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EuGH: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig

EuGH: Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ungültig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie (RL 2006/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglich elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG) mit heutigem Urteil für ungültig erklärt und damit zu einer deutlichen Stärkung des Datenschutzes beigetragen.

Mit der Rechtsprechung des EuGH ändern sich auch die Rahmenbedingungen für eine entsprechende nationale Gesetzgebung.

Vorratsdatenspeicherung

Im Visier der Datenschützer steht die so genannte Vorratsdatenspeicherung vor allem deshalb, weil verdachts- und anlasslos Telekommunikationsdaten gespeichert werden und damit jeder Bürger zu einem potentiell Verdächtigen wird – entgegen der geltenden Unschuldsvermutung. Die Thematik Vorratsdatenspeicherung beschäftigt daher seit Jahren Rechtsprechung und Politik.

Die nationalen Regelungen in §§ 113a, 113b TKG a.F. wurden im Jahr 2010 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippt. Seither fehlt es hier in Deutschland an gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung, auch an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Die mangelnde Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie hatte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland geführt.

Das Urteil des EuGH

Die streitige Richtlinie sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten von jedenfalls 6 bis zu 24 Monaten vor. Auf Ersuchen des irischen High Court und des österreichischen Verfassungsgerichtshofes hatte der EuGH die Gültigkeit der Richtlinie überprüft, insbesondere im Licht von zwei durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleisteten Grundrechte: des Grundrechtes auf Achtung des Privatlebens sowie des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten.

Mit dem heutigen Urteil hat der EuGH die Richtlinie für ungültig erklärt. Die Richtlinie beinhaltet der Pressemitteilung des EuGH zu Folge

einen Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte, ohne dass sie Bestimmungen enthielte, die zu gewährleisten vermögen, dass sich der Eingriff tatsächlich auf das Notwendige beschränkt.

Nationale Auswirkungen

Das Urteil macht die Pläne der Regierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung hinfällig. Durch das Urteil sei eine neue Situation entstanden, da es keine Richtlinie mehr gebe, die gemäß Koalitionsvertrag umgesetzt werden müsse, so Justizminister Heiko Maas. Damit sehe sich Deutschland auch keinen Vertragsstrafen mehr ausgesetzt:

Deshalb gibt es auch keinen Grund, jetzt schnell ein neues Gesetz vorzulegen.

äußerte sich der SPD-Politiker. Das weitere Verfahren sei also offen und müsse in der Koalition beraten werden.

Auch Innenminister Thomas de Maizière sieht die veränderte Situation. Anders als Maas drängte er jedoch auf eine

rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Einigung

unter Berücksichtigung der Maßstäbe des EuGH und des BVerfG.

Urprünglich hatten Maas und de Maizière angekündigt, direkt nach dem Urteil einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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