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Datendiebstahl bei der Wohnungssuche

Datendiebstahl bei der Wohnungssuche

In Ballungszentren ist bezahlbarer Wohnraum knapp, Vermieter können aus einer großen Menge an Mietinteressenten auswählen. Wer auf Wohnungssuche ist und das Spiel kennt, sucht daher bereits vor der Besichtigung alle Unterlagen zusammen, die er für erheblich hält. Welche Gefahren die Übermittlung dieser Unterlagen an den Makler oder potenziellen Vermieter birgt und wie Sie sich schützen können, zeigen wir Ihnen heute.

Freiwillige Preisgabe von sensiblen Daten

In den Unterlagen, die die Mietinteressenten zusammenstellen, finden sich oftmals Kopien des Personalausweises, der letzten Gehaltsabrechnung und mitunter auch des Arbeitsvertrags, nicht selten wird sogar freiwillig eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Alle diese Unterlagen enthalten personenbezogene Daten, die teilweise als sensibel und damit besonders schutzwürdig einzustufen sind. Dass den Makler und auch den Vermieter viele der in den Unterlagen enthaltenen Informationen nichts angehen, ist den Mietinteressenten dabei egal. Wichtig ist ihm nur, aus dem Pool der bei der Besichtigung anwesenden Personen nicht allein wegen der fehlenden Unterlagen aussortiert zu werden.

Werden die Unterlagen beim Besichtigungstermin in Papierform an den Makler oder Vermieter überreicht, hält sich der Schaden meist in Grenzen. Immerhin handelt es sich bei beiden um tatsächlich existierende Personen, die tatsächlich ein Interesse an der Vermietung einer Wohnung haben. Sie trifft nach der Auswahl ihres neuen Mieters allerdings die Pflicht, die vom Interessenten freiwillig überreichten Unterlagen an ihn zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten. Dafür kann der Bewerber sogar eine Bestätigung anfordern.

Vorab übermittelte Unterlagen

Um sich einen vermeintlichen Vorteil gegenüber den anderen Bewerbern zu verschaffen, schicken immer mehr Mietinteressenten ihre Unterlagen jedoch bereits vorab per E-Mail an den Makler oder Vermieter. Dessen Kontaktdaten entnehmen sie den Immobilienanzeigen in den einschlägigen Internetportalen, über die auch Besichtigungstermine vereinbart werden.

Hierbei ist Vorsicht geboten! Wer Personalausweiskopie, Honorarabrechnung und SCHUFA-Auskunft bereits im Vorfeld einer Wohnungsbesichtigung per E-Mail an seinen potenziellen neuen Vermieter oder einen Makler schicken möchte, sollte sich darüber bewusst sein, dass er damit sehr sensible persönliche Informationen einem wildfremden Menschen preisgibt. Wie der mit den Daten umgeht und was er damit anfängt, liegt nicht mehr im Einflussbereich des Wohnungsinteressenten.

Vorsicht vor Identitätsdiebstahl

Im harmloseren Fall erweist sich der Vermieter bei der Besichtigung nur als tratschsüchtiger Unsympath, mit dem zwar in Sachen Wohnung keine Geschäfte zu machen sind, der dafür aber seinem gesamten Bekanntenkreis munter von den finanziellen Verhältnissen der Mietinteressenten berichtet.

Weil die Not der Wohnungssuchenden und ihre daraus resultierende Bereitschaft zur ungeprüften Übermittlung von Daten bekannt sind, werden immer öfter auch von Kriminellen Immobilienanzeigen geschaltet, die mit den erbeuteten Daten Kasse machen wollen. Die zur angeblich zur Vermietung stehende Wohnung gibt es dabei oft gar nicht, den Tätern geht es allein um das Ausspähen von Daten und damit den Datendiebstahl. Die geklauten Daten und Identitäten werden dann bei anderen Straftaten verwendet.

So können Sie sich schützen

Mietinteressenten können sich vor Datendiebstahl schützen, wenn sie ein paar einfache Regeln beachten:

  • Am einfachsten und effektivsten kann sich der Mietinteressent vor dem Missbrauch seiner Daten schützen, indem er Unterlagen nicht an ihm unbekannte Personen übermittelt. Die Übergabe von Unterlagen sollte daher bei oder nach der Wohnungsbesichtigung erfolgen. Dann kennen sich die Parteien bereits persönlich und haben bereits ein konkretes Interesse an einer Vertragsbeziehung gezeigt. Ist das persönliche Kennenlernen vor der Übermittlung von Unterlagen nicht möglich, sollte der Interessent vorab mit dem Vermieter/Makler telefoniert und sich dabei vom tatsächlichen Bestehen eines Wohnungsangebots überzeugt haben.
  • Außerdem sollten Unterlagen nur in dem Umfang an den Vermieter/Makler herausgegeben werden, der bei der Wohnungsbesichtigung explizit gefordert wird. Vermieter/Makler sind bei der Vertragsanbahnung an das Datenschutzrecht gebunden, viele Informationen dürfen sie überhaupt nicht beim Bewerber abfragen. Mit der freiwilligen Übergabe seiner gesammelten Unterlagen gibt der Mietinteressent daher oft zu viel von sich preis.
  • Werden Unterlagen per E-Mail übermittelt, sollten die Dateien zumindest mit einem Passwort gesichert, besser noch verschlüsselt werden. Als Passwort könnte z.B. das Datum der Wohnungsbesichtigung oder ein Teil der Anschrift der in Rede stehenden Wohnung verwendet werden.
  • Auf die Aufforderung eines vermeintlichen Vermieters oder Maklers, bereits im Vorfeld einer Wohnungsbesichtigung eine Provision zu zahlen oder die Kaution zu hinterlegen, sollte ein Mietinteressent in keinem Fall eingehen. In diesem frühen Stadium bereits Zahlungen zu leisten, ist unüblich und daher in der Regel ein Hinweis auf die kriminellen Motive des Gegenübers.
  • Ist ein Mietinteressent trotz aller Vorsicht auf einen Kriminellen reingefallen, bleibt ihm nur noch der Gang zur Polizei. Bei einem Datendiebstahl die Täter ausfindig zu machen, gestaltet sich dann oft als schwierig. Meist führen die Spuren ins Ausland und versanden dort. Besser ist es daher, Daten nicht leichtfertig aus der Hand zu geben und auch bei einem sehr interessanten Wohnungsangebot die aufgeführten Vorsichtsmaßnahmen zu beherzigen.
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