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Augen auf beim Autokauf – Datenschutz beim Auto

Augen auf beim Autokauf – Datenschutz beim Auto

Moderne Autos sind kleine Datenverarbeitungsanlagen, das hat jetzt auch der Verband der Automobilindustrie erkannt. In einer gemeinsamen Erklärung mit der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hat der Verband auf verschiedene im Zusammenhang mit der Nutzung von modernen Kraftfahrzeugen stehende datenschutzrechtliche Aspekte hingewiesen.

Autos erheben und verarbeiten personenbezogene Daten

Autos neueren Modells speichern Daten über ihre Nutzung und senden diese mitunter an ihren Hersteller. In Verbindung der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen sind so Rückschlüsse auf die Person und das Verhalten des Nutzers möglich. Bei den von einem modernen Auto erhobenen und verarbeiteten Daten handelt es sich somit um personenbezogene Daten.

Händler oder Hersteller als verantwortliche Stelle

Bei der Frage, wer für die Datenerhebung und -verarbeitung verantwortlich ist, kommt es auf den Fahrzeugtyp an. Findet die Datenspeicherung innerhalb des Fahrzeugs statt, wird in der Regel die Werkstatt zur verantwortlichen Stelle. Dort werden die Daten aus dem Datenspeicher ausgelesen.

Erfolgt eine Übermittlung von Daten aus dem Fahrzeug heraus an den Hersteller oder an einen externen Diensteanbieter, wird dieser zur verantwortlichen Stelle.

Zulässigkeit der Datenerhebung

Ob die Datenerhebung und -verarbeitung durch Autos überhaupt zulässig ist, ist umstritten. Nicht jeder Nutzer kann beim Kauf seines neuen Fahrzeugs überblicken, welche Daten von diesem erhoben werden und was anschließend damit passiert. Viele Autokäufer wissen noch nicht einmal, dass sie mit dem neuen Kraftfahrzeug nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern einen kleinen Datenspeicher erwerben.

Folglich können sie auch keine Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten abgeben. Vom Zweck des Automobilkaufvertrags wird der Umgang mit den Daten des Fahrers regelmäßig ebenfalls nicht gedeckt sein.

Wie die Praxis mit diesem Problem umgehen wird, wird die Zeit zeigen. Hier sind zunächst die Automobilhersteller gefragt, möglichst transparente Produkthinweise zu erstellen. Zum anderen wird es zukünftig auch Aufgabe der Kfz-Händler werden, ihre Kunden über die Datenerhebung und -verarbeitung durch das Auto zu informieren. Dass dies erhebliche Schulungsaufwand auf Seiten der Händler mit sich bringt, liegt dabei auf der Hand.

Datenhoheit liegt weiterhin beim Kfz-Halter

Da seine Daten erhoben und verarbeitet werden, muss der Fahrzeugnutzer die Möglichkeit haben, auf den Umgang mit seinen Daten einzuwirken. Die Automobilhersteller sind daher aufgerufen, durch die entsprechende Programmierung und Einrichtung der Kraftfahrzeuge die Datenhoheit des Kfz-Nutzers sicherzustellen.

Zukunft weiterhin spannend

Ob und wie die Automobilhersteller die in dieser Eckpunkteerklärung aufgeführten Punkte umsetzen, bleibt weiter spannend. Kfz-Nutzer werden zukünftig beim Kauf des neuen fahrbaren Untersatzes nicht nur auf Spritverbrauch und Farbe achten müssen, sondern auch über die Datensammelwut des neuen Garagenbewohners nachdenken müssen.

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