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Black Box Pflicht für Autos

Black Box Pflicht für Autos

Gestern im Berufsverkehr machte ich eine interessante Entdeckung auf der Hutablage des Wagens vor mir. Dort befand sich nicht etwa ein kopfschüttelnder Wackel-Dackel sondern ich schaute direkt in die Linse einer kleinen Videokamera.

Da ich dem Fahrer weder etwas über Persönlichkeitsrechte erzählen noch ihn nach dem Zweck dieser Kamera fragen konnte, habe ich einmal im Internet nach einem entsprechenden Produkt gesucht.

Dieses Modell kommt dem gesehenen zumindest sehr nahe:

Black Box mit Video-Aufzeichnungen und GPS-Datenerfassung

Nach der Produktbeschreibung zeichnet die Kamera permanent auf und speichert die Aufnahmen im Falle einer plötzlichen, starken Bewegung auch dauerhaft (20 Sekunden vor und nach einem starken Bremsen oder Aufprall). Der integrierte GPS-Empfänger liefert die Standortdaten dazu.

Videoaufnahmen rechtswidrig

Derartige Videoaufzeichnungen sind zumindest dann als rechtswidrig einzustufen, wenn man davon ausgeht, dass auf diesen Personen erkennbar sind. Die Aufnahmen stellen dann einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der erfassten Verkehrsteilnehmer dar, der nach aktueller Rechtslage kaum zu rechtfertigen seien dürfte. Die formale Rechtsfolge wäre jedenfalls ein Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB. Bei Aufzeichnungen aus einem Firmenwagen müsste man auch von einer datenschutzwidrigen Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten durch das Unternehmen ausgehen (bei Privatfahrzeugen kann man hingegen über die Anwendbarkeit des BDSG streiten).

Blackbox-Pflicht per Gesetz

Die Rechtslage könnte sich jedoch dann ändern, wenn Gesetzgeber die Nutzung solcher Anlagen in Zukunft erlauben oder sogar vorschreiben sollte. Es gibt bereits entsprechende Vorhaben: Zur Vorbereitung der Einführung einer solchen Verpflichtung hatte die Europäische Kommission vor einiger Zeit eine Studie präsentiert, wonach die Unfallzahlen bei einer Blackbox-Pflicht um 10% gesenkt werden könnten. Aus den USA wurde sogar schon von der Einführung einer Blackbox-Pflicht berichtet, auch wenn diese nach einem aktuellen Artikel von Wired.com noch nicht beschlossene Sache ist.

Kein Rasen, kein Autodiebstahl, keine Fahrerflucht

Nach Insider-Informationen des britischen Guardian soll die europäische Variante nicht nur dazu dienen, Unfallhergänge besser nachvollziehen zu können. Ein mit GPS ausgestattetes Gerät kann Live-Daten über metergenaue Position, Fahrtrichtung und Geschwindigkeit eines Fahrzeugs senden. Die Begehrlichkeiten einer Nutzung dieser Informationen für ein Maut-System oder eine permanente Geschwindigkeitsüberwachung liegen auf der Hand. Aber auch Delikte wie KFZ-Diebstahl und Fahrerflucht ließen sich leichter aufklären. Laut Herstellern wäre ein serienmäßiger Einbau ab 2013 möglich – einer Dauerüberwachung steht nichts mehr im Wege.

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  • Seit wann ist in DE das Filmen / Fotografieren im öffentlichen Raum verboten? Das die hier im Falle eines Unfalls mitgeflimten Personen nur Beiwerk sind ist doch offensichtlich.

    mfg
    yb

  • Hallo yb,

    vielen Dank für die Anmerkung. Das Filmen und Fotografieren im öffentlichen Raum ist natürlich per se nicht verboten. Anders sieht es jedoch bei der Aufnahme von Personen aus. Der genannte Begriff des „Beiwerks“ stammt aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG, wonach eine Einwilligung nicht von solchen Personen benötigt wird, die nur Beiwerk auf einem Bild sind. Ob ein gefilmter Autofahrer nur Beiwerk darstellt, ist jedoch zumindest fraglich. Es kommt hier auf den Gesamteindruck und die Funktion der Person an. Folgendes Beispiel ist ganz anschaulich: Bei einem Foto von einer Yacht mit Besatzung stellt diese aufgrund ihrer Funktion kein Beiwerk dar, während zufällig auf einem Hafenfoto herumlaufende Personen Beiwerk sind (Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in den Medien, Rn. 248). Danach wäre der Fahrer eines Autos wohl kaum als Beiwerk einzuordnen.

