Namenhafte Datenschützer haben sich beim aktuell in München stattfindenden 69. Deutschen Juristentag (DJT) für eine Identifizierbarkeit aktiver Internetnutzer ausgesprochen, sofern diese eigene Beiträge im Netz veröffentlichen. Dies entspricht auch den Forderungen der Innenminister, die sich schon früher hierfür ausgesprochen haben.
Der Inhalt im Überblick
Empfehlungen an den Gesetzgeber
Thema der alle zwei Jahre stattfindenden Veranstaltung war diesmal „Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet – Anforderungen und Grenzen einer Regulierung.“ Die bedeutende rechtspolitische Veranstaltung formuliert zum Abschluss ihrer Beratungen Beschlüsse, die als Empfehlungen an den Gesetzgeber gerichtet sind. Darunter auch folgende Beschlüsse, die in Richtung De-Anonymisierung zielen:
Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen. Bei aktiver Nutzung des Internets mit eigenen Beiträgen darf der Nutzer nicht anonym bleiben, sondern muss im Rahmen einer Verwendung von Pseudonymen zumindest identifizierbar sein. Nur dann lassen sich Rechtsverstöße wirksam verfolgen. Internet-Dienste sollen den Klarnamen und die Internetverbindung ihrer Nutzer registrieren.
Bei behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist dem Betroffenen – in Anlehnung an §§ 101 UrhG, 19 MarkenG, 140b PatG – ein Auskunftsanspruch zur Benennung des Rechtsverletzers zu gewähren; Ausnahmen sind nur in verfassungsrechtlich gebotenen Fällen zuzulassen.
Kein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“
Der Frankfurter Rechtsprofessor und Datenschutzexperte Simitis, der sich ausdrücklich gegen ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ausgesprochen hat, vertritt die Auffassung, dass Konzerne, die Kommunikationstechnik bereitstellen, dieses nur tun dürften, wenn der Datenschutz gesichert ist. Neue Informationstechnologien dürften nicht mit der Meinungsfreiheit gleichgesetzt werden.
Anonymität fördert Delikte im Cyberspace
Die Beschlüsse zielen damit in ein Spannungsfeld voll offener rechtlicher und technischer Fragestellungen. Die Anonymität im Netz bringt zweifelsohne zahlreiche Vorteile mit sich, die die freie Entfaltung der Nutzer ermöglichen und fördern. Fakt ist aber auch, dass Anonymität die Begehung von Delikten im Cyberspace erleichtert und zugleich die Strafverfolgung erschwert. Dass hier Reglungsbedarf besteht, zeigte nicht zuletzt die im Netz auswuchernden Verleumndung gegen die Ex-Bundespräsidenten-Gattin Bettina Wulff. Dem Staat und den Betroffenen muss ein ausgewogenes Handlungs-Instrumentarium an die Hand gegeben werden, damit das Netz nicht zum rechtsfreien Raum verkommt.
Sorry liebe Leute von „Datenschutzbeauftragter INFO“.
Mit diesem Beitrag haben Sie eine Leserin verloren.
Sie haben sich zudem selbst entlarvt.
„Namenhafte Datenschützer haben sich beim aktuell in München stattfindenden 69. Deutschen Juristentag (DJT) für eine Identifizierbarkeit aktiver Internetnutzer ausgesprochenn, sofern diese eigene Beiträge im Netz veröffentlichen. (…)
Ein „Recht auf anonyme Internet-Nutzung“ ist nicht anzuerkennen.“
Was glaubt diese Juristenversammlung eigentlich, wer sie ist? Namenhafte Datenschützer, die für die Überwachung unbescholtener Bürger votieren? Soll das Realsatire sein?
Welche Datenschützer meinen Sie? Ihre Schlagzeile ist doch tendenziös und irreführend! Alle Datenschützer tendieren also zu mehr Bürgerüberwachung und Anonymitätsverbot?
Haben Sie auch die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern gefragt? Sehen die das auch so? Haben Sie die Datenschutzaktivisten gefragt?
Oder meinen Sie mit Datenschützer diejenigen Winkeladvokaten, die berufsmäßig Unternehmen beraten, wie sie die Datenschutzgesetze umgehen und aushebeln können?
Ein Recht des Juristentages, über das Leben unschuldiger Menschen zu bestimmen, ist nicht anzuerkennen.
Unverschämtheit! Dieses Winkeladvokaten-Pack glaubt also, gottgleich die Bürger wie Untertanen mit einer repressiven Überwachungsjurisdiktion unterjochen zu können.
Außerdem: Seit wann müssen sich Bürger ausweisen, wenn sie ihre Meinung äußern wollen? Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Wenn diese Meinung nicht mehr anonym und damit frei geäußert werden kann, werden kontroverse, kritische Meinungen zurückgedrängt, da die Bürger Angst vor Repressalien haben müssen. Dem Arbeitgeber passt es z.B. nicht, wenn seine Mitarbeiter sich kritisch zu politischen Themen äußern.
Seit wann müssen Bürger sich auf dem Marktplatz oder auf einer Demonstration pauschal namentlich registrieren und ausweisen, um ihre Meinung kund zu tun?
