Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte kompakt und in Kürze, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Der Inhalt im Überblick
- EDSB-Jahresbericht 2025: KI und internationale Datentransfers im Fokus
- Niederländische Datenschutzbehörde verhängt 100 Mio. Euro Bußgeld gegen Taxi-App
- Weitere News zu Datenschutz und IT
- Urteil zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Vorsorgeprogramme
- Russmedia-Urteil: HmbBfDI sieht weitreichende Pflichten für Social-Media-Plattformen
- Weitere wichtige Meldungen
EDSB-Jahresbericht 2025: KI und internationale Datentransfers im Fokus
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat seinen Jahresbericht 2025 veröffentlicht und legt darin einen besonderen Schwerpunkt auf die wachsende Bedeutung von Künstlicher Intelligenz, Cloud-Diensten und internationalen Datentransfers. Mit einer Rekordzahl an legislativen Konsultationen unterstreicht der EDSB seine Rolle als zentrale Aufsichtsinstanz und Frühwarnsystem für digitale Grundrechtsrisiken. Gleichzeitig stärkt er seine Funktion als KI-Aufsichtsbehörde, etwa durch die Gründung einer eigenen AI-Unit, die Einführung von KI-Sandboxen sowie die Entwicklung von Leitlinien zu generativer KI und Risikomanagement.
Bedeutung für die Praxis:
- Der Bericht verdeutlicht, dass Datenschutzaufsichtsbehörden künftig insbesondere KI-Anwendungen, internationale Datentransfers sowie Cloud- und Plattformdienste in den Fokus nehmen werden. Unternehmen sollten daher ihre KI-Governance, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Transfermechanismen frühzeitig überprüfen und an die steigenden regulatorischen Anforderungen anpassen.
Hilfreiche Links:
- EDPS: Annual Report 2025: protecting people in a changing digital world
- Regulatory Sandboxes der KI-Verordnung: Stand & Hürden
- Zukunft der KI bis 2030: Die vier Szenarien der OECD
Niederländische Datenschutzbehörde verhängt 100 Mio. Euro Bußgeld gegen Taxi-App
Die niederländische Datenschutzaufsichtsbehörde Autoriteit Persoonsgegevens hat gegen die Taxi-App Yango ein Bußgeld in Höhe von 100 Mio. Euro verhängt. Grund waren unzulässige Datentransfers personenbezogener Daten europäischer Nutzer nach Russland. Zwar nutzte das Unternehmen Standardvertragsklauseln (SCC), diese wurden von der Behörde jedoch als unwirksam eingestuft, da die tatsächlichen Rollen der beteiligten Unternehmen nicht korrekt abgebildet waren und technische Schutzmaßnahmen, etwa die Speicherung von Verschlüsselungsschlüsseln in Russland, keinen ausreichenden Schutz boten.
Bedeutung für die Praxis:
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass Standardvertragsklauseln allein keine rechtssicheren Drittstaatentransfers gewährleisten. Unternehmen sollten darauf achten, dass SCCs die tatsächlichen Rollen der Beteiligten korrekt widerspiegeln und ergänzende technische Schutzmaßnahmen auch praktisch wirksam ausgestaltet sind. Gerade bei Datentransfers in Staaten mit weitreichenden behördlichen Zugriffsmöglichkeiten dürfte die Ausgestaltung solcher Maßnahmen künftig verstärkt in den Fokus der Aufsichtsbehörden rücken.
Hilfreiche Links:
- The AP has fined the taxi app Yango €100 million
- Top 5 DSGVO-Bußgelder im April 2026
- Datenschutzerklärung in Apps – Inhalt, Form und der richtige Weg
Weitere News zu Datenschutz und IT
- Berliner Kammergericht rügt Anwälte wegen KI-Halluzinationen | heise.de
- Microsoft Edge: Passwörter landen als Klartext im Speicher | heise.de
- Künstliche Intelligenz: Verschlafen Anwälte das neue Zeitalter? | lto.de
- BMDS vergibt Auftrag für souveräne KI-Cloud | golem.de
- ChatGPT erhält Zugriff auf Bankdaten | golem.de
Urteil zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten für Vorsorgeprogramme
In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entschied das Gericht, dass eine private Krankenversicherung Gesundheitsdaten ihrer Versicherten nicht ohne ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage zur Auswahl geeigneter Teilnehmer für Vorsorgeprogramme auswerten durfte. Zwar könne die Verarbeitung von Gesundheitsdaten grundsätzlich zulässig sein, hier habe die Versicherung die Betroffenen jedoch nicht ausreichend über die Datenverarbeitung informiert. Zudem stellte das Gericht klar, dass auch bei einer möglichen Zweckvereinbarkeit weiterhin eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung erforderlich bleibt.