    Allerdings zielen §§ 22 und 23 KUG auch nur auf die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildern ab. Die bloße Aufnahme kann nur anhand von Datenschutzvorschriften und am Maßstab des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bewertet werden. Man kann hier durchaus vertreten, dass keine Rechtsverletzung vorliegt, wenn man das Interesse an permanenten Aufnahmen zur potentiellen Unfallaufklärung höher gewichtet als die Persönlichkeitsrechte auch von unbeteiligten Verkehrsteilnehmern. Sollten sich solche Systeme stärker verbreiten, wäre aber zumindest eine Regelung des Gesetzgebers hierzu wünschenswert.

  • Kann ich nicht davon ausgehen, dass dann, wenn das Gesicht des Fahrers hinter mir zu sehen ist, viel zu dicht aufgefahren wurde und der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist – zumindest im Falle der Autobahnfahrt (mal angenommen, die cam ist nur dann eingeschaltet)?

  • Interessante Idee. In der Praxis wird man die Kamera nur leider kaum so einstellen können, dass sie nur dann im Betrieb ist, wenn tatsächlich der Tatbestand der Nötigung erfüllt ist. Allein auf den Abstand oder das Fahren auf der Autobahn wird man nicht abstellen können: Man denke nur an einen Stau, bei dem der Abstand zwischen den Fahrzeugen auch auf der Autobahn sehr gering ist. Und das ganz ohne Nötigung.

  • Ich bin selbst im Vertrieb tagtäglich mit dem Auto unterwegs. Habe dabei schon einige riskante Situationen erlebt. Eines Tages gab mir ein Kollege einen Ratschlag, in youtube nach „car compilation russian“ zu suchen und mir diese Videos mal anzuschauen. Hier wurde mir erst wieder richtig bewusst, wie schnell es zu einen Unfall kommen kann. Noch mehr kam bei vielen Unfällen die Frage auf, wie man die Unschuld beweisen soll, wenn beide die Unschuld beteuern? Recht haben und Recht zu bekommen, ist wie Badelatschen und Gummistiefel.

    Zitat: „Derartige Videoaufzeichnungen sind zumindest dann als rechtswidrig einzustufen, wenn man davon ausgeht, dass auf diesen Personen erkennbar sind.“
    In einen Bericht im Fernsehen wurden in Düsseldorf im Umkreis von 1 Quadratkilometer stolze 158 installierte Kameras gesichtet. Diese wurden so ausgerichtet, dass sie gezielt der Personenerfassung dienen. Ob im Friseursalon oder an Hausfassaden. Kein Einzelfall und gerade in Großstädten immer beliebter. In einer Gastronomie waren sogar gleich 7 Kameras installiert. Auf die Frage nach dem warum, antwortete der Wirt: „Gegen Zechpreller oder wenn es mal zu übergriffen kommt.“ Frage: „Wie oft ist das bisher geschehen?“
    Antwort: „Noch nie. Aber ich denke, dass die Kameras einen Großteil dazu beigetragen haben.“ (Übrigens: Sie sind heute immer noch installiert und in Betrieb) An gefährlichen Stellen wie Bahnhöfe oder Parks werden ebenfalls Kameras installiert, die abschreckend und zur Aufklärung dienen sollen. Mit Erfolg! An den Stellen ist die Zahl der Übergriffe drastisch gesunken.

    Gehen wir nun davon aus, dass jeder Autofahrer damit rechnen müsse, dass (erlaubter Weise) viele Fahrzeuge mit dieser Art Technik ausgestattet sind. Es werden sich viele zwei mal überlegen sich rücksichtslos zu verhalten aus Angst, erkannt und angezeigt zu werden.
    Ich bewerte es positiv, wenn sich Autofahrer zusätzlich mit einer sog. Blackbox ausstatten. Warum? Einer Überwachung kann sich kaum noch ein Mensch entziehen, denn gefragt werde ich nicht, ob ich das möchte. Die Unschuld beweisen muss jeder!
    Ich bin wirklich gespannt, ob Sie meinen Artikel veröffentlichen ;-)

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