Bayern ist für seine Eigenheiten bekannt. Da verwundert es nicht, dass die Bayerische Polizei unlängst (legal) ganz neue, von der StPO verbotene Wege der Verbrechensaufklärung beschritt: Sie ließ die an einem Tatort aufgefundene DNA durch ein österreichisches Labor auf Haarfarbe und Herkunft des Verdächtigen analysieren. Was nach moderner Ermittlungsarbeit klingt, kann unvorhersehbare Folgen haben – auch für den Datenschutz! Weiterlesen