Bedeutung für die Praxis:
- Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten hohe Anforderungen an Transparenz und Information der Betroffenen gelten. Unternehmen sollten darauf achten, Informationspflichten vollständig und nachweisbar zu erfüllen. Zudem zeigt das Urteil, dass auch datenschutzrechtlich zulässige Zwecke nicht automatisch jede Weiterverarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigen.
Hilfreiche Links:
- BVerwG, Urteil vom 06.03.2026 – Az.: 6 C 7.24
- BVerwG zu PKV-Datenschutzverstoß bei Diagnoseauswertung
- Femtech: European Health Data Space als Chance für Innovation
Russmedia-Urteil: HmbBfDI sieht weitreichende Pflichten für Social-Media-Plattformen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich zu den Folgen des sogenannten Russmedia-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Social-Media-Plattformen geäußert (Urt. v. 2.12.2025, C-492/23). Nach Auffassung des HmbBfDI können Plattformbetreiber datenschutzrechtlich verantwortlich sein, wenn sie personenbezogene Inhalte mithilfe von Algorithmen, Rankings oder ähnlichen Mechanismen zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken verbreiten. In diesem Fall müssten Plattformen geeignete Maßnahmen ergreifen, um rechtswidrige personenbezogene Inhalte nach Hinweis zu entfernen und deren weitere Verbreitung zu verhindern. Für kommerzielle Konten könnten dabei weitergehende Maßnahmen wie Identitätsprüfungen oder Upload-Filter in Betracht kommen. Eine allgemeine Überwachungspflicht für sämtliche Nutzerinhalte lehnt der HmbBfDI jedoch ab.
Bedeutung für die Praxis:
- Die Einschätzung des HmbBfDI deutet darauf hin, dass Social-Media-Plattformen ihre Prozesse zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten weiter anpassen müssen. Insbesondere kommerzielle Accounts könnten künftig stärkeren Kontrollmaßnahmen unterliegen.
Hilfreiche Links:
- HmbBfDI: Praxisfolgen des Russmedia-Urteils
- Facebook Fanpage: Datenschutzprobleme und Lösungsansätze
- TikTok und der datenschutzkonforme Einsatz
Weitere wichtige Meldungen
- Referentenentwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für das GeDIG vorgestellt. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur, digitale Angebote im Primärversorgungssystem sowie strengere Vorgaben für die sichere Datenübermittlung im Gesundheitswesen. Zudem sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung erweitert werden.
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 06.05.2026 - Auskunftspflichten politischer Parteien zu personalisierter Wahlwerbung
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die AfD der Berliner Datenschutzbeauftragten Auskunft über personalisierte Werbemaßnahmen in sozialen Medien während des Bundestagswahlkampfs 2021 erteilen muss. Die Datenschutzaufsicht ist berechtigt, im Rahmen ihrer Untersuchungen zu datenschutzrechtlich relevanten Targeting-Praktiken auch Informationen zu weiteren geschalteten Anzeigen, deren Reichweiten sowie zu den verwendeten Zielgruppenmerkmalen anzufordern. Nach Auffassung des Gerichts stellt dies keinen unzulässigen Eingriff in die Parteienfreiheit dar.
VG Berlin, Urteil vom 11.03.2026 – Az.: 42 K 13/25 - BfDI: Orientierungshilfe zu KI in Medizinprodukten veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur, das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben eine Orientierungshilfe für den Einsatz von KI in Medizinprodukten veröffentlicht. Die Roadmap erläutert insbesondere das Zusammenspiel der europäischen KI-Verordnung mit den bestehenden Anforderungen des Medizinprodukterechts und soll Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Entwicklung und dem Einsatz KI-basierter Medizinprodukte bieten.
BNetzA/BfDI/HMD, Mitteilung vom 07.05.2026