„Anonymität fördert Delikte im Cyberspace
Die Beschlüsse zielen damit in ein Spannungsfeld voll offener rechtlicher und technischer Fragestellungen. Die Anonymität im Netz bringt zweifelsohne zahlreiche Vorteile mit sich, die die freie Entfaltung der Nutzer ermöglichen und fördern. Fakt ist aber auch, dass Anonymität die Begehung von Delikten im Cyberspace erleichtert und zugleich die Strafverfolgung erschwert. Dass hier Reglungsbedarf besteht, zeigte nicht zuletzt die im Netz auswuchernden Verleumndung gegen die Ex-Bundespräsidenten-Gattin Bettina Wulff. Dem Staat und den Betroffenen muss ein ausgewogenes Handlungs-Instrumentarium an die Hand gegeben werden, damit das Netz nicht zum rechtsfreien Raum verkommt.“
Das Internet als rechtsfreier Raum? Anonymität fördert Delikte im Cyberspace? Quellen? Belege?
Oder machen Sie sich die Propaganda der Überwachungsfanatiker und Sicherheitsideologen zu eigen?
Bettina Wulff als Vorwand für mehr Überwachung?
Das CDU-Pack aus Niedersachsen hat selbst diese Gerüchte über die Frau gestreut! Nicht das Internet! Sie müssten jetzt folglich fordern, die CDU vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Nicht das Internet!
Fakt ist, dass bei Straftaten mit Internetbezug eine deutlich höhere Aufklärungsquote als bei „Offline“-Straftaten besteht. Eben weil das Internet schon heute nicht anonym ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Alles wird gespeichert. Alles ist potentiell zurückverfolgbar. Auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Sie haben offenbar keine Ahnung über die technischen Hintergründe der schon heute existierenden Überwachung und Nicht-Anonymität des Internets. Oder Sie sind Apologeten und Propagandisten des Überwachungsstaats.
Die „Sicherheitsbehörden“ und die Regierungen sind ein rechtsfreier Raum. Ungestraft werden dort Gesetze gebrochen, gebeugt, missachtet.
Wenn der Staat sich nicht mehr an seine eigenen Gesetze hält, wird er zur Gefahr für die Bürger.
Also warum verbreiten Sie hier diese Propaganda?
Totale Sicherheit gibt es nur mit totaler Überwachung in einem totalitären Unterdrückungsstaat. Wollen Sie das?
Aber Juristen kommen ja in jedem (Un-)Rechtssystem zurecht.
Auch wenn Todesstrafe, Folter und Totalüberwachung gesetzlich erlaubt und geregelt wären, würden sich Juristen immer noch hinstellen und beschwichtigen, dass doch alles nach Recht und Gesetz abliefe und keinerlei Grund zur Empörung bestünde.
Eine tolle Idee unserer Datenschützer. Hier noch ein paar weitere gute Ideen aus dem realen Leben:
Alle Autos erhalten GPS Peilsender und ein remote auslesbares Fahrtenbuch. Automatische Bestrafung bei Geschwindigkeitsübertretungen etc.
Alle Fußgänger erhalten ebenfalls einen Peilsender, dazu einen Voicerecorder und eine Videokamera.Könnte ja mal jemand eine Beleidigung aussprechen oder gar Graffity sprühen.
Wie wär es mit einer Dienstleistung für alle Internetuser, kostenlose PC backups auf den Festplatten des Verfassungsschutzes?
In allen repressiven Staaten loben die deutschen Politiker die Freiheitsbemühungen der Menschen die via Internet verdeckt kommunizieren und organisieren.
Die staatliche Kontrolle wird verurteilt, freies Internet und freie Meinungsäusserung werden gefordert, Netzfilter, Sperrungen etc. werden verurteilt.
Wenn es aber um unsere eigene Freiheit geht, dann gibt es ja noch Sicherheit, Missbrauch etc. genügend Argumente das zu tun, was man in andere Ländern verdammt.
Warum haben unsere Mächtigen solche Angst vor dem Internet? Aus den gleichen Gründen wie in den undemokratischen Ländern.
Das Internet ermöglicht es Informationen zu verteilen, die der Regierung und den Mächtigen unangenehm sind. Geringer Aufwand riesige Reichweite. Dies ist eine Gefahr, die man beseitigen muss.
Dann gibt es in Deutschland zwei Organisationen von denen man glauben sollte, dass sie dem Namen nach die Grundrechte der Deutschen schützen:
Der Verfassungsschutz und die Datenschutzbeauftragen. Und was propagieren diese um unsere Freiheit und Privatsphäre zu schützen?
Überwachung, Einschränkung der Freiheiten/ Privatsphäre etc. Wenn man die Forderungen ließt, dann sollte man wohl erst mal nach neuen Namen für die Organisationen suchen.
Verfassungsschutz ist wohl mehr Staatsschutz oder Machtschutz. Datenschutz scheint wohl mehr ein Markenschutz oder ein Kopierschutz zu sein.
@ Mara:
Danke für den Beitrag zu einer kontroversen Diskussion.
