studie so, wie er es braucht. Und in den Ministerien gehen genug Lobbyisten ein- und aus. Wirklich unabhängige und neutrale Studien gibt es doch gar nicht (Die Frage ist auch, ob es die jemals gab?) Von daher sehe ich es genauso, wie Frau Voßhoff.

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