Zum Inhalt springen Zur Navigation springen
13. Datenschutztag – Ein Blick aufs Jahr

13. Datenschutztag – Ein Blick aufs Jahr

Seit dem Jahr 2007 ist der 28. Januar in Europa und auch in Übersee der Datenschutztag. Wir werfen deshalb einen Blick auf die stattfindenden Veranstaltungen. Außerdem schauen wir, welche Ziele unser neuer Bundesdatenschutzbeauftragter im Jahr 2019 hat.

Woher stammt der Datenschutztag?

Am 28. Januar jährt sich die Unterzeichnung des „Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108)“. 1981 unterzeichneten die damaligen Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention. Sie gilt als ein Meilenstein für den internationalen Datenschutz und ist der wohl wichtigste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Schutz von personenbezogenen Daten.

Auch in Zeiten der DSGVO hat die Konvention ihre Bedeutung nicht verloren. Dieser traten 2008 beispielsweise auch die USA und Kanada bei. Am 18. Mai 2018 wurde die Konvention durch den Europarat erneuert. Dabei wurde der Konventionstext an die Begrifflichkeiten und Prinzipien der DSGVO angepasst.

Veranstaltungen zum Datenschutztag

Überall in Deutschland fanden zum Datenschutztag Veranstaltungen statt. So lud der Thüringer Landesbeauftragte zu einer offenen Fragerunde ins Haus ein. Auch in der Hauptstadt fand eine Vortragsreihe anlässlich des Datenschutztages statt. Unter den Referenten fand man auch einige bekannte Namen, unter anderem Dorothee Bär, Helga Block, oder Prof. Dr. Kugelmann.

Natürlich feierte nicht nur Deutschland den Datenschutztag. In Lichtenstein wurde unter dem Motto „Meine Daten gehören mir!“ zu Fachvorträgen eingeladen. Und auch in der Schweiz lud der Datenschutzbeauftragter des Kanton Zürich ins Kino ein, um gemeinsam einen Film über Datenmanipulation auf sozialen Medien zu schauen.

Auch wenn die Veranstaltungen sich mittlerweile wohl dem Ende zuneigen, so folgen dieses Jahr noch weitere Events im Datenschutz. Leider ist noch unklar, ob Präsentationen, Mitschnitte oder andere Unterlagen der Diskussionen und Vorträge veröffentlicht werden. Um das nächste Mal auch dabei zu sein, können Sie beispielsweise den Veranstaltungskalender des virtuellen Datenschutzbüros nutzen.

Sollte jemand bei den heutigen Veranstaltungen teilgenommen haben, so würden wir uns über Impressionen als Kommentar freuen!

„Die DSGVO muss noch besser werden“

Zum Datenschutztag hat sich auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet. In einem kurzen Statement wird der holprige Start der DSGVO vergangenen Jahres resümiert. Die Digitalisierung könne nur mit gutem Datenschutz gelingen und die DSGVO biete dafür eine gute Grundlage.

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber fordert mehr Transparenz und einen Fokus des Datenschutzes auf Profiling, Scoring und automatisierte Entscheidungsfindungen. Solche Abläufe greifen teilweise ganz erheblich in das Leben der Betroffenen ein. Deswegen müssen solche Vorgänge nachvollziehbar und in höchstem Maße transparent werden.

Auch eine Entschlackung der DSGVO hat sich der Bundesbeauftragte zum Ziel gesetzt.

„Auf der anderen Seite müssen wir die Kritik an einer wenig zielgerichteten Bürokratisierung ernst nehmen und genau hinschauen, an welchen Stellen die DSGVO entschlackt werden kann, ohne dabei den Datenschutz zu schwächen.“
Ulrich Kelber, Zum 13. Europäischen Datenschutztag, Bonn/Berlin, 27.01.19

DSGVO und Datenschutz kommen an

Es ist schön zu sehen, dass das Thema rund um den Datenschutz immer mehr Zugang zur breiten Masse der Bevölkerung findet. Eine aufgeklärte und sensibilisierte Bevölkerung ist wohl das beste Mittel, um den Datenschutz in allen Bereichen umzusetzen. Events wie der Datenschutztag tragen genau dazu bei und fördern eben nicht nur die fachliche Diskussion, sondern das Bewusstsein der Menschen allgemein.

Update vom 31.01.2019

Die Folien zu den Fachvorträgen in Lichtenstein sind mittlerweile online abrufbar. Der Vortrag von Dr. Christof Tschohl beschäftigt sich zunächst kompakt mit grundsätzlichem zum Datenschutzrecht. Die Folien sind schon daher einen Blick wert. Danach geht er auf die Arbeit der Nichtregierungsorganisation noyb ein, welche nach in Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung gegründet wurde. Denn der Art. 80 DSGVO eröffnet dieser die Möglichkeit, die Rechte von Betroffenen in deren Namen durchzusetzen. In diesem Zusammenhang werden auch das Beschwerdeverfahren bei den Datenschutzaufsichtsbehörden und die zivilrechtlichen Klageverfahren erläutert.

Die im Rahmen der Veranstaltung durchgeführte, interaktive Umfrage ergab zum Beispiel, dass 51 % der Besucher entweder Datenschutzbeauftragte oder Juristen im Datenschutzrecht waren. Von allen Befragten hatten 43 % das Gefühl ihre persönlichen Daten seien durch die DSGVO ein wenig gestärkt worden. Dennoch hatte die Mehrheit (61 %) noch nicht von ihren Betroffenenrechten Gebrauch gemacht und habe dies zukünftig auch nicht vor. Ein Umstand der – wie wir finden – gerade bei der speziellen Zusammensetzung des Publikums Anlass zum Denken gibt.

Informieren Sie sich über unsere praxisnahen Webinare
  • »Microsoft 365 sicher gestalten«
  • »Informationspflichten nach DSGVO«
  • »Auftragsverarbeitung in der Praxis«
  • »DSGVO-konformes Löschen«
  • »IT-Notfall Ransomware«
  • »Bewerber- und Beschäftigtendatenschutz«
Webinare entdecken
Mit dem Code „Webinar2024B“ erhalten Sie 10% Rabatt, gültig bis zum 30.06.2024.
Beitrag kommentieren
Fehler entdeckt oder Themenvorschlag? Kontaktieren Sie uns anonym hier.
Die von Ihnen verfassten Kommentare erscheinen nicht sofort, sondern erst nach Prüfung und Freigabe durch unseren Administrator. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.