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Online-Ermittlungen der Polizei/Staatsanwaltschaft oft ohne passende Rechtsgrundlage

Online-Ermittlungen der Polizei/Staatsanwaltschaft oft ohne passende Rechtsgrundlage

Prof. Dr. Tobias Singelnstein von der FU Berlin hat sich in seinem aktuellen Aufsatz „Möglichkeiten und Grenzen neuerer strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen“ intensiv mit polizeilichen Ermittlungen im IT-Umfeld und deren rechtlichen Grundlagen beschäftigt. Der Artikel ist gedruckt in der NStZ 2012, Heft 11, 593-606 erschienen. Eine lesenswerte, ausführliche Zusammenfassung des Artikels von Tobias Singelstein findet sich bei netzpolitik.org.

StPO passt nicht in die digitale Welt

Tenor des Beitrags ist, dass die vorhandenen Rechtsgrundlagen, auf die jede Form der Online-Ermittlung gestützt werden muss, oft nicht mehr zeitgemäß sind. Dies führe häufig zur Überschreitung polizeilicher Ermittlungsbefugnisse. Während es früher „nur“ um das Abhören von Telefongesprächen ging, können Ermittler sich heutzutage in WLANs einklinken, soziale Netzwerke ausforschen und Ortungsdaten von Geräten mit GPS abfangen. Hierfür fehle es an passenden Rechtsgrundlagen.

Online-Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage

Ein Paradebeispiel hierfür ist die Online-Durchsuchung für Zwecke der Strafverfolgung. Auch wenn zum Teil versucht wird, diese auf die herkömmlichen Vorschriften der StPO zu stützen, fehlt es hier an einer passenden Rechtsgrundlage, die einen solch intensiven Grundrechtseingriff rechtfertigen kann.

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