Das Bundesverfassungsgericht hat die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für nicht verfassungsgemäß erklärt und damit die bestehenden Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung gekippt.
Die Speicherung der Telefondaten von Bürgern ist unzulässig, so dass alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden müssen. Damit hat das BVerfG einer Sammelklage von fast 35.000 Unterzeichnern Recht gegeben, dass die Vorratsdatenspeicherung in der geltenden Form gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt. Das Gesetz wurde für nichtig erklärt. Eine Datenspeicherung soll jedoch auch künftig möglich sein, wobei an diese und damit an die nun fällige Neufassung des Gesetzes strenge Anforderungen gestellt wurden.