Der NSA-Abhörskandal führt zu ersten Konsequenzen staatlicherseits. Seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist bekannt, dass der US-Geheimdienst NSA fremde Staatschefs abhörte, so u.a. geschehen bei der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff. Für einen Geheimdienst ist dies zunächst eine nicht wirklich überraschende Tätigkeit. Allerdings wurden auch die Regierungschefs verbündeter Staaten, so beispielsweise auch Angela Merkel belauscht, was aus geheimdienstlicher Sicht vermutlich ebenfalls wenig überraschend ist, aus diplomatischer Sicht aber doch einen erheblichen und massiven Affront unter befreundeten Ländern darstellt.
Die Reaktion
Die Reaktionen auf den Spähskandal sind recht … um es kurz zu sagen … nennen wir es mal höflich: übersichtlich.
Der Ex-NSA-Chef entschuldigte sich bei den Deutschen, allerdings nicht dafür eine andere Nation überwacht zu haben, sondern eher dafür, bei der Bespitzelung erwischt worden zu sein und die Regierung damit mehr oder weniger blamiert zu haben. Klarstellend fügte er dankenswerter Weise hinzu, dass der Überwachungsstop nur für Kanzlerin Merkel persönlich gelte, nicht jedoch für etwaige Nachfolger. Die Massenüberwachung der Bürger selbst sprach er vorsorglich erst gar nicht an. Besten Dank dafür!
Immerhin einigten sich EU und Brasilien auf die Verlegung eines eigenen Tiefsee-Internet-Kabels um so eine direkte Verbindung ohne Umleitung über die USA herstellen zu können. Viel mehr ist auf europäischer Seite bisher nicht passiert, selbst die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung wurde trotz Spähskandal vorerst auf Eis gelegt.
Auf nationaler Ebene blieb der Skandal zumindest in Deutschland ohne Folgen. Erst wurde der Spähskandal durch unser aller Ober-Bahnschaffner Pofalla für beendet erklärt, dann scheiterte erwartungsgemäß auch noch das No-Spy-Abkommen mit den USA (was wohl ohnehin eher ein Papiertiger gewesen wäre), der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses trat zurück und am Folgetag wurde der Untersuchungsausschuss aufgrund von Zwistigkeiten unterbrochen.
Und die anderen?
Bemerkenswerter sind da schon die Brasilianer. Dort beschloss das Parlament das sog. „Marco Civil da Internet„. Dabei handelt es sich um ein Internetgesetz, das die Daten von Internetnutzern vor Spionage und Missbrauch schützen soll. Spannend dabei ist, dass ausländische Unternehmen hiernach auch brasilianischen Gesetzen und Rechtsprechung unterliegen, sofern diese Handlung im Inland erfolgt. Ob dieser nationale Alleingang hilft, wird erst die Zukunft zeigen. Ein gutes Signal ist es jedoch allemal.
Aber ist dies ein Vorbild für die EU? Nicht unbedingt, denn festgeschrieben wird dort letztlich auch etwas, was letztlich in Deutschland vom Bundesverfassungsgericht schon längst und auf EU-Ebene jüngst auch vom EuGH gekippt wurde, nämlich eine Art Vorratsdatenspeicherung.
Jemand der sich zwar nicht mit be- oder verendenden Ober-Bahnschaffnern auskennt, der Ihnen aber bei dem Thema Datenschutz gerne weiterhilft, ist Ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter.
Die deutsche Übersetzung des Gesetztes findet man unter dem genannten Link.