In dem Artikel war nicht die Rede davon, dass „alle Datenschützer“ diese Meinung vertreten. Innerhalb der Berufsgruppe der Juristen und solcher, die sich dem speziell dem Datenschutzrecht widmen, gibt es – wie in jeder anderen Berufsgruppe auch – unterschiedliche Meinungen, die unterschiedlich stark vertreten werden. Dies wird auch daraus deutlich, dass die in dem Artikel wiedergegebenen Beschlüsse zwar mehrheitlich aber nichteinstimmig beschlossen worden sind.
Zur Klarstellung weise ich nochmal darauf hin, dass die Beschlüsse des DJT Empfehlungen an den Gesetzgeber darstellen, die keine Bindungswirkung entfalten. Es wird also nicht über „Menschen bestimmt“, wie Sie befürchten.
Sicher birgt die Offenlegung personenbezogener Daten von Internetnutzern Gefahren, die sehr ernst zu nehmen sind. Ich halte die Offenlegung auch nicht per se für richtig und erstrebenswert. Ich habe mich für die Offenlegung in den Fällen ausgesprochen, in denen im Netz Straftaten begangen werden. Es darf diesbezüglich keinen Unterschied zur „realen“ Welt geben. Tatsächlich scheint es aber ein verbreiteter Irrglaube zu sein, dass das Recht auf Meinungsfreiheit gerade in der virtuellen Welt uneingeschränkt ausgeübt werden darf.
Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin, Herr Dr. Alexander Dix, äußerte hierzu im Rahmen des 69. DJT die nachstehenden Thesen, die ich für richtig halte.
„Die Meinungsfreiheit findet im Internet wie in der realen Welt ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Dazu zählen auch die Datenschutzgesetze. Zwar ist stets eine Abwägung zwischen diesen allgemeinen Gesetzen und der Meinungsfreiheit nötig, die Meinungsfreiheit hat aber keineswegs prinzipiellen Vorrang. Insbesondere rechtfertigt sie weder eine Bloßstellung oder Anprangerung von Personen im virtuellen Raum noch den Verzicht auf bestimmte Transparenzpflichten.“
„Transparenz ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für Datenschutz im Netz. Zusätzlich müssen Betroffene effektive Möglichkeiten erhalten, die Verarbeitung ihrer Daten zu kontrollieren und zu beeinflussen.“
„Es sollte eine Befugnis zur Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet in das Datenschutzrecht aufgenommen werden, die dem informationellen Selbstbestimmungsrecht angemessen Rechnung trägt.“
Sieht so aus als ob die Datenschützer gut vernetzt sind:
http://www.n-tv.de/politik/EU-will-saemtliche-Internetdaten-filtern-article7301446.html
Wer bezahlt eigentlich unsere Datenschützer, die Bürger die man überwachen will oder aber der Privatsektor, der seine eigenen Interessen vertritt?
@Dr. Datenschutz
Hört sich schon großartig an, dass den Juristen nur am Wohl der Menschen gelegen ist und dass sie aus edlen Gründen die Transparenz fordern.
Im wahren Leben gibt es diese geforderte Transparenz nicht. Nicht jeder läuft mit einem Schild herum auf dem sein Name steht. Nicht jede Kommunikation wird erfasst und durchforstet. Nennt sich glaube ich Privatsphäre.
Und um den Eindruck ein bischen zu widerlegen, die Juristen seien die Wohltäter und eine unbeteiligte Gruppe in der Diskussion über Datenspeicherung und Überwachung:
Wer verdient an den vielen Abmahnungen mit denen oft Kinder und Jugendliche überzogen werden, die für einen kleinen Fehler teuer bezahlen müssen?
Wer verdient wohl an den ganzen Ehrabschneiderprozessen? Irgendwo eine Kleinigkeit vergessen, falsch formuliert, falsch zitiert, schon steht der Anwalt da – jetzt schon.
Wie wird es dann wohl in ihrer transparenten Zukunft aussehen?
Es ist ja schön wenn man sich ein Beschäftigungsfeld noch weiter erschliessen möchte, aber ist das wirklich sinnvoll?
Nur weil etwas technisch machbar ist, ist es noch lange nicht o.k. Ihre Forderung läuft direkt in die totale Überwachung und zumindest Datenschützer sollten hier auf der anderen Seite stehen auch wenn sich die Juristen kustvoll die Hände reiben.
Clean IT – White IT – wenn sie weiter so mithelfen ist das unsere Zukunft:
http://fm4.orf.at/stories/1705281/
http://www.gulli.com/news/19807-iran-blockiert-saemtliche-google-dienste-2012-09-24
Vielleicht an dieser Stelle auch interessant:
Wir (Yasni) haben eine Umfrage zu diesem Thema gemacht, mit folgendem Ergebnis:
15% der Befragten sind sogar für ein Verbot von Anonymität im Netz und nur 33% sind – wie einige Datenschützer – für die totale Unsichtbarkeit von Personendaten.
http://blog.yasni.de/fakten/deutsche-sind-gegen-anonymitaet-im-netz/087075