Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
Zentrale Neonazi-Verbunddatei beschlossen: Mal wieder ein politischer Schnellschuss

Zentrale Neonazi-Verbunddatei beschlossen: Mal wieder ein politischer Schnellschuss

Die Bundesregierung hat letzte Woche die Einführung einer Neonazi-Verbunddatei beschlossen, um den Kampf gegen gewaltbereite Rechtsextremisten voranzutreiben. Damit werden künftig die Polizei, der Verfassungsschutz und der militärische Abschirmdienst (MAD) verpflichtet sein, ihre Informationen in eine Datenbank einzuspeisen.

Datei soll knapp 10.000 Namen erfassen

Nach Einschätzung des Verfassungsschutz-Chefs Fromm dürfte die Datei knapp 10.000 Namen umfassen. Hinzu kommen Daten über Bankverbindungen, Anschriften, Telekommunikationsanschlüsse und E-Mail Adressen, Informationen über den Besitz von Autos und Waffen sowie Aktivitäten wie Besuche rechtsradikaler Konzerte und Mitgliedschaften in einschlägigen Vereinen und Organisationen.

„Gewaltbezogenheit“ der Rechtsextremisten ausschlaggebend

Betroffen sollen Daten „gewaltbezogener“ Rechtsextremisten sein, wozu auch Hintermänner und Drahtzieher rechtsextremer Gewalt gerechnet werden. Das Merkmal der Gewaltbezogenheit ist ein Kompromiss, den die Bundesjustizministerin und der Bundesinnenminister gefunden haben, nachdem dieser sich ursprünglich für die Erfassung von Daten „gewalttätiger“ und „gewaltbereiter“ Rechtsextremisten ausgesprochen hatte.

Gute Absicht, falsches Ergebnis

Die Justizministerin hatte gerade vermeiden wollen, dass nicht durch Gewalt aufgefallene Rechtextremisten von der Datenbank erfasst werden. Durch ihren Kompromiß, dass Merkmal der Gewaltbezogenheit anzuwenden, dürfte sie vielmehr das Gegenteil erreicht haben. Der Unterschied zwischen den Merkmalen „gewaltbereit“ und „gewaltbezogen“ erschließt sich kaum. Der Begriff der Gewaltbezogenheit eröffnet einen so großen Interpretationsspielraum, dass deutlich mehr Personen in das Raster fallen dürften, als unter dem Merkmal der Gewaltbereitschaft.

Datensammlung hätte Pannen nicht verhindert

Doch schon die Tatsache, dass eine solche Datenbank beschlossen wurde, muss Unbehagen hervorrufen. Sie offenbart, dass aus der Pannenserie, die es dem Zwickauer Trio ermöglichte, über ein Jahrzehnt ungehindert in Deutschland zu morden, nicht die richtigen Schlussfolgerungen gezogen worden sind.

Nach den bisherigen Erkenntnissen blieben die Taten nicht wegen eines Mangels an Informationen unaufgedeckt. Die Taten wurden vielmehr nicht als rechtsextremistisch motiviert erkannt. Zu dieser falschen analytischen Einschätzung hinzu kam eine dubiose Praxis im Einsatz von V-Leuten und eine mangelnde Kommunikation und Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden. Diese Mißstände werden durch den Einsatz einer solchen Datei nicht behoben. Dass lässt den Mehrwert der Datensammlung mehr als zweifelhaft erscheinen.

Voreiliges Hervorpreschen

Bevor solche Maßnahmen beschlossen werden, hätten jedenfalls zumindest die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abgewartet werden können, der sich erst noch mit den konkreten Ursachen der Ermittlungspannen auseinandersetzen wird.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.