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Datenschutz: Gibt es nun Bußgelder gegen Lehrer?

Datenschutz: Gibt es nun Bußgelder gegen Lehrer?

Thüringen sorgt mal wieder für Aufsehen: Der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Lutz Hasse will Lehrer prüfen, die Corona-bedingt digital unterrichten. Ein Sturm der Entrüstung und eine nur auf den ersten Blick beruhigende Einigung mit dem Bildungsministerium – was ist da los?

Thüringer Datenschützer macht sich unbeliebt

Dass Datenschützer gemeinhin als langweilig gelten, ist bekannt. Zu Unrecht! Wie sonst ließe sich das Medienecho erklären, das Thüringens Landesdatenschutzbeauftragter vor kurzem hervorgerufen hat? Letzte Woche gab Herr Dr. Hasse bekannt, mögliche durch Lehrkräfte begangene Datenschutzverstöße im Rahmen des häuslichen, digitalen Lernens prüfen zu wollen – die Erteilung von Bußgeldern sei nicht ausgeschlossen.

Ein Riesen-Trara?

Das hat gesessen: Gewerkschaften, Lehrerverbände sowie Politiker reagierten empört und kritisierten den Datenschützer – der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Tischner sprach sogar von einer „Hexenjagd auf Lehrerinnen und Lehrer“. Datenschutz, der Bad Boy deutschen Rechts?

Der Landesdatenschutzbeauftragte wirkt gelassen:

„Wo viel Rauch ist, da ist auch Feuer. Ich werde der Sache auf den Grund gehen.“

Wo brennt es denn? Während des zumindest Corona-virenfreien Online-Fernunterrichts könnte nach Angaben Herrn Dr. Hasses nicht datenschutzkonforme Software verwendet und Daten über unsichere Kanäle geflossen sein. Problematisch seien auch eventuell eingesetzte Cloudspeicher oder Kommunikationsplattformen wie beispielsweise WhatsApp.

Ob tatsächlich Bußgelder verhängt würden, stünde völlig in den Sternen – Summen bis zu 1.000 Euro seien denkbar, je nach Schwere des Verstoßes und Kooperation des Verantwortlichen. Zunächst aber werde er das Gespräch suchen, um den jeweiligen Sachverhalt aufzuklären. Habe der Lehrer mit Duldung der Schulleitung gehandelt, sei der Lehrer für den Datenschutzverstoß ggf. nicht verantwortlich.

Halb so schlimm?

Mittlerweile haben sich Dr. Lutz Hasse und das Bildungsministerium in Thüringen geeinigt: Man wolle Bußgelder gegen Lehrer vermeiden. Würden Datenschutzverstöße im Rahmen von E-Learning und Online-Unterricht offenkundig, solle sich die Datenschutzaufsicht zunächst an das Ministerium wenden. Dort werde dann im Einzelfall geprüft, ob man von Bußgeldern absehen könne.

Also Ende gut, alles gut? Märchen haben im Datenschutz nichts zu suchen. Nur weil ein Wille zur Vermeidung von Bußgeldern vorhanden ist, heißt das nicht, dass keine Bußgelder erteilt werden. Im Zweifel kann einen das Ministerium auch einfach fallen lassen wie eine heiße Kartoffel. Zumindest einen Haufen Scherereien dürfte es geben – nicht gerade beruhigend.

Mit Kanonen auf Spatzen schießen

Allerhand, nicht wahr? Das angekündigte Vorgehen gegen Lehrkräfte erweckt den Eindruck, die Datenschutzaufsicht wolle die Muskeln spielen lassen. Und sei es auch nur gegenüber Spatzen – die beißen wenigstens nicht.

An vorderster Front

Thüringens Lehrkräfte sahen sich mit Schließung der Schulen einem unvorstellbaren Chaos gegenüber, viele wussten nicht so richtig, wie sie ihre Schüler nun unterrichten sollten. In aller Not griff man auf altbekannte – aber leider häufig nicht gerade datenschutzkonforme – Software und Apps zurück. Laut dem thüringischen Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte hier

„Priorität…, alle Schülerinnen und Schüler schnell und gut zu erreichen, und dabei stelle ich mich ausdrücklich hinter die Kolleginnen und Kollegen.“

Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen, spricht von einem „Schlag ins Gesicht der Lehrkräfte“, die Eigeninitiative gezeigt hätten:

„Ich verstehe, dass geprüft wird. Ich will auch gar nicht ausschließen, dass es einzelne Verstöße gab. Aber diese Drohung sendet ein völlig falsches Signal an alle, die quasi über Nacht nach Möglichkeiten für Distanzunterricht gesucht haben.“

Zu diesem Zeitpunkt habe es noch keine landesweite Plattform für den digitalen Unterricht gegeben. Herr Dr. Hasse verweist jedoch auf eben diese Schulplattform, sowie auf E-Mail-Postfächer für Lehrer und ein Videokonferenzsystem, welche genutzt hätten werden sollen. Was stimmt nun? Laut Frau Vitzthum verkenne der Landesdatenschützer die tatsächliche Lage:

„Die HPI-Schulcloud war zunächst nur für die 25 Pilotschulen geöffnet, damit stand die DSGVO-konforme Plattform nur einem kleinen Teil der Lehrerschaft zur Verfügung.“

Wünscht die Lehrkraft eine andere Art und Weise des digitalen Lernens, werden ihr bürokratische Steine in den Weg gelegt. Das Genehmigungsverfahren bedarf der Konsultation der Schulleitung, des Ministeriums, des Datenschutzbeauftragten und des Schülers bzw. seiner Eltern. Zu Beginn der Schulschließungen war schnelles Handeln gefragt – kein stupides Beschreiten von Behördengängen, könnte man meinen.

Digitalisierung verpennt

Der Zug ist abgefahren. Das hat auch Herr Dr. Hasse erkannt – im Rahmen eines Interviews des bildungsklick TV im Jahr 2018 betonte er, wir müssten jetzt endlich anfangen, den Zug hinterherzufahren, um ihn noch zu erreichen. Besonders amüsant ist seine Aussage, die Lehrerausbildung bzw. -fortbildung und die Umsetzung von Lehrplänen (in Bezug auf Digitalisierung) seien – er sage es mal ein bisschen positiv – defizitär.

Hat das Land der Dichter und Denker in Sachen Digitalisierung an Schulen versagt? Eindeutig, geht aus einer Anfang 2020 durchgeführten, repräsentativen Mitgliederstudie der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hervor. Die Ergebnisse sind erschreckend:

  • 90 Prozent der Lehrer müssen ihre privaten Endgeräte für dienstliche Zwecke nutzen.
  • 58 Prozent der Befragten beteiligten sich in den vergangenen zwei Jahren an Fortbildungen zur Digitalisierung.
  • 82 Prozent gaben an, dass es nicht genügend Fortbildungsangebote gäbe.
  • Nur 20 Prozent sind mit dem technischen Support zufrieden.

Die Studie liefert auch Erkenntnisse zum Umgang mit Datenschutz im Rahmen der Digitalisierung an Schulen:

  • Lediglich die Hälfte der Befragten hält den Datenschutz für ausreichend geklärt, 39 Prozent sehen ihn als eher oder überhaupt nicht geregelt an.
  • Zwei Drittel der Lehrkräfte bewerten die Unterstützung des Arbeitgebers in Datenschutzfragen als unzureichend.

Und so wird sich in Sachen Digitalisierung auch in den nächsten Jahren nichts an Deutschlands Schulen ändern – wer nicht bereit ist, Lehrkräfte ausreichend auszubilden und lediglich Whiteboards in die Klassenzimmer stellt, braucht sich nicht zu wundern.

Um Herrn Dr. Hasses weise gewählte Worte aufzugreifen: Es gibt kein Licht am Ende des Tunnels. Und falls doch, ist es ein auf uns zu brausender Schnellzug.

Von Bären, Pandora und dem Mittelalter

Jedoch erweist Herrn Dr. Hasses Vorpreschen dem Datenschutz einen Bärendienst: Klarer Fall von gut gemeint, schlecht umgesetzt. Einfach ein Eigentor. Wer Datenschutz salonfähig machen möchte, hat Laien verständlich zu machen, was der ganze Aufwand eigentlich soll. Das angekündigte Prüfen von Lehrern bewirkt das komplette Gegenteil – datenschutzrechtliche Laien sind empört, das Bildungsministerium wettert gegen Datenschützer, die Datenschutz-Welt wird der Lächerlichkeit preisgegeben. Weiter so und das durchaus spannende Rechtsgebiet wird immer ein Schattendasein führen. Ungeliebt. Ignoriert.

Die Androhung von Bußgeldern öffnet zudem die Büchse der Pandora: Wer bisher online unterrichtet hat und nun Konsequenzen fürchten muss, überlegt es sich zweimal, ob er auch weiterhin digitale Angebote nutzt. No risk, no fun? Nö, danke. Viele Lehrkräfte verbleiben im technischen Mittelalter, wählen künftig den Papierweg und lehren analog, befürchtet Herr Stefan Wesselmann vom Verband Bildung und Erziehung Hessen. Also back to the roots?

Keine Unschuldslämmer

Können Sie sich noch an den Unterricht mit jahrzehntealten, verstaubten Folien auf Folienprojektoren erinnern? An wuchtige Fernseher, die auf Rollen in das Klassenzimmer geschoben wurden? Ich schon – und in meinem Fall war das damals schon gefühlt uralte Technik. Manche Pädagogen scheinen seit der Schul-Kreidezeit nichts dazugelernt zu haben. Internet ist Neuland, der Umgang mit Laptops, Software und Virenschutz ist an Deutschlands Schulen nicht jedermanns Sache. Infolge der Corona-Krise waren diese wenig technikaffinen Lehrerinnen und Lehrer gezwungen, digital zu unterrichten – da bekommt nicht nur der Datenschutz eine Gänsehaut.

Diese Pädagogen sind in Sachen Digitalisierung längst – manchmal eigenverschuldet – abgehängt. Vielleicht wäre ein Bußgeld oder schon die Androhung eines solchen ein Anreiz, die IT-Schulbank zu drücken.

Verstehen Sie mich nicht falsch, viele Lehrerinnen und Lehrer handhaben ihren digitalen Auftrag vorbildlich – die möchte ich an dieser Stelle auch gar nicht kritisieren. In den Schulen hierzulande läuft so einiges schief, aber nicht alles ist auf die Schulleitung oder das Ministerium zurückzuführen.

Der Datenschutz-Blitzer

Ist also all die Aufregung umsonst? Sicherlich jein. Den Schwarzen Peter nun den Lehrern zuzuschieben, die versuchten, etwas Ordnung ins Chaos zu bringen, ist ehrlich gesagt schon ein bisschen fies. Andererseits ist Datenschutz und damit die Verfolgung von Datenschutzverstößen geltendes Recht – da kann man kein Auge zudrücken. Seiner Aufgabe ist sich Herr Dr. Hasse durchaus bewusst:

„Wer geblitzt wird, bekommt ein Bußgeld, und so ist es in der Regel auch, wenn jemand gegen den Datenschutz verstößt.“

Wollen wir hoffen, dass bei Prüfung des Einzelfalls die Notsituation und die Digitalisierungseinöde Deutschlands berücksichtigt wird – alles andere wäre unfair.

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  • Datenschutzbeauftragte sind langweilig? Ach, die können schon sehr unterhaltsam sein. Thilo Weichert hat in Schleswig-Holstein für viel Unterhaltung gesorgt und er wird nicht der Einzige seines Faches sein.
    Ein Problem ist sicher, dass seine Aufgabe ist, Fehler zu finden. Wenn er regelmäßig seinen Tätigkeitsbericht abgibt und darin konstatiert, dass alles in Ordnung ist, dann ist gewiss einiges nicht in Ordnung – oder man unterstellt ihm, dass er nicht gewissenhaft arbeitet.
    Sinnvoll wäre es doch, wenn entweder die Schulverwaltung, Weiterbildungsinstitutionen, Lutz Hasse selbst oder er in Zusammenarbeit mit einer der beiden Stellen einen Leitfaden erstellt, dem man entnehmen kann, was genau erlaubt ist und mit welchen Mitteln es umsetzbar ist.
    Woher soll ein Lehrer wissen, was in welche Cloud darf, was wie verschlüsselt werden muss und welche Art der Kommunikation erlaubt ist? Dazu braucht es detaillierte Handreichungen und gegebenenfalls auch spezielle Fortbildungen. Da kann Lutz Hasse sich Meriten verdienen.
    So macht Lutz Hasse es sich viel zu einfach. Statt auf Strukturen und Rahmenbedingungen zu schauen und da Finger in Wunden zu legen, wird auf die gedroschen, die sich nur dadurch schützen können, in dem sie in der Kreidezeit verharren.
    „Wo viel Rauch ist, da ist auch Feuer“ steht im krassen Gegensatz zur Unschuldsvermutung.

    • Nach 30 Jahre SAP als Berater und Trainer, beinahe 40 Jahre IT-Projektarbeit, nun 3 Monate mit HomeOffice-Erfahrung und geübt im Umgang mit Skype, ZOOM und TEAMS kann ich die Themen Datensicherheit und Datenschutz und deren Aktualität recht gut einschätzen. Und im eigenen Umfeld bekomme ich Informationen aus der Thüringer Bildungswelt vermittelt, die mich mehr irritieren als einen positiven Eindruck vermitteln, dass sich die Bildungspolitik mit Digitalisierung und selbstbewusster Eigeninitiative unter den Lehrkräften in die Richtung entwickelt, dass die künftigen Anforderungen in den Bildungseinrichtungen bewältigt werden können.
      Da passt es unterdessen ins Bild, dass bei den Möglichkeiten und den Restriktionen im Thüringer Bildungssystem mit Bußgeldern gedroht wird anstatt einer umfassenden Unterstützung und Beratung der Lehrkräfte zur Anwendung der neuen Medien den Vorzug zu geben. Es ist von außen auf das Bildungsverwaltungssystem geschaut sehr schwierig erkennbar, wie man sich den neuen Anforderungen stellen will. Wo sind die Vorschläge, Maßnahmen zur Unterstützung der Schulen, Impulse für die Stärkung von Eigeninitiative der Mitarbeiter? Das erkennbare Wagenburgdenken mit vermutlich überholten Regeln und Gesetzen zum Datenschutz – meinerseits habe ich keine Zweifel an dessen Bedeutung – verhindert die Anwendung neuer Werkzeuge und Medien im Interesse der Lernenden und deren Zukunft.
      Mit Verlaub und als Antwort an deLöw, weiß die Verwaltung, kennen die Institutionen, kennt ein Herr Hasse das große Potenzial der Digitalisierung für die Weiterentwicklung, hat man Vorstellungen, was eine Cloud, ein LiveClass-Training eigentlich ist und wie man dieses Potenzial in die Klassenräume bringen kann? Ich sehe Beharrungsvermögen, Behäbigkeit, immer die Sorge des ‚Bloß nichts falsch machen dürfen‘! Was soll in einem solchen erwartbar mächtigen Leitfaden stehen, der alle Regeln und Bußgeld-relevanten Vorgaben berücksichtigt?
      Hier muss das Bildungssystem insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden!
      Neues Denken muss sich bahnbrechen.
      Und neue Leute, eine neue Generation muss dieses System im Interesse Thüringens reformieren. Nach einer solchen Bildungsreformation, eine Reform ist nicht mehr ausreichend, gibt es neben dem Neuen mit Laptop und Mobiles auch Platz für Klassenräume mit Frontalunterricht, Schönschrift und Kreide für die Tafel … im geregelten Miteinander.
      Lerne wollen, was Du musst, und die Last wird Dir zur Lust!
      .. auch schön und oft gehört:
      Was immer Du tust, das tue bedacht und bedenke das Ende!

  • Angesichts des derzeitigen Umgangs mit unseren Daten sollte der Datenschutz bzgl. Nutzung von Skype und Co in der Schule ja wirklich eins unserer kleinsten Probleme sein. Aber es ist so typisch für Deutschland, daß man bei am untersten Ende anfängt auf den Tisch zu hauen. Gegen Lehrer klagen, weil sie datenschutzrechtliche Fehler gemacht haben – da hab ich nicht mehr als ein zynisches Hohnlachen übrig. Es gab sicher Schulen, wo Lehrer gut unterstützt wurden, wo seitens der Direktion getan wurde, was geht. In der Schule meiner Tochter war das nicht so, und ich weiß von einigen, wo es genauso schlecht lief. Dort hatte auch nach den ersten 3 Wochen keiner einen Plan, und es herrschte digitales Chaos. Nur vereinzelt gab es Lehrer, die Eigeninitiative zeigten, und sich wenigstens bemühten. Aber jetzt gegen solche Lehrer zu klagen ist einfach nur noch hahnebüchen. Vielleicht soll hier nur vertuscht werden, wie katastrophal unsere Schulen aufgestellt sind, welchen Tunnelblick Verantwortliche haben. Zumindest in Bayern wurde klar, wo wieder Mal am meisten gespart wurde. Wenn ich zu Bekannten nach Spanien oder Kroatien blicke sehe ich, wie es von staatswegen auch gehen könnte. Ungleich flexibler, sogar in der Krise, und deutlich zielführender.

    Und jetzt fällt den Deutschen nichts anderes ein, als die engagierten Lehrer zu verklagen… das ist typisch deutsch, und wie so oft ein Armutszeugnis für dieses Land!

  • Wie man sieht braucht es Mut, auf die Einhaltung von Datenschutz zu pochen! Dabei ist es doch selbstverständlich, dass im öffentlichem Raum, in Bereichen, in denen sensible Daten anfallen, darauf geachtet wird, dass Apps eingesetzt werden, deren Anbieter schriftlich gewährleisten, dass sie die DSGVO einhalten. Sensible Daten fallen täglich im Schulalltag an. Natürlich sind die Lehrer und Lehrerinnen keine IT-Spezialisten, daher brauchen sie verbindliche Vorgaben. Corona hin-Corona her- sich panisch in unbekannte Gewässer zu stürzen und jegliche Datensicherheit außer Acht zu lassen bringt nur kurzfristig scheinbare Vorteile. Eltern haben ein Recht darauf, dass mit den Daten ihrer Kinder sorgfältig umgegangen wird. Diese Daten sollten z.B. nicht auf Servern gespeichert werden, die Firmen gehören, die ausdrücklich KEINEN Datenschutz gewährleisten wollen in Staaten, die ausdrücklich NICHT den Zugriff auf gespeicherte Daten ausschließen.
    Es gibt eine Zeit nach Corona, also jetzt Ruhe bewahren und Lösungen suchen, die wirklich solide sind. Das kostet Zeit und Geld ! Jedem muss doch klar sein – und da wende ich mich auch an naive Kollegen und Kolleginnen- dass alle vermeintlich kostenlosen Angebote mit den Daten der Nutzer „bezahlt“ werden. Wer, wenn nicht ein Datenschutzbeauftragter soll darauf achten, dass auch in stürmischen Zeiten Regeln eingehalten werden ? Hut ab.

  • Man sollte sich einmal vorstellen ein Industriebetrieb verlangt das seine Mitarbeiter ihre privaten PC´s zur Arbeit mitbringen und auch noch die Software dafür privat kaufen.

    Aber in den Schulen ist das gängige Praxis und keiner sagt etwas. Die Lehrer haben und hatten einfach gar keine Ausstattung von Dienst-PC´s mit Kamera über Software oder digitalen Plattformen. Die Kultusminister haben in den vergangenen Jahren reichlich Verbote von digitalen Diensten wie whatsapp etc und Datenschutzregelungen sowie Urheberrechtsregelungen erlassen. Wo nichts zur Verfügung gestellt wird und man sich nur auf verbieten beschränkt kann kein moderner Fernunterricht stattfinden. Das die Lehrer jetzt auch noch dafür belangt werden sollen, wenn sie beim improvisieren Fehler gemacht haben setzt dem noch die Krone auf.

    Statt erneut mit tausenden von Euro den Kauf von Autos zu subventionieren, könnte man einmal für 500€ jedem Lehrer und Schüler Laptops finanzieren. Dazu noch eine digitale Plattform zur Verfügung stellen und dann klare Regelungen zum Datenschutz. Zusätzlich noch ein landesweit funktionierendes schnelles Internet wie im Rest Europas. Das wäre eine Investition in die Zukunft und ein Baustein für Chancengleichheit!